EU-Auslandsaufenthalt

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Mai 2000

Hallo,

innerhalb der EU gilt ja das 3-monatige Aufenthaltsrecht ohne irgendwelche Genehmigungen.

Frage: Kann denn so eine Frist nun beliebig oft hintereinander neu beginnen? Also raus nach 3 Monaten und ein paar Tage später gleich wieder rein?

Danke!
Mfg Stephan

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