bafög-anspruch begrenzen?
Von: , Frage gestellt am Di, 30. Jul 2002
hi,
hört sich doof an die frage, aber kann man auch beantragen nur einen bestimmen bafög satz zu bekommen, wenn eigentlich mehr zusteht?
problem: ich gehe nebenbei arbeiten. meine einkünfte sind ziehmlich hoch und werden auch teilweise angerechnet. da der anrechnungsbetrag meiner eltern mangels einkünfte nicht angerechnet wird, habe ich einen bafög-anspruch.
nun würde ich mit meinem berechneten bafög-anspruch, wovon ja 1/2 ein staatszuschuss ist, meinen kindergeldanspruch gefährden.
heisst, mein bafög-zuschuss ist knapp 30 EURO zu hoch, was mich dann 154 EURO kindergeld kosten könnte. habe schon allemöglichen werbungskosten etc. berechnet, es bleibt dabei.
kann ich nun, den bafög-anspruch beschränken. müsste doch eigentlich möglich sein, denn immerhin muss ich doch 1/2 als darlehen nehmen. könnte man doch sagen, dass ich nicht so hoch verschuldet bin, verzichte ich lieber auf ca. 100 EURO bafög insgesamt um 50 EURO weniger zuschuss zu bekommen.
bietet das bafög diese möglichkeiten? habe im gesetz nicht passendes gefunden.
immerhin wurde ja aus den kindergeldvorschriften (§ 32 Abs. 4) im EStG der passus: "Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge steht der Anwendung der Sätze 2 und 5 nicht entgegen." mit wirkung ab 2002 gestrichen.
was meint ihr?
fragend
der showbee
