Was ist das für eine Art von Antwort? Ich frage mich, warum
Sie so unfreundlich sind?
Nun, ganz ehrlich:
Weil die Fragestellung bereits so aggresiv war.
Wenn jemand sachlich sagt, was ihm passirt ist und dazu eine Frage hat: Gerne!
Wenn jemand aber von Anfang an "untergeschobener Vertrag" schreibt, dann bleibe auch ICH nicht mehr so freundlich, wie ich eigentlich bin.
Auch wenn Sie bei der Telekom
arbeiten, gibt es keinen Grund, hier überheblich und frech zu
sein.
1. Ich arbeitete in den letzten 39 Jahren meines Lebens nicht eine Minute für, bei oder im Auftrag der Telekom, eines ihrer angeschlossenen Unternehmen oder eines sonstigen Netzbetreibers.
2. Überheblich und frech, das trifft meinen Eindruck über den Urpsrungsartikel.
Lass mich das erläutern.
Und ja, es gab ein Sonderkündigungsrecht, das wurde mir
kürzlich von der Reklamationsstelle selbst gesagt, auf
Warum gab es das?
Nachfrage, warum unser Vertrag jetzt bis Nov. 2012 läuft: Da
ich zu meiner Tochter gezogen bin, mit Telekom Anschluss, den
sie (und warum überrascht mich das nicht?) vor Kurzem
gekündigt hat. Ja, da hätte ich kündigen können im vergangenen
Jahr!
Verstehe ich nicht. Ebenso verstehe ich nicht, warum der Vetrag am neuen Standort bis 11/12 laufen soll. Erfolgte der Umzug 11/10?
Und nochmal:
Nach BGH Urteil gibt es kein Sonderkündigungsrecht beim Umzug.
Und es gibt auch andere Sonderkündigungs-Gründe, die
nicht einmal die Telekom ignorieren kann:
1. Wenn Telekom bestimmte Dienste des alten Vertrags nicht
erfüllen kann - am neuen Standort hätte sie das definitiv
nicht gekonnt
Das ist defintiv falsch!
"Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kei...
Leider taumelt immer noch das vermeintliche Sonderkündigungsrecht durch diverse Foren.
Fakt ist:
Der BGH hat es als oberste deutsche Instanz in diesem Grundsatzurteil widerlegt.
2. Wegen Todes
Auf solche Antworten, wie die Ihre, können alle hier im Forum
verzichten!
Mal angenommen, jemand würde eine
Rechtsfrage in einem Brett stellen, dass sich mit der Technologie beschäftigt, wäre es dann nicht erlaubt zu sagen
"Auf solche Fragen dürfen wir verzichten." ?
Außerdem komme ich nicht an mein E-Mail-Account der Telekom
und bin gezwungen auf Yahoo auszuweichen (ist eh besser, da
kostenlos!)
Und schon wieder muss ich leider sagen: Sechs, setzen.
Die Aussage, dass man nicht mehr an einen Telekom-Account käme, wenn man kein Telekom Kunde sei, ist genauso falsch wie die Aussage, dass Yahoo besser, da kostenlos sei.
Jeder kann bei der Telekom einen kostenlosen E-Mail Account bekommen:
http://dsl-und-dienste.t-online.de/e-mail-der-teleko...
Vielleicht verstehst du jetzt, dass es mir schwer fällt, angesichst deiner falschen Informationen sachlich zu bleiben.
Nach BGH Rechtsprechung gab es kein Sonderkündigungsrecht, auch wenn dir jemand da was anderes erzählt haben sollte.
Das Vorgehen, bei Umzug die Vetragslaufzeit neu zu starten, ist allegmein üblich. Dieses Vorgehen wird kritisch betrachtet.
Aber von einem
untergeschobenen Vetrag zu sprechen, halte ich für nicht akzeptabel.
Mal sehen, vielleicht sollte ich eine Initiative starten:
Nie wieder Telekom
Viel Vergnügen, denn das, was die Telekom da gemacht hat, machen alle.
Und bei jedem Anbieter kann man mal was die Technik, die Beratung oder die Abrechnung angeht, gewaltig ins Klo greifen.
Ich sehe da keinen Unterschied zwischen den großen.
Mag sein, dass es kleine, lokale Anbieter gibt, die sich da deutlich von den Großkonzernen unterscheiden, aber damit habe ich keine Erfahrungen gemacht.
Schönen Gruß an Ihren Arbeitgeber
Danke für den Gruß an mich selber ;-)
(Ein Klick auf meine ViKa sollte Klarheit über mein vermeintliches Beschäftigungsverhältnis schaffen!)