ist dieser Satz richtig?

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Aug 2005

Heute in der SZ (leicht gekürzt):
"Gerhardt müsste zurückstecken, wenn Stoiber das Amt für sich reklamiert."

Müsste es nicht heißen "... wenn Stoiber das Amt reklamierte/reklamieren würde?"

Oder wird "wenn" hier im Sinne von "sobald" verwendet?

Fragt André

32 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 1 hilfreich
    Ja!

    Heute in der SZ (leicht gekürzt):
    "Gerhardt müsste zurückstecken, wenn Stoiber das Amt für sich
    reklamiert."
    Der Satz ist in Ordnung. Beachte bitte, dass das Verb hier nicht "reklamieren" heißt, sondern "für sich reklamieren".
    Und das bedeutet: Er beansprucht etwas (hier: das Amt) für sich. Müsste es nicht heißen "... wenn Stoiber das Amt
    reklamierte/reklamieren würde?"
    Auch das ist nicht falsch, aber ungewöhnlich und bedeutet etwas anderes als der obige Satz.
    Nämlich: Er beanstandet und kritisiert das Amt, die Einrichtung, den Umfang, die Aufgabe des Amtes, oder die Art der Amtsführung.

    Man reklamiert sonst den Zustand einer Ware oder eine fehlerhafte Dienstleistung. Oder wird "wenn" hier im Sinne von "sobald" verwendet?
    Das hat hier keine Bedeutung für die Bedeutung des Satzes.

    Sagt Fritz

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Sorry, Fehler gemacht...

      Sorry Fritz, hab mich vertippt. Natürlich sollte es heißen "für sich reklamieren". Also noch einmal:

      A müsste zurückstecken, wenn B das Amt für sich reklamiert.

      oder

      A müsste zurückstecken, wenn B das Amt für sich reklamierte.

      Muss hier nicht Konditional walten?

      Fragt noch einmal
      André

      • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
        Re: Sorry, Fehler gemacht...

        Ja, so!

        Dann war ja smokassi schon aufmerksamer als ich. Und er hat auch die Frage richtig geklärt. Muss hier nicht Konditional walten?
        Meiner Ansicht nach schon, aber smokassi hat auch Recht, wenn er den Indikativ als möglich bezeichnet. Man müsste hier wissen, für wie wahrscheinlich der Autor des Satzes es hält, dass Stoiber nach Berlin will.

        Da ich das für unwahrscheinlich halte, ziehe ich die Fassung mit dem Konjunktiv II vor.

        Ist aber bloß mein Zweicentstück. ;-)

        Fritz

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: ist dieser Satz richtig?

    "Gerhardt müsste zurückstecken, wenn Stoiber das Amt für sich
    reklamiert."
    Der Satz ist okay. Durch den Indikativ im Bedingungssatz lässt der Verfasser die Frage offen, wie wahrscheinlich es ist, dass Stoiber tatsächlich das Amt für sich reklamiert.

    "... wenn Stoiber das Amt reklamierte/reklamieren würde?"
    (Ich gehe davon aus, dass du 'für sich' einfach vergessen hast)
    In dieser Version drückt der Konjunktiv II aus, dass es unwahrscheinlich ist, dass Stoiber es wirklich tut.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: ist dieser Satz richtig?

      (Ich gehe davon aus, dass du 'für sich' einfach vergessen
      hast)
      ja habe ich. In dieser Version drückt der Konjunktiv II aus, dass es
      unwahrscheinlich ist, dass Stoiber es wirklich tut.
      Ist das wirklich so? Drückt es nicht auch aus, dass es eben noch nicht sicher ist, ob Stoiber es tut?
      Nach deiner Erklärung sind beide Sätze grammatikalisch korrekt, sagen aber etwas anderes aus, richtig?

      Grüße
      André

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: ist dieser Satz richtig?

        In dieser Version drückt der Konjunktiv II aus, dass es
        unwahrscheinlich ist, dass Stoiber es wirklich tut.
        Ist das wirklich so? Drückt es nicht auch aus, dass es eben
        noch nicht sicher ist, ob Stoiber es tut?
        Man unterscheidet drei Arten von Bedingungssätzen: Indefinitus, Potentialis und Irrealis. Alle drei können sich auf die Gegenwart oder die Vergangenheit beziehen. Der Indefinitus (der mit dem Indikativ) gibt keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit, der Potentialis (meistens mit "sollte",z.B. "wenn Stoiber ....reklamieren sollte") deutet die Möglichkeit an und der Irrealis (Konjunktiv II/"würde") die Unwahrscheinlichkeit. Nach deiner Erklärung sind beide Sätze grammatikalisch
        korrekt, sagen aber etwas anderes aus, richtig?
        Ja. Es geht nur darum, ob oder für wie wahrscheinlich es der Verfasser
        hält, dass der Bedingungssatz tatsächlich eintritt.

  3. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    Re: Vorsicht - Fangfrage!

    Die Frage "ist dieser Satz richtig?" ist misszuverstehen. Richtig muss es heißen "Ist dieser Satz richtig?" - GROSSES I Fragt André
    antwortet CF FJ

  4. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: ist dieser Satz richtig?

    Heute in der SZ (leicht gekürzt):
    "Gerhardt müsste zurückstecken, wenn Stoiber das Amt für sich
    reklamiert."

    Müsste es nicht heißen "... wenn Stoiber das Amt
    reklamierte/reklamieren würde?"

    Oder wird "wenn" hier im Sinne von "sobald" verwendet?

    stimmt schon,


    "sobald" impliziert die erfuellung.
    "falls" unterstuetzt die vermutung.

    das ist allerdings nicht ausschlaggebend fuer den satz.

    mir waere allerdings ein konjunktiv im 2. satz lieber. rein inhaltlich...
    wobei mich der satz ueberhaupt ziemlich anstaeubert... Fragt André

  5. Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
    Re: ist dieser Satz richtig?

    Hallo, Müsste es nicht heißen "... wenn Stoiber das Amt
    reklamierte/reklamieren würde?"
    Die Frage wurde ja schon beantworte, eine Sache fehlte allerdings. "reklamierte" ist hier nicht der richtige Konjunktiv II, weil er deckungsgleich mit dem Imperfekt ist. In diesem Fall kommt die Version mit "würde" dran.

    Ich hab ne strenge Geschichtslehrerin, die auch noch Deutschlehrerin ist und mit recht auf dem Konjunktiv pocht... (ich sag nur: "Hitler hat gesagt...")
    Aber das ist eine andere Anwenung des Konjunktiv.

    Lena



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