Handelsregistereintragung erforderlich?

Hallo!

Ich plane mich als Kleinstunternehmen selbständig zu machen und würde mich gerne Handelsagentur oder Handelsvertretung nennen.
Ist dafür ein Eintrag ins Handelsregister Pflicht?
Ich weiss, man KANN sich dort einschreiben lassen, ist aber dann auch mit allen Rechten und Pflichten behaftet. Ich möchte das eigentlich nicht, aber kann ich mich dann überhaupt Handelsagentur, bzw. Handelsvertretung nennen?
Und gibt es einen Unterschied zwischen Handelsagentur und Handelsvertretung?

Danke schon mal für die Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

A. Beller

Hallo …

eine Eintragung ins Handelsregister ist keine Pflicht, da der Handelsvertreter per Gesetz § 84 HGB als selbständiger Gewerbetreibender definiert ist. Zum Kaufmann wir er erst dann, wenn Art und Umfang seines Geschäftsbetriebes dies erforderlich machen Vgl. §§ 1 (2) HGB und 141 (1) AO.

Die Begriffe Handelsvertreter und Handelsagentur werden mittlerweile gleichbedeutend eingesetzt, ursprünglich war der Handelsvertreter ein Ein- oder Zweifirmenvertreter und die Handelsagentur eine Mehrfirmenvertretung.

MfG
BEBOUB

Danke, das hat mir wirklich SEHR geholfen!