Tipps zu Strafzettel

Von: , Frage gestellt am Do, 26. Jun 2003


Hallihallo

Ich habe einen Strafzettel wegen illegaler Benutzung eines Weges bekommen und würde gerne wissen wie gut die Chance ist, daß er zurückgenommen wird. Folgende Geschichte zur Zustande kommen:
Wir wollen bei einem Grillplatz in den Weinbergen grillen. Der Platz wurde ganz offiziell von der Stadt gemietet, wobei man hierbei ein Fahrzeug (für Getränke usw.) angeben konnte, daß die Straße zum Weinberg nutzen darf. Als wir dann alle zu Fuß den Berg bestiegen hatte, ist unser Mann mit dem Auto (des was durfte) nicht begekommen, weil er einen Platten hatte irgendwo in den Weinbergen. Daraum hin sind wir mit einem zuvor auf einem Parkplatz geparktem Auto (des hat den Strafzettel bekommen) auf die Suche gegangen. Nach einer längeren Suche haben wir ihn gefunden, Werkzeug organisiert, ihm eine Ersatzrad verpasst, das Auto in der Stadt abgestellt und dann mit dem nicht erlaubten Auto und den Getränken zum Grillen gefahren.

Rein formal hat die Behörde mit dem Strafzettel recht, allerdings ist ein geplatzter Reifen eigentlich ein Notfall und jetzt würde mich interessieren ob ihr denkt, daß ich eine echte Chance habe den Strafzettel zurückgezogen zu bekommen.


Gruß
Max

12 Antworten zu dieser Frage

          • Antwort von nach 22 Stunden 1 hilfreich
            schlechtes Beispiel ;-)))

            Hi, wenn der Zug um 11:00Uhr abfährt und du kommst 3 min später
            hat die Bahn doch wohl auch keine Schuld, weil sie keine
            Toleranz gezeigt hat...:)
            Da kann ich ganz fest davon ausgehen, das der Zug erst 11:05 fährt ;-)).

            Im übrigen, wenn ich die Parkuhr so minutengenau stellen könnte wie ich die Zugabfahrtszeit kenne... (ja, ich weiß, der hinkt auch...)... Dein Verhalten gegenüber Stadt scheint mir, da Du mit Deinem
            Verhalten das Knöllchen selber verursacht hast, daher eher
            etwas kindisch.
            Mag sein, aber auf Übertreibungen reagiere ich in dem Fall gern mit Übertreibungen, und die Zeit, die sie mit dem Zuordnen der Zahlungen brauchen, können sie nicht auf der Straße kleinlich sein.
            Im übrigen bin ich männlich, 35 und daher von Natur aus kindisch!

            Gruß,
            Micha

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re: schlechtes Beispiel ;-)))


              Hallo
              Mag sein, aber auf Übertreibungen reagiere ich in dem Fall
              gern mit Übertreibungen, und die Zeit, die sie mit dem
              Zuordnen der Zahlungen brauchen, können sie nicht auf der
              Straße kleinlich sein.
              1. sind die Leute, die das Geld sortieren andere, als die, die die Knöllchen schreiben.
              2. ein sehr großer Teil der städt. Gelder gehen fürs Personal drauf:
              viel Spaß bei der nächsten Steuererhöhung aufgrund von gestiegenen Personalkosten.

              Gruß
              HaWeThie

  1. Antwort von nach 23 Stunden 1 hilfreich
    Re: Strafzettel

    Hi,

    meinen letzten Parkknollen habe ich vor 1 1/2 Jahren bekommen.
    Meine Frau bekam um 3 Uhr nachts die Wehen, wir sind ins Krankenhaus gefahren, ich habe das Auto auf dem Krankenhausparkplatz abgestellt.
    Leider dürfen Besucher dort nur 2 Stunden mit Parkscheibe parken.
    Also hatte ich um 1 Uhr Mittags, als ich das Krankenhauzs verlies, eine Knolle über 5 oder 10€(weiss ich nicht mehr genau).
    Ich bin mir sicher die Stadtverwaltung hätte bei Klärung der Sachlage ein Auge zugedrückt.
    War mir aber zu blöd. Ich habe die Sache gezahlt, und fertig. Man kann sich das Leben auch künstlich schwermachen.

    Max



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!