Selbständigkeit und Kündigungsfrist
Von: , Frage gestellt am Di, 2. Jan 2007
Hallo,
nach kurzem Missverständnis mit meinem Chef und meine leichte Übertreibung
bin ich fristlos von Arbeit freigestellt und ist mir zum 30.04.2007 gekündigt worden.
Ich bekomme noch ca. 4 Monate Monatslohn. Ich habe mir gedacht, Zeit nicht zu verlieren,
sondern mich gleich selbständig zu machen und zu versuchen in dieser 4. Monate etwas aufzubauen,
oder mindestens etwas dazu zu verdienen.
Nach ca 4. Monaten kann ich besser abschätzen ob ich auf eigenen Beinen stehen kann und falls nicht den
kann ich Selbständigkeit aufgeben und von Arbeitsamt Arbeitslosen Geld fordern.
Frage: Verliere ich durch meine kurze Selbständigkeit irgendwelche Ansprüche auf Arbeitslosen Geld und ähnlich
und bestehen dahinten nicht noch welche Gefahren der Mann vorher besser wissen soll?
Danke im voraus!
PS. Schreibfehler bitte ignorieren - bin eingedeutscht.
nach kurzem Missverständnis mit meinem Chef und meine leichte Übertreibung
bin ich fristlos von Arbeit freigestellt und ist mir zum 30.04.2007 gekündigt worden.
Ich bekomme noch ca. 4 Monate Monatslohn. Ich habe mir gedacht, Zeit nicht zu verlieren,
sondern mich gleich selbständig zu machen und zu versuchen in dieser 4. Monate etwas aufzubauen,
oder mindestens etwas dazu zu verdienen.
Nach ca 4. Monaten kann ich besser abschätzen ob ich auf eigenen Beinen stehen kann und falls nicht den
kann ich Selbständigkeit aufgeben und von Arbeitsamt Arbeitslosen Geld fordern.
Frage: Verliere ich durch meine kurze Selbständigkeit irgendwelche Ansprüche auf Arbeitslosen Geld und ähnlich
und bestehen dahinten nicht noch welche Gefahren der Mann vorher besser wissen soll?
Danke im voraus!
PS. Schreibfehler bitte ignorieren - bin eingedeutscht.
