Verjaehrungsfrist
Von: , Frage gestellt am Di, 27. Mai 2003
Hallo Sprachwissenschaftler,
"für Ordnungswidrigkeiten gilt eine dreimonatige
Verjährungsfrist"
... so steht's im Polizeibrett. Euch ist klar, worauf ich raus will: eigentlich waere das ja nur eine Vermonatungsfrist...
oder gibt es einen Ausdruck fuer Verjaehrungsfristen die kuerzer als 1 Jahr sind?
Verfallsdatum?
Na? Any takers?
Gruesse, Elke
