Selbstständig, Scheinselbstständig,...?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Selbstständig, Scheinselbstständig oder arbeitnehmerähnlich Selbstständig für die ich nach langer Suche in unzähligen Artikeln im Internet noch keine Antwort gefunden habe, obwohl sie eigentlich für viele Freelancer zutreffen müßte.

Wie sieht es mit o.g. Thema bei einem Freiberufler aus, der seine Projekte (oder konkret sein erstes Projekt nach Gründung) über einen der bekannten Projektvermittler aquiriert und dann als Partner von diesem Projektvermittler für einen längeren Zeitraum ein Kundenprojekt durchführt?

  • Gibt es auch hier die „Gefahr“ der Scheinselbstständigkeit mit der Konsequenz irgendwann quasi Mitarbeiter des Projektanbieters zu sein?
  • Wenn ja nach welchem Zeitraum? IT-Projekte können ja Monate oder Jahre dauern.
  • Ist es notwendig/sinnvoll das nächste Projekt über einen anderen Projektvermittler zu machen?

Oder läuft man hier dann eher Gefahr als „arbeitnehmerähnlich Selbstständig“ angesehen zu werden, mit den daraus resultierenden Konsequenzen? Und wie sollte man dem Vorbeugen?

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Funny

  • Gibt es auch hier die „Gefahr“ der Scheinselbstständigkeit
    mit der Konsequenz irgendwann quasi Mitarbeiter des
    Projektanbieters zu sein?

Bei aller Vorsicht: Ja. Wenn Du mehr als 70 % Deines Jahresumsatzes mit nur einem Auftraggeber machst, besteht die Gefahr, von der DRV als Scheinselbstständiger eingestuft zu werden.

  • Ist es notwendig/sinnvoll das nächste Projekt über einen
    anderen Projektvermittler zu machen?

Ich weiß nicht ob das hilft.

resultierenden Konsequenzen? Und wie sollte man dem Vorbeugen?

Mindestens einen RV-pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (muß nicht Vollzeit sein).

Hallo Nordlicht,
vielen Dank für deine Antwort, leider trifft sie nicht ganz den Kern meiner Frage(n).

Die verschiedenen „weichen“ Kriterien nach denen die Scheinselbstständigkeit geprüft wird hab ich auch schon im Web gefunden. Ich habe danach den Eindruck, dass ein Berater oder IT-Spezialist, der seine längerfristigen Projekte nacheinander (statt parallel) über einen oder mehrere Projektvermittler erhält sowohl selbstständig, scheinselbstständig oder auch angestelltenähnlich selbstständig sein könnte… Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, da doch tausende genau so selbstständig arbeiten.

Darum die Frage, wie selbstständige, die genau so arbeiten eingeordnet werden und wie man dabei den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit bzw. angestelltenähnlich Selbstständig vermeiden kann.
Gruß

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vielen Dank für deine Antwort, leider trifft sie nicht ganz
den Kern meiner Frage(n).

Sorry, das tut sie doch. Die letzte Entscheidung über selbstständig oder scheinselbstständig trifft die DRV. Wie diese entscheidet ist im Vorfeld nicht vorhersehbar, es gibt bekannte Tatbestände, aber zu welcher Entscheidung sie führen ist unbekannt. Da muß man es auf eine Prüfung ankommen lassen, dann weiß man mehr.

Der sicherste Weg, diese Frage im eigenen Interesse zu entscheiden, ist einen RV-Pflichtigen Mitarbeiter zu haben. Dann gilt man nicht mehr als scheinselbstständig.

Alles das hatte ich Dir vorher schon geschrieben. Wenn Du es genau wissen willst, mußt Du schon die Prüfung durch die DRV veranlassen. Solange Du das nicht tust, bist Du auf Spekulationen angewiesen.

So viel ich weiss, gilt das nicht so generell. Solange man nachweisen kann, daß man aber auch aktiv seine Dienste Anderen anbietet (Zeitungsannoncen, Webseite etc.), dann kann diese Regel auch anders angewandt werden.

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