Frage zum Fragebogen des Finanzamts

Hallo,

ich habe einige Fragen bei der Ausfüllung des Fragebogens.
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Dow…
Ich erbringe EDV-Dienstleistungen und mache Schulungen.

Und zwar zu „Vorraussichtliche Höhe der
Sonderausgaben und außergewöhnlichen Leistungen“ und
„Steuerabzugsbeträge“ (Zeile 49 und 50). Was genau ist damit gemeint? Habe ich dort meine
abzugsfähigen Ausgaben zu schätzen?

Und was ist der Unterschied zwischen „Gewerbebetrieb“ und „Selbstständiger Arbeit“?

Servus,

Und zwar zu „Voraussichtliche Höhe der
Sonderausgaben und außergewöhnlichen Leistungen Belastungen“ und Steuerabzugsbeträge" (Zeile 49 und 50). Was genau ist :damit
gemeint? Habe ich dort meine
abzugsfähigen Ausgaben zu schätzen?

Sonderausgaben:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Außergewöhnliche Belastungen:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Steuerabzugsbeträge:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__48.html

Mehr darf an dieser Stelle nicht gesagt werden, weil es sich um eine verbotene steuerliche Beratung handeln würde. Wenn Du mal vorher FAQ:1129 liest, findest Du sicher eine geeignete Möglichkeit, Deine Fragen zur Sache im „zuständigen“ Steuerbrett zu posten.

Und was ist der Unterschied zwischen „Gewerbebetrieb“ und
„Selbstständiger Arbeit“?

Hierzu:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Und auch hier keine weitere Erklärung, weil verboten.

Ach Leuts, warum macht Ihr es einem so schwer, Fragen zu beantworten? Ein bissel sprachliche Flexibilität ist doch nicht zu viel verlangt?

Schöne Grüße

MM

Hallo diskutant,

„Vorraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und außergewöhnlichen
Leistungen“ und „Steuerabzugsbeträge“ (Zeile 49 und 50).

Das betrifft nur die Einkommensteuererklärung die Du bzw bei verheiratet Du und Deine Frau abzugeben haben werdet. Da will das FA halt abschätzen können, ob Du z.B. außergewöhnliche Belastungen geltend machen willst, die zu einer massiven Steuererstattung führen würden, wie z.B. selbst zu tragende Operations- oder Krankenhausaufenthaltskosten oder Scheidungskosten…

Und was ist der Unterschied zwischen „Gewerbebetrieb“ und
„Selbstständiger Arbeit“?

Je nun, Du schreibst doch dass Du EDV-Service und Schulungen machen willst. Das ist ein Gewerbe, mit Umsatzsteuerpflicht.
Manche selbstständige Tätigkeiten sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit, die Befreiung ist aber genau geregelt.
Gruß
WB

Servus WB,

bitteschön, was soll das:

Das ist ein Gewerbe, mit Umsatzsteuerpflicht.

???

Die Unterscheidung von Tätigkeiten gem. §§ 15 und 18 EStG hat genau Null mit der Umsatzsteuer zu tun. Sondern mittelbar mit der Gewerbesteuer. Panimaj?

Manche selbstständige Tätigkeiten sind von der
Umsatzsteuerpflicht befreit

Befreit sind nicht Tätigkeiten, sondern Umsätze. Der Begriff der Tätigkeit kommt aus der Systematik der Einkommensteuer.

USt-befreite Umsätze kommen vor in:

Land- und Forstwirtschaft
Vermietung und Verpachtung
Gewerbebetrieb
Selbständiger Tätigkeit

d.h. überall dort, wo Unternehmer im Sinn des UStG tätig sind.

und - da müsst ich ein bissel nachdenken - wahrscheinlich auch bei sonstigen Einkünften.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

ja, danke, da hab ich mich wieder vergalloppiert.
Ich war nie Freiberufler und erinnerte mich an früher vor 30 Jahren, wo ich diese Frage auch mal geklärt bekommen haben wollte.
In meiner Erinnerung hab ich wohl die Kleinunternehmerregelung (Kein USt-Ausweis auf Rechnungen) mit der Freiberuflichkeit zusammen geschwurbelt, sorry :wink:

Das wüerde mich aber jetzt doch interessieren:
Welche Umsätze sind USt-frei, auch bei Gewerbe?
Wo kann ich das nachlesen?

Fragt Wadlbeisser