Gründungszuschuss plus pflichtversich. Tätigkeit

Von: , Frage gestellt am Fr, 9. Jan 2009

Gesetzt den Fall:
Ein junger Unternehmer (beratende Tätigkeit als Coach) bezieht Gründungszuschuss.
Während des Förderzeitraums kann er 5 Monate lang eine Schwangerschaftsvertretung (15 stunden pro Woche) übernehmen. DieTätigkeit entspricht auch seiner freiberuflichen Tätigkeit als Berater. Dem Auftraggeber ist es egal, ob er ihn sozialversicherungspflichtig anstellt oder den Betrag, den das kosten würde (also Arbeitnehmer-/Arbeitgeberkosten) an den Freiberufler auf Rechnung zahlt.
Da es nur 15 Stunden pro Woche sind (und damit weniger als die freiberuflichen Stunden pro Woche ist es kein Problem von Seiten des Arbeitsamtes (schon geklärt).

- Welche Variante ist machbar und günstiger für den Freiberufler?


- Wie ist die Regelung bzgl. der Sozialversicherung im Angestelltenverhältnis? D.h. wie erfolgt z.B. die Zahlung an die gesetzliche Krankenkasse? (Pflichtbeitrag für das Angestelltenverhältnis plus Beitrag für die selbstständige Tätigkeit?)

- Wie ist die Regelung mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung? Die Zahlung der Beiträge würde durch die 5-monatige Pflichtversicherung unterbrochen. Geht es danach weiter und wie wird dann das Arbeitslosengeld berechnet danach für den Fall dass der Freiberufler scheitern sollte nach 2 Jahren oder so?

- Wie wird über "Scheinselbstständigkeit" entschieden, was sind die Kriterien?

Für kompetente Infos dazu wäre ich dankbar - oder auch Hinweise, wo ich Antworten im Netz zu finden sind (schon gesurft, aber so richtig klar Antworten zu dem Fall habe ich noch nicht gefunden).

viele Grüße in dieses klasse Forum und vielen Dank !

Hündele

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