Verjaehrungsfrist

Von: , Frage gestellt am Di, 27. Mai 2003

Hallo Sprachwissenschaftler,

"für Ordnungswidrigkeiten gilt eine dreimonatige
Verjährungsfrist"

... so steht's im Polizeibrett. Euch ist klar, worauf ich raus will: eigentlich waere das ja nur eine Vermonatungsfrist...

oder gibt es einen Ausdruck fuer Verjaehrungsfristen die kuerzer als 1 Jahr sind?
Verfallsdatum?

Na? Any takers?

Gruesse, Elke

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Vor Jahr und Tag

    Hallo Elke,

    ich denke, die Frage wäre auch für das Brett "Recht" geeignet gewesen, jedenfalls für Rechtsgeschichte.

    Historisch gesehen ist es wohl so, dass bestimmte Rechtsansprüche meist nach "Jahr und Tag" erloschen, so dass sich "Verjährung" als allgemeiner Begriff erklären lässt. Da die Bedeutung klar ist, ist es sicher nicht sinnvoll, einen eigenen Begriff dafür zu prägen, nur weil in speziellen Zusammenhängen die Frist ein Vielfaches oder ein Teil eines Jahres beträgt.

    http://www.wispor.de/wpx-k-j.htm
    http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/a/J10.h...

    Grüße
    Wolfgang

  2. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Verjaehrungsfrist

    Hi Elke,

    Verjährung ist in der Juristerei der Verlust der Durchsetzbarkeit eines Rechtsanspruches. Im Erbrecht und bei der Haftung sind das meistens Jahre; ob bei Ordnungswidrigkeiten von Verjährung gesprochen wird, weiß ich nun nicht so genau. So genau würde ich das aber auch nicht nehmen, gemeint ist schließlich der gleiche Sachverhalt, nämlich dass nach der Frist die Behörde ihren Anspruch auf Zahlung nicht mehr durchsetzen kann.

    Gruß Ralf (kein Sprachwissenschaftler)

    Folgerungen aus diesem Statement sind innerhalb von 2 Stunden einzureichen, da die Inhalte meines Kurzzeitgedächtnisses nach dieser Frist der Verjährung anheimfallen.

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