Kopftuch erlaubt

Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Sep 2003

Hi!

Nun ist es amtlich:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat entschieden, dass muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Tragen des Kopftuches erlaubt sein muss. Allerdings liegt es in der Gesetzgebungsgewalt der Bundesländer, rechtliche Vorschriften zu erlassen, die das Tragen eines Kopftuches gestatten oder verbieten.

Das Urteil wurde mit 5 zu 3 Stimmen gefällt.

Zur Diskussion stand der Konflikt um die Lehrerin Fereshda Ludin, gebürtige Afghanin und seit 1995 deutsche Staatsbürgerin, die 1998 auf Anstellung als Lehrerin mit dem Recht, als Muslima im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und bisher in allen Instanzen verloren hatte.

Interessant in dem Zusammenhang zwei Kommentare.

Zum einen von Lale Akgün (MdB der SPD aus Köln, gebürtige Türkin und selbst gläubige Muslima), die das Tragen eines Kopftuches als "Verhaltensregel", aber keinesfalls als "religiöse Pflicht" bezeichnet. Da alle Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, so Akgün weiter, müsse man auch erwarten, dass die Unterrichtenden religiös und politisch neutral seien. Akgün hat das Kopftuch in einem Interview als äußeres Zeichen der Ungleichheit zwischen Mann und Frau bezeichnet, als Versuch, Konflikten aus dem Weg zu gehen oder sich über andere Frauen zu stellen - oder als Ausdruck der Unterwerfung unter männliche Autorität, auch und gerade wenn viele Muslima sagen, sie würden das Kopftuch freiwillig tragen.

Zum anderen der marokkanische Schriftsteller Tahar Ben Jelloun, der seit 30 Jahren in Paris lebt und sich in seinen Werken intensiv mit dem Konflikt kultureller, relgiöser und nationaler Vielfalt auseinander setzt. Jelloun sagt, daß in Frankreich, Deutschland und Großbritannien die Weichen für ein Zusammenleben oder einen Konflikt zwischen dem christlich geprägten Europa und der vordrängten moslemischen Welt gestellt werden. Auf die Frage zur Symbolik eines Kopftuches bei einer Muslima, z.B. im Schulunterricht, sagt Jelloun:

"Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus*. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht mehr am Musik- oder Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, die sind anstößig. Und so weiter. Das ist unerträglich. Das Kopftuch ist alles andere als harmlos." (Quelle: Spiegel Special "Allahs blutiges Land", Seite 21)

*Laizismus = Trennung von Staat und Religion

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

Grüße
Heinrich

82 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten hilfreich
    Re: Kopftuch erlaubt

    Hi,
    Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

    nein.

    Die Argumentation des Spiegel ist vielmehr tendenziös und parteiisch.

    Richtig daran ist, dass im Islam selbst unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob es eine Verpflichtung zum Tragen des Kopftuches gibt oder nicht. Genau das ist der Punkt: es ist in der Religionsgemeinschft umstritten, und gerade deswegen darf der BverfG, seinem Selbstverständnis (und seiner eigenen Rechtsprechung!) zufolge in diesen Strei nicht eingreifen, weil er dadurch die Trennung von Staat und Religion unterlaufen würde. Er kann nur zur Kenntnis nehmen, dass die Klägerin es als Teil ihrer religiösen Identität sieht. Über diese Identität hat er ihr keine Belehrung zu erteilen. Grüße
    Täubchen

    • Antwort von nach 54 Minuten hilfreich
      Re^2: Kopftuch erlaubt

      es ist in der Religionsgemeinschft umstritten, und
      gerade deswegen darf der BverfG, seinem
      Selbstverständnis (und seiner eigenen Rechtsprechung!) zufolge
      in diesen Strei nicht eingreifen, weil er dadurch die Trennung
      von Staat und Religion unterlaufen würde.
      Was? Genau durch eine Erlaubnis des Zurschaustellens religiöser Symbole in der Schule wird doch diese Trennung erst unterlaufen.
      Wenn es schlicht nicht erlaubt wäre, bliebe die Religion das was sie sein sollte - Privatsache. Wenn die Dame nicht in der Lage ist, zwischen Privatleben und Beruf zu trennen, sollte sie letzteren nicht ausüben.

      LG
      Stuffi

      • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
        Re^3: Kopftuch erlaubt

        es ist in der Religionsgemeinschft umstritten, und
        gerade deswegen darf der BverfG, seinem
        Selbstverständnis (und seiner eigenen Rechtsprechung!) zufolge
        in diesen Strei nicht eingreifen, weil er dadurch die Trennung
        von Staat und Religion unterlaufen würde.
        Was? Genau durch eine Erlaubnis des Zurschaustellens
        religiöser Symbole in der Schule wird doch diese Trennung erst
        unterlaufen.
        Wenn es schlicht nicht erlaubt wäre, bliebe die Religion das
        was sie sein sollte - Privatsache. Wenn die Dame nicht in der
        Lage ist, zwischen Privatleben und Beruf zu trennen, sollte
        sie letzteren nicht ausüben.
        naja, es ist eben ein bisschen komplizierter. Es geht um einen Konflikt zweier Güter, von denen jedes an sich als schützenswertes Gut ausser Streit steht:
        - die weltanschauliche Neutralität des Staates
        und
        - das Recht auf Religionsfreiheit und freie Berufsausübung.

        In diesem Fall muss einem Wert der Vorrang gegeben werden. Das BverfG hat im Prinzip nur gesagt, dass es nicht den Behörden, sondern dem Gesetzgeber zukommt, dies zu tun. Und damit das Minimum des modernen Rechtsstaates gewahrt, denn Entscheidungen, die von so großer Bedeutung für die Gesellschaft sind, dürfen nicht nach dem Ermessen irgendwelcher Beamten getroffen werden - das ist schlichtweg nicht deren Job.

        lg
        Täubchen

        • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
          Re^4: Kopftuch erlaubt

          In diesem Fall muss einem Wert der Vorrang gegeben werden. Das
          BverfG hat im Prinzip nur gesagt, dass es nicht den Behörden,
          sondern dem Gesetzgeber zukommt, dies zu tun.
          Ja, aber nicht, weil das Thema auch im Islam strittig ist.

          LG
          Stuffi

          • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
            Re^5: Kopftuch erlaubt

            Nicht böse sein: doch. Genau das war auch eine zentrale Argumentation im Urteil über das Schächten, dass es dem Gericht nicht zukommt, eine innere Auslegung der Religion über eine andere zu privilegieren, sondern dass es ausreicht, wenn der Kläger(die Klägerin) plausibel glaubhaft macht, dass dies Teil seiner Identität ist. Genau das hat der Spiegel in seiner polemischen Darstellung (im Ausgangsposting dieses Threads) nicht behirnt.

            lg
            Täubchen [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
              Re^6: Kopftuch erlaubt

              Nicht böse sein: doch. Genau das war auch eine zentrale
              Argumentation im Urteil über das Schächten, dass es dem
              Gericht nicht zukommt, eine innere Auslegung der Religion über
              eine andere zu privilegieren, sondern dass es ausreicht, wenn
              der Kläger(die Klägerin) plausibel glaubhaft macht, dass dies
              Teil seiner Identität ist. Genau das hat der Spiegel in seiner
              polemischen Darstellung (im Ausgangsposting dieses Threads)
              nicht behirnt.
              Aber zurecht - was geht ein weltliches Gericht an, was innerhalb einer Religion diskutiert wird. Dabei geht es nur ums Verhältnis Staat Religion.

              LG
              Stuffi

            • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
              Re^6: Kopftuch erlaubt

              Hi! Nicht böse sein: doch. Genau das war auch eine zentrale
              Argumentation im Urteil über das Schächten, dass es dem
              Gericht nicht zukommt, eine innere Auslegung der Religion über
              eine andere zu privilegieren, sondern dass es ausreicht, wenn
              der Kläger(die Klägerin) plausibel glaubhaft macht, dass dies
              Teil seiner Identität ist. Genau das hat der Spiegel in seiner
              polemischen Darstellung (im Ausgangsposting dieses Threads)
              nicht behirnt.
              Gut.
              Nehmen wir als Basis der Diskussion die Aussage, dass bestimmte Vorgaben der Religion zum Teil der eigenen Identität werden - Schächten, Kopftuch tragen, was-weiss-ich ...

              Der Islam verbietet z.B. die Darstellung von Menschen und Tieren in Form von Bildern (Malerei, Bildhauerei usw.) - deshalb sind Moscheen mit Ornamenten geschmückt, anders z.B. als christliche Kirchen (siehe Kruzifix, Kirchenfenster etc.).

              Was machen wir, wenn ein gläubiger Moslem vor Gericht zieht und die Abnahme oder Verhüllung aller Abbildungen eines Menschen verlangt, weil dies gegen die Ausübung seiner Religionsfreiheit verstößt? Wenn er verlangt, dass in der Schule im Biologieunterricht die Unterweisung in menschlicher Anatomie zu unterbleiben hat, weil es muslimische Schüler/innen in der Klasse gibt?

              Was macht ein Lehrer oder eine Lehrerin, wenn von den 30 Schülern vor ihr die Hälfte aus moslemischen Familien kommt, sieben oder acht oder zehn Mädchen ein Kopftuch tragen, auf dem Schulplan "sexuelle Aufklärung" steht und einen Tag später Vater und Mutter und ältere Geschwister von Aysche o.ä. im Lehrerzimmer stehen und über die Beschmutzung der Seele ihrer Tochter wettern?

              Ich halte es eindeutig mit den Franzosen, insbesondere mit dem Iman der Großen Moschee in Paris: "Das Kopftuch ist ein Zeichen der Abgrenzung und verhindert somit die Integration der Muslime. Deshalb muss das Tragen des Kopftuches und anderer religiöser Symbole verboten werden."

              Grüße
              Heinrich

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^7: Kopftuch erlaubt

              Hallo, Was machen wir, wenn ein gläubiger Moslem vor Gericht zieht
              und die Abnahme oder Verhüllung aller Abbildungen eines
              Menschen verlangt, weil dies gegen die Ausübung seiner
              Religionsfreiheit verstößt? Wenn er verlangt, dass in der
              Schule im Biologieunterricht die Unterweisung in menschlicher
              Anatomie zu unterbleiben hat, weil es muslimische
              Schüler/innen in der Klasse gibt? ...
              Aber genau darum geht es nicht, denn die Schule und die Lehrer sollen politik- und religionsneutral unterrichten, die Frage, die sich hier stellt, ist doch eher:
              Kann sie das mit Kopftuch genauso gut wie eine Lehrerin mit Kreuz an einer sichtbaren Halskette?
              Meine Meinung: JA!!!
              Was bedeutet: Entweder mit Kopftuch und Kreuz - oder ohne Kopftuch und ohne Kreuz (mit allen weiteren Folgen des Verbots von Tragen von jeglichen religiösen oder politischen Symbolen, was ziemlich skurril werden könnte.)

              Gruß
              Claudia

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^8: Kopftuch erlaubt

              Hi! Was bedeutet: Entweder mit Kopftuch und Kreuz - oder ohne
              Kopftuch und ohne Kreuz (mit allen weiteren Folgen des Verbots
              von Tragen von jeglichen religiösen oder politischen Symbolen,
              was ziemlich skurril werden könnte.)
              Nach meinem Verständnis hat kein Lehrer ein Kreuz, ein Kopftuch, einen "Atomkraft Nein danke"-Aufkleber, einen "Ausländer raus"-Sticker, einen CDU-CSU-SPD-GRÜNE-FDP-PDS-Milli Görüs-Button oder sonstwas offen im Unterricht zu tragen.

              Was kann daran skurril werden?

              Grüße
              Heinrich



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