Hallo,
der Begriff "Unterweisung" ist im Arbeitschutzrecht definiert (Abeitsschutzgesetz § 12 sowie Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 § 7 Abs. 2). Für die anderen Begriffe sind mir Rechtsdefinitionen nicht bekannt.
§ 12 ArbSchG
Unterweisung
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
(...)
Gruß
Frank
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