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Kopftuch erlaubt



Hi!

Nun ist es amtlich:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat entschieden, dass muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Tragen des Kopftuches erlaubt sein muss. Allerdings liegt es in der Gesetzgebungsgewalt der Bundesländer, rechtliche Vorschriften zu erlassen, die das Tragen eines Kopftuches gestatten oder verbieten.

Das Urteil wurde mit 5 zu 3 Stimmen gefällt.

Zur Diskussion stand der Konflikt um die Lehrerin Fereshda Ludin, gebürtige Afghanin und seit 1995 deutsche Staatsbürgerin, die 1998 auf Anstellung als Lehrerin mit dem Recht, als Muslima im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und bisher in allen Instanzen verloren hatte.

Interessant in dem Zusammenhang zwei Kommentare.

Zum einen von Lale Akgün (MdB der SPD aus Köln, gebürtige Türkin und selbst gläubige Muslima), die das Tragen eines Kopftuches als "Verhaltensregel", aber keinesfalls als "religiöse Pflicht" bezeichnet. Da alle Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, so Akgün weiter, müsse man auch erwarten, dass die Unterrichtenden religiös und politisch neutral seien. Akgün hat das Kopftuch in einem Interview als äußeres Zeichen der Ungleichheit zwischen Mann und Frau bezeichnet, als Versuch, Konflikten aus dem Weg zu gehen oder sich über andere Frauen zu stellen - oder als Ausdruck der Unterwerfung unter männliche Autorität, auch und gerade wenn viele Muslima sagen, sie würden das Kopftuch freiwillig tragen.

Zum anderen der marokkanische Schriftsteller Tahar Ben Jelloun, der seit 30 Jahren in Paris lebt und sich in seinen Werken intensiv mit dem Konflikt kultureller, relgiöser und nationaler Vielfalt auseinander setzt. Jelloun sagt, daß in Frankreich, Deutschland und Großbritannien die Weichen für ein Zusammenleben oder einen Konflikt zwischen dem christlich geprägten Europa und der vordrängten moslemischen Welt gestellt werden. Auf die Frage zur Symbolik eines Kopftuches bei einer Muslima, z.B. im Schulunterricht, sagt Jelloun:

"Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus*. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht mehr am Musik- oder Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, die sind anstößig. Und so weiter. Das ist unerträglich. Das Kopftuch ist alles andere als harmlos." (Quelle: Spiegel Special "Allahs blutiges Land", Seite 21)

*Laizismus = Trennung von Staat und Religion

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

Grüße
Heinrich
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Re: Kopftuch erlaubt


Hi,

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

nein.

Die Argumentation des Spiegel ist vielmehr tendenziös und parteiisch.

Richtig daran ist, dass im Islam selbst unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob es eine Verpflichtung zum Tragen des Kopftuches gibt oder nicht. Genau das ist der Punkt: es ist in der Religionsgemeinschft umstritten, und gerade deswegen darf der BverfG, seinem Selbstverständnis (und seiner eigenen Rechtsprechung!) zufolge in diesen Strei nicht eingreifen, weil er dadurch die Trennung von Staat und Religion unterlaufen würde. Er kann nur zur Kenntnis nehmen, dass die Klägerin es als Teil ihrer religiösen Identität sieht. Über diese Identität hat er ihr keine Belehrung zu erteilen.
Grüße
Täubchen

Re^2: Kopftuch erlaubt


es ist in der Religionsgemeinschft umstritten, und
gerade deswegen darf der BverfG, seinem
Selbstverständnis (und seiner eigenen Rechtsprechung!) zufolge
in diesen Strei nicht eingreifen, weil er dadurch die Trennung
von Staat und Religion unterlaufen würde.
Was? Genau durch eine Erlaubnis des Zurschaustellens religiöser Symbole in der Schule wird doch diese Trennung erst unterlaufen.
Wenn es schlicht nicht erlaubt wäre, bliebe die Religion das was sie sein sollte - Privatsache. Wenn die Dame nicht in der Lage ist, zwischen Privatleben und Beruf zu trennen, sollte sie letzteren nicht ausüben.

LG
Stuffi

Re^3: Kopftuch erlaubt


es ist in der Religionsgemeinschft umstritten, und
gerade deswegen darf der BverfG, seinem
Selbstverständnis (und seiner eigenen Rechtsprechung!) zufolge
in diesen Strei nicht eingreifen, weil er dadurch die Trennung
von Staat und Religion unterlaufen würde.
Was? Genau durch eine Erlaubnis des Zurschaustellens
religiöser Symbole in der Schule wird doch diese Trennung erst
unterlaufen.
Wenn es schlicht nicht erlaubt wäre, bliebe die Religion das
was sie sein sollte - Privatsache. Wenn die Dame nicht in der
Lage ist, zwischen Privatleben und Beruf zu trennen, sollte
sie letzteren nicht ausüben.
naja, es ist eben ein bisschen komplizierter. Es geht um einen Konflikt zweier Güter, von denen jedes an sich als schützenswertes Gut ausser Streit steht:
- die weltanschauliche Neutralität des Staates
und
- das Recht auf Religionsfreiheit und freie Berufsausübung.

In diesem Fall muss einem Wert der Vorrang gegeben werden. Das BverfG hat im Prinzip nur gesagt, dass es nicht den Behörden, sondern dem Gesetzgeber zukommt, dies zu tun. Und damit das Minimum des modernen Rechtsstaates gewahrt, denn Entscheidungen, die von so großer Bedeutung für die Gesellschaft sind, dürfen nicht nach dem Ermessen irgendwelcher Beamten getroffen werden - das ist schlichtweg nicht deren Job.

lg
Täubchen

Re^4: Kopftuch erlaubt


In diesem Fall muss einem Wert der Vorrang gegeben werden. Das
BverfG hat im Prinzip nur gesagt, dass es nicht den Behörden,
sondern dem Gesetzgeber zukommt, dies zu tun.
Ja, aber nicht, weil das Thema auch im Islam strittig ist.

LG
Stuffi

Re^5: Kopftuch erlaubt


Nicht böse sein: doch. Genau das war auch eine zentrale Argumentation im Urteil über das Schächten, dass es dem Gericht nicht zukommt, eine innere Auslegung der Religion über eine andere zu privilegieren, sondern dass es ausreicht, wenn der Kläger(die Klägerin) plausibel glaubhaft macht, dass dies Teil seiner Identität ist. Genau das hat der Spiegel in seiner polemischen Darstellung (im Ausgangsposting dieses Threads) nicht behirnt.

lg
Täubchen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Re^6: Kopftuch erlaubt


Nicht böse sein: doch. Genau das war auch eine zentrale
Argumentation im Urteil über das Schächten, dass es dem
Gericht nicht zukommt, eine innere Auslegung der Religion über
eine andere zu privilegieren, sondern dass es ausreicht, wenn
der Kläger(die Klägerin) plausibel glaubhaft macht, dass dies
Teil seiner Identität ist. Genau das hat der Spiegel in seiner
polemischen Darstellung (im Ausgangsposting dieses Threads)
nicht behirnt.
Aber zurecht - was geht ein weltliches Gericht an, was innerhalb einer Religion diskutiert wird. Dabei geht es nur ums Verhältnis Staat Religion.

LG
Stuffi

Re^6: Kopftuch erlaubt


Hi!
Nicht böse sein: doch. Genau das war auch eine zentrale
Argumentation im Urteil über das Schächten, dass es dem
Gericht nicht zukommt, eine innere Auslegung der Religion über
eine andere zu privilegieren, sondern dass es ausreicht, wenn
der Kläger(die Klägerin) plausibel glaubhaft macht, dass dies
Teil seiner Identität ist. Genau das hat der Spiegel in seiner
polemischen Darstellung (im Ausgangsposting dieses Threads)
nicht behirnt.
Gut.
Nehmen wir als Basis der Diskussion die Aussage, dass bestimmte Vorgaben der Religion zum Teil der eigenen Identität werden - Schächten, Kopftuch tragen, was-weiss-ich ...

Der Islam verbietet z.B. die Darstellung von Menschen und Tieren in Form von Bildern (Malerei, Bildhauerei usw.) - deshalb sind Moscheen mit Ornamenten geschmückt, anders z.B. als christliche Kirchen (siehe Kruzifix, Kirchenfenster etc.).

Was machen wir, wenn ein gläubiger Moslem vor Gericht zieht und die Abnahme oder Verhüllung aller Abbildungen eines Menschen verlangt, weil dies gegen die Ausübung seiner Religionsfreiheit verstößt? Wenn er verlangt, dass in der Schule im Biologieunterricht die Unterweisung in menschlicher Anatomie zu unterbleiben hat, weil es muslimische Schüler/innen in der Klasse gibt?

Was macht ein Lehrer oder eine Lehrerin, wenn von den 30 Schülern vor ihr die Hälfte aus moslemischen Familien kommt, sieben oder acht oder zehn Mädchen ein Kopftuch tragen, auf dem Schulplan "sexuelle Aufklärung" steht und einen Tag später Vater und Mutter und ältere Geschwister von Aysche o.ä. im Lehrerzimmer stehen und über die Beschmutzung der Seele ihrer Tochter wettern?

Ich halte es eindeutig mit den Franzosen, insbesondere mit dem Iman der Großen Moschee in Paris: "Das Kopftuch ist ein Zeichen der Abgrenzung und verhindert somit die Integration der Muslime. Deshalb muss das Tragen des Kopftuches und anderer religiöser Symbole verboten werden."

Grüße
Heinrich

Re^7: Kopftuch erlaubt


Hallo,
Was machen wir, wenn ein gläubiger Moslem vor Gericht zieht
und die Abnahme oder Verhüllung aller Abbildungen eines
Menschen verlangt, weil dies gegen die Ausübung seiner
Religionsfreiheit verstößt? Wenn er verlangt, dass in der
Schule im Biologieunterricht die Unterweisung in menschlicher
Anatomie zu unterbleiben hat, weil es muslimische
Schüler/innen in der Klasse gibt? ...
Aber genau darum geht es nicht, denn die Schule und die Lehrer sollen politik- und religionsneutral unterrichten, die Frage, die sich hier stellt, ist doch eher:
Kann sie das mit Kopftuch genauso gut wie eine Lehrerin mit Kreuz an einer sichtbaren Halskette?
Meine Meinung: JA!!!
Was bedeutet: Entweder mit Kopftuch und Kreuz - oder ohne Kopftuch und ohne Kreuz (mit allen weiteren Folgen des Verbots von Tragen von jeglichen religiösen oder politischen Symbolen, was ziemlich skurril werden könnte.)

Gruß
Claudia

Re^8: Kopftuch erlaubt


Hi!
Was bedeutet: Entweder mit Kopftuch und Kreuz - oder ohne
Kopftuch und ohne Kreuz (mit allen weiteren Folgen des Verbots
von Tragen von jeglichen religiösen oder politischen Symbolen,
was ziemlich skurril werden könnte.)
Nach meinem Verständnis hat kein Lehrer ein Kreuz, ein Kopftuch, einen "Atomkraft Nein danke"-Aufkleber, einen "Ausländer raus"-Sticker, einen CDU-CSU-SPD-GRÜNE-FDP-PDS-Milli Görüs-Button oder sonstwas offen im Unterricht zu tragen.

Was kann daran skurril werden?

Grüße
Heinrich

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