Tipps zu N. N.

Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Feb 2002

Hallo,

zwar weiß ich die Bedeutung obiger Abkürzung, und auch, dass N.
N. wohl aus dem Lateinischen stammt – aber ich hätte gerne
gewusst, wie die Abkürzung ausgeschrieben wörtlich heißt. Kann
mir da wer helfen? Danke!
Bolo2L

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Sorry, bisher war das Richtige nicht dabei!

    Hallo,

    die richtige Langschrift dieser Abkürzung ist

    "nomen nominandum" = der noch zu benennende Name

    Das trifft sich zwar in der Bedeutung mit einigem der unteren Erläuterungen, aber korrekt ist nach meiner Kenntnis nur dies.

    Herzliche Grüße

    Thomas Miller

    • Antwort von nach 33 Minuten 0 hilfreich
      Jaaaaaa!


      ... das war's, jetzt erinnere ich mich wieder! Genau!
      Vielen Dank!
      Bolo2L

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: N. N.


    Hallo

    N.N.,
    Abk., die einen (unbekannten) Namen ersetzen soll; vermutlich aus der im röm. Recht übl. Abk. N.N. für Numerius Negidius (fiktiver Name eines Beklagten, der die Geldschuld bestreitet); auch als Abk. für lat. nomen nescio (»den Namen weiß ich nicht«) gedeutet.

    © 1999 Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG

    Gruß Max



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