Tipps zu Ich plädiere f. Freispuch §35StGB
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Sa, 21. Feb 2004
Wir nehmen Fall 2. Die Sache Brandanschlag in Solingen mit 5 Toten und 2 Schwerstverletzten.
Beweislage war faktisch nicht vorhanden aber..
dem jüngsten mutmaßlichen Täter damals 17 wurde von der Polizei angedroht
Ich zitiere die Bild:
"Wir stecken Dich mit einem 2 Zentner schweren schwulen Türkenbullen zusammen, dann kannst Du morgen früh hinter Dir den Mond sehen ohne Dich umzudrehen"
Erstaunlicherweise fehlte damals der Aufschrei der "Gerechten"
Es gibt keine Parallelen, weil Geständniserpressung vorlag und auf Grund eines erpressten Geständnisses die Verurteilung erfolgte. 100 000 Demonstranten demolierten Solingen.
Hier geht es nicht um die Erpressung eines Geständnisses, denn die Tat war schon beweisbar, nur der Aufenthalt des
Jungen noch nicht. Mutmaßlich hier in der Sache des Ermordeten Jakob erlaubter Übergesetzlicher Notstand
§35StGB. Recht steht gegen Recht.
daher plädiere ich für die beiden Polizisten für Freispruch wegen Übergesetzlichem Notstand §35StGB
Johannes
Ps. Es erstaunt immer, wenn sich hier Verteidiger für kriminelle finden, die gleichen die die Meinungsfreiheit anderer einschränken möchten.
Beweislage war faktisch nicht vorhanden aber..
dem jüngsten mutmaßlichen Täter damals 17 wurde von der Polizei angedroht
Ich zitiere die Bild:
"Wir stecken Dich mit einem 2 Zentner schweren schwulen Türkenbullen zusammen, dann kannst Du morgen früh hinter Dir den Mond sehen ohne Dich umzudrehen"
Erstaunlicherweise fehlte damals der Aufschrei der "Gerechten"
Es gibt keine Parallelen, weil Geständniserpressung vorlag und auf Grund eines erpressten Geständnisses die Verurteilung erfolgte. 100 000 Demonstranten demolierten Solingen.
Hier geht es nicht um die Erpressung eines Geständnisses, denn die Tat war schon beweisbar, nur der Aufenthalt des
Jungen noch nicht. Mutmaßlich hier in der Sache des Ermordeten Jakob erlaubter Übergesetzlicher Notstand
§35StGB. Recht steht gegen Recht.
daher plädiere ich für die beiden Polizisten für Freispruch wegen Übergesetzlichem Notstand §35StGB
Johannes
Ps. Es erstaunt immer, wenn sich hier Verteidiger für kriminelle finden, die gleichen die die Meinungsfreiheit anderer einschränken möchten.
