EU-Auslandsaufenthalt
Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Mai 2000
Hallo,
innerhalb der EU gilt ja das 3-monatige Aufenthaltsrecht ohne irgendwelche Genehmigungen.
Frage: Kann denn so eine Frist nun beliebig oft hintereinander neu beginnen? Also raus nach 3 Monaten und ein paar Tage später gleich wieder rein?
Danke!
Mfg Stephan
