Mehrbedarf an Wohnraum

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Okt 2000

Mir ist gesagt worden, ich bekomme diesen Mehrbedarf an Wohnraum auf meinem Dringlichkeitsschein bestätigt bei Krankheit. Wann ist das so? Oder was muß ein Arzt dafür bestätigen? Ärzte wissen ja auch immer nicht, was sie da raufschreiben sollen?!

Vielen Dank schon im voraus!
Gruß Arno

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