Hi,
Geht das, wenn ich als Angestellter drei Stunden lang als
Kurierfahrer mit einem Fremdfahrzeug arbeite, darauf
Sozialbeiträge zahle, während ich darüber hinaus mit einem
selbst bezahlten Mietwagen selbständig tätig bin?
An sich ist das kein Problem. Aber ich rieche da eine Art Konkurrenz.
Dazu:
Quelle:
http://fachanwalt-arbeitsrecht.com/050108.html
Auszug:
Wettbewerbsverbot
Das Bundesarbeitsgericht hat sich zur Zulässigkeit von Nebentätigkeiten beispielsweise so geäussert (Urteil vom BAG 13.11.1979 – 6 AZR 934/77):
„Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich Nebentätigkeiten ausüben. Dies ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG. Nur solche Nebentätigkeiten dürfen nicht verrichtet werden, die den Interessen des Arbeitgebers aus Gründen des Wettbewerbs zuwider laufen. Entsprechendes gilt für die Übernahme von Nebentätigkeiten in einem Ausmaß, dass die Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt werden können.“
Es gibt also auch Schranken der Zulässigkeit. In jedem Arbeitsvertrag ist ein sog. vertragliches Wettbewerbsverbot „inbegriffen“. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keinen „Wettbewerb“ machen darf.
Das solltest du bedenken.
mfg Ulrich