notar

Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Jan 2003
Hallo,

wenn man ein Testament beim Notar hinterlegt, unterrichtet der von dieser Hinterlegung das zuständige Standesamt (wo man geboren ist). Im Falle des Todes tickert dann die Meldung bis zum Standesamt durch, und dieses benachrichtigt dann wiederum umgekehrt den Notar (so daß dieser mögliche Erben informieren kann, zusammen rufen kann etc.). Weiß jemand: Würde auch ein Notar im Ausland benachrichtigt werden, vorausgesetzt, der hätte das seinerzeit auch gemeldet gehabt?

Danke Antal.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: notar
    Hallo Antal,

    ein notariell erstelltes und beglaubigtes Testament sollte (oder kann) beim Nachlaßgericht hinterlegt werden. Da bist Du in punkto Benachrichtigung auf der sicheren Seite. Das wir Dir ein Notar sicherlich auch empfehlen.

    Viele Grüße

    Michael
    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: notar
      Danke Michael,

      ja schon; aber ich habe mir sagen lassen, die öffnen per ordre de Mufti das Testament, selbst wenn man Gegenteiliges hinterlegt hätte, und genau DAS will ich nicht!!

      Antal [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
      • Antwort von (abgemeldet) nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: notar

        ja schon; aber ich habe mir sagen lassen, die öffnen per ordre
        de Mufti das Testament, selbst wenn man Gegenteiliges
        hinterlegt hätte, und genau DAS will ich nicht!!

        Hallo Antal,

        verzeih, daß ich erst so spät antworte. -

        Ich kann Dich gut verstehen, ich würde genau so denken.

        Beim Nachlaßgericht wird in Deinem Beisein das Testament in einen Umschlag gesteckt und versiegelt. (Nebenbei, eine beeindruckende Handlung.) Anschließend erhältst Du eine Hinterlegungsurkunde. Die Verfügungen sind dort noch einmal erwähnt.

        Sprich über dieses Thema kostenfrei mit einem Rechtpfleger des Nachlaßgerichtes. Schildere Deine Bedenken. Es läßt sich bestimmt im Rahmen der geltenden Gesetzte für Dich eine Lösung finden.

        Viel Glück bei Deinen Bemühungen!

        Viele Grüße

        Michael
        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: notar

          ja schon; aber ich habe mir sagen lassen, die öffnen per ordre
          de Mufti das Testament, selbst wenn man Gegenteiliges
          hinterlegt hätte, und genau DAS will ich nicht!!

          Hallo Antal,

          verzeih, daß ich erst so spät antworte. -
          Aber macht doch nichts!!!
          Ich kann Dich gut verstehen, ich würde genau so denken.

          Beim Nachlaßgericht wird in Deinem Beisein das Testament in
          einen Umschlag gesteckt und versiegelt. (Nebenbei, eine
          beeindruckende Handlung.) Anschließend erhältst Du eine
          Hinterlegungsurkunde. Die Verfügungen sind dort noch einmal
          erwähnt.

          Sprich über dieses Thema kostenfrei mit einem Rechtpfleger des
          Nachlaßgerichtes. Schildere Deine Bedenken. Es läßt sich
          bestimmt im Rahmen der geltenden Gesetzte für Dich eine Lösung
          finden.

          Hab ich ja gemacht, mit meinem (württembergischen) Notar gesprochen. Und von dem hab ich das: Gleichgültig was ich vorher verfüge, das Testament wird von Amts wegen eröffnet, eine Kopie (oder gar das Original) geht an dei behörden, also z.B. auch das Finanzamt...

          Antal Viel Glück bei Deinen Bemühungen!

          Viele Grüße

          Michael
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