Ratgeber zu Kopftuch erlaubt

Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Sep 2003

Hi!

Nun ist es amtlich:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat entschieden, dass muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Tragen des Kopftuches erlaubt sein muss. Allerdings liegt es in der Gesetzgebungsgewalt der Bundesländer, rechtliche Vorschriften zu erlassen, die das Tragen eines Kopftuches gestatten oder verbieten.

Das Urteil wurde mit 5 zu 3 Stimmen gefällt.

Zur Diskussion stand der Konflikt um die Lehrerin Fereshda Ludin, gebürtige Afghanin und seit 1995 deutsche Staatsbürgerin, die 1998 auf Anstellung als Lehrerin mit dem Recht, als Muslima im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und bisher in allen Instanzen verloren hatte.

Interessant in dem Zusammenhang zwei Kommentare.

Zum einen von Lale Akgün (MdB der SPD aus Köln, gebürtige Türkin und selbst gläubige Muslima), die das Tragen eines Kopftuches als "Verhaltensregel", aber keinesfalls als "religiöse Pflicht" bezeichnet. Da alle Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, so Akgün weiter, müsse man auch erwarten, dass die Unterrichtenden religiös und politisch neutral seien. Akgün hat das Kopftuch in einem Interview als äußeres Zeichen der Ungleichheit zwischen Mann und Frau bezeichnet, als Versuch, Konflikten aus dem Weg zu gehen oder sich über andere Frauen zu stellen - oder als Ausdruck der Unterwerfung unter männliche Autorität, auch und gerade wenn viele Muslima sagen, sie würden das Kopftuch freiwillig tragen.

Zum anderen der marokkanische Schriftsteller Tahar Ben Jelloun, der seit 30 Jahren in Paris lebt und sich in seinen Werken intensiv mit dem Konflikt kultureller, relgiöser und nationaler Vielfalt auseinander setzt. Jelloun sagt, daß in Frankreich, Deutschland und Großbritannien die Weichen für ein Zusammenleben oder einen Konflikt zwischen dem christlich geprägten Europa und der vordrängten moslemischen Welt gestellt werden. Auf die Frage zur Symbolik eines Kopftuches bei einer Muslima, z.B. im Schulunterricht, sagt Jelloun:

"Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus*. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht mehr am Musik- oder Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, die sind anstößig. Und so weiter. Das ist unerträglich. Das Kopftuch ist alles andere als harmlos." (Quelle: Spiegel Special "Allahs blutiges Land", Seite 21)

*Laizismus = Trennung von Staat und Religion

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

Grüße
Heinrich

82 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      Gefährlichste Weltreligion?

      Hi! Nun ist es eben an den Ländern, sicherzustellen, dass die
      religiöse Agitation, auch seitens des Islam, weiterhin aus
      unseren Schulen ausgeschlossen bleibt.
      Die aktuell gefährlichste Weltreligion hat in unseren Schulen
      nicht auch noch beworben zu werden.
      Wie kann denn eine Religion gefährlich sein?
      Gefahr droht erst wenn versucht wird, politische Macht damit zu verbinden oder zu legitimieren.

      Und das beherrscht man mindestens genauso gut im Weissen Haus.
      Das finde ich viel bedrückender, da eine ganze Menge Macht dahinter steckt.

      Es ist nicht DER Islam, der uns bedroht, sondern einzelne Spinner.
      Die gibt es bei/von uns aber auch.

      Grüsse!
      Denis

      • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
        Re: Gefährlichste Weltreligion?

        Hi! Nun ist es eben an den Ländern, sicherzustellen, dass die
        religiöse Agitation, auch seitens des Islam, weiterhin aus
        unseren Schulen ausgeschlossen bleibt.
        Die aktuell gefährlichste Weltreligion hat in unseren Schulen
        nicht auch noch beworben zu werden.
        Wie kann denn eine Religion gefährlich sein?
        Gefahr droht erst wenn versucht wird, politische Macht damit
        zu verbinden oder zu legitimieren.
        Diese Betrachtung ist rein akademisch. Und das beherrscht man mindestens genauso gut im Weissen Haus.
        Das finde ich viel bedrückender, da eine ganze Menge Macht
        dahinter steckt.
        Ich nicht. Bush und seine Mannen sind berechen- und abwählbar. Es ist nicht DER Islam, der uns bedroht, sondern einzelne
        Spinner.
        Richtig. Sie handeln jedoch im Namen des Islam und gerade im Falle dieser offenkundig fundamentalistischen lehrerin ist doppelte Vorsicht geboten, denn es geht um (leicht beeiflussbare) Kinder. Die gibt es bei/von uns aber auch.
        Das ist zwar wunderbar multi-kulti, beschreibt aber das Problem nicht.
        Der Islam wird aktuell von einer signifikant großem Anhängergruppe in einer äußerst gefährlichen Weise interpretiert. Hier muss gegengehalten werden. Und der Anfang muss es sein, gegen die Fundamentalisten vorzugehen.

        Grüße,

        Mathias

    • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
      Re^2: Kopftuch erlaubt

      Hallo Mathias,

      "gefährliche Religion"????
      Eine Religion ist nicht gefährlich, nur radikale und fanatische Gläubiger sind es.
      Und zwar in allen Religionen.

      Gruß
      Camilla

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Kopftuch erlaubt

    Moin moin,

    keine Ahnung, ob ds richtig oder falsch ist, aber:

    1. Dieses Urteil muss doch eigentlich zum Kruzifix-Urteil für bayrische Schulen passen von vor ein paar Jahren, oder? Und die mussten doch, soweit ich mich erinner, abgehängt werden.

    2. Warum gibt es noch Religionsunterricht in Schulen, wenn die Schule sich doch eindeutig neutral verhalten soll?

    3. Was ist mit Schulen, die privat bzw. von kirchlichen Trägern betrieben werden?

    3. Ich kenne durchaus Fälle, bei denen am Schuljahresbeginn bzw. -ende eine Messe stattfindet. Das hier keine Teilnahmepflicht besteht, ist mir klar, aber dass es angeboten wird...

    Das sind so Fragen, die sich mir aufdrängen. Oder hab ich irgend etwas völig ausser acht gelassen?

    Fragt

    ALex

    • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
      Re^2: Kopftuch erlaubt

      Hallo Alex und die anderen Diskussionsteilnehmer, 1. Dieses Urteil muss doch eigentlich zum Kruzifix-Urteil
      für bayrische Schulen passen von vor ein paar Jahren,
      oder? Und die mussten doch, soweit ich mich erinner,
      abgehängt werden.
      2. Warum gibt es noch Religionsunterricht in Schulen,
      wenn die Schule sich doch eindeutig neutral verhalten soll?
      3. Was ist mit Schulen, die privat bzw. von kirchlichen
      Trägern betrieben werden?
      Mich hat das Kopftuchproblem bisher nicht groß berührt, aber die Diskussionen haben mich doch zum Nachdenken bewegt. Wenn ich schulpflichtige Kinder oder Enkel hätte, die bei dieser Kopftuchfrau in einer Schule unterrichtet werden sollten, würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um die Kinder dieser Klasse fernzuhalten.

      Auch wenn sich die Dame in Ihren Aussagen strikt auf den Unterricht beschränken würde, die Kleidung würde die Kinder doch zum Denken über diese Religion anregen. Ich betrachte aber generell ALLE Leute, die KINDER mit unbewiesenen und unbeweisbaren Aussagen, die sie als WAHR bezeichnen, "belehren" als minderwertig im Charakter. Wenn sie das ausschließlich mit Erwachsenen versuchen, ist es mir egal.

      Zu 1.: ich glaube, abgehängt werden diese nur, wenn es "die" Eltern verlangen.
      Zu 2.: ich bin für Abschaffung (private Meinung: dieses Blödsinns)
      Zu 3.: ich hätte nichts dagegen, wenn sich diese privaten Schulen ausschließlich ohne finanziellen Zuschuß vom Staate finanzieren würden aber die Auflage hätten, eine Mindestqualität des "normalen" Unterrichtes zu produzieren. Dies müsste auf deren Kosten vom Staate laufend kontrolliert werden.

      Grüße, Rudolf

      • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
        Re^3: Kopftuch erlaubt

        Auch wenn sich die Dame in Ihren Aussagen strikt auf den
        Unterricht beschränken würde, die Kleidung würde die Kinder
        doch zum Denken über diese Religion anregen.
        Dann können sie sich auch unvoreingenommen ihre Meinung bilden. Mit diesen "kritischen" Kindern müssen sich unsere Kirchen genauso auseinandersetzen, wie alle anderen Glaubensrichtungen. Ich betrachte
        aber generell ALLE Leute, die KINDER mit unbewiesenen und
        unbeweisbaren Aussagen, die sie als WAHR bezeichnen,
        "belehren" als minderwertig im Charakter. Wenn sie das
        ausschließlich mit Erwachsenen versuchen, ist es mir egal.
        Du hast soeben alle Anhänger des Christentums, des Islam, des Buddhismus usw. beleidigt. Warum bist Du so intolerant? Milliarden Menschen auf der Welt finden Kraft, Trost und Seelenfrieden in "ihrer" Religion, deren Thesen sie mehr oder weniger überzeugend vertreten. Deswegen ist doch keiner minderwertig.

        Zur Erinnerung: dieses Urteil bezog sich lediglich auf das Tragen eines Kopftuchs, nicht auf die Weltanschauung der Trägerin!

      • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
        Re^3: Kopftuch erlaubt

        Hallo! Ich betrachte
        aber generell ALLE Leute, die KINDER mit unbewiesenen und
        unbeweisbaren Aussagen, die sie als WAHR bezeichnen,
        "belehren" als minderwertig im Charakter.
        Dann hoffe ich, daß JEDER Lehrkörper Wert auf die Feststellung legt, daß die Evolutionstheorie nach wie vor eine solche ist: mit starken Indizien zwar, aber - eine Theorie...

        Grüße!
        Denis

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Kopftuch erlaubt


    Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

    Es ist für mich als toleranten Weltbürger schlicht erschütternd, mit welch einem Käse sich die höchsten Gerichte in unserem Land beschäftigen müssen. So wird das Kopftuch heute vom BVerfG "erlaubt", schiebt die eigentliche Entscheidung aber wieder an die Länder ab. Schlechte Zeiten also für Lehrkörper in Bayern. Oder dürfen deutsche Lehrerinnen durchaus Kopftücher tragen? Es soll modebewusste (männliche) Lehrer geben. Dürfen sie, oder eher nicht? Müssen sie eidesstattlich versichern, der christlichen Glaubensgemeinschaft anzugehören?

    Wer meint, die klagende Lehrerin würde mit dem Ablegen des Kopftuchs auch Ihre religiöse oder gesellschaftliche Einstellung aufgeben, glaubt auch, Bankangestellte mit Schlips sind kompetenter als solche ohne Schlips.

    Als bekennender Atheist stören mich die auf- oder umgehängten Kreuze meiner Mitmenschen ja auch nicht. Und meine Kinder, die sehr wohl den Religionsunterricht besuchen, sollen sich in dieser Hinsicht ihr eigenes Weltbild schaffen. Dazu tragen nicht nur Lehrer (mit oder ohne Kopftuch), sondern auch Eltern und muslimische Freunde bei.

    Wir sollten aufhören, den Islam als Feind der zivilisierten Welt zu sehen.

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Kopftuch erlaubt

      Hi! Wer meint, die klagende Lehrerin würde mit dem Ablegen des
      Kopftuchs auch Ihre religiöse oder gesellschaftliche
      Einstellung aufgeben, glaubt auch, Bankangestellte mit Schlips
      sind kompetenter als solche ohne Schlips.

      Als bekennender Atheist stören mich die auf- oder umgehängten
      Kreuze meiner Mitmenschen ja auch nicht. Und meine Kinder, die
      sehr wohl den Religionsunterricht besuchen, sollen sich in
      dieser Hinsicht ihr eigenes Weltbild schaffen. Dazu tragen
      nicht nur Lehrer (mit oder ohne Kopftuch), sondern auch Eltern
      und muslimische Freunde bei.

      Wir sollten aufhören, den Islam als Feind der zivilisierten
      Welt zu sehen.
      In den 60er Jahren, als türkische Familien in großer Anzahl nach Deutschland kamen, trug kaum eine Frau ein Kopftuch. Das Kopftuch als Ausdruck "Ich bin Muslima" ist erst ab 1979 mit dem Sieg Khomeinis über den Schah und dem Aufbau der Islamischen Republik Iran "populär" geworden. Heute gibt es Millionen muslimischer Frauen, die kein Kopftuch oder ähnliches tragen. Innerhalb der islamischen Welt gibt es über dieses Kleidungsstück heftigste Diskussionen, und es zeichnet sich ab, dass die radikalen Kräfte diesen Streit gewinnen.

      In Frankreich, das deutlich laizistischer ist als Deutschland, ist es Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bereits seit 1905 gesetzlich verboten, irgend ein Symbol ihrer religiösen Zugehörigkeit zu tragen. Muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch gibt es dort nicht.

      In der Schweiz hat es 1996/97 einen ähnlich gelagerten Fall wie jetzt in D gegeben. Eine Muslimia trug ein Kopftuch, was ihr von den Behörden verboten wurde. Sie klagte sich durch bis zum Schweizer Bundesgericht - und verlor. Dann ging sie zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und der entschied im Februar 2001, dass das Verbot weder gegen die Religionsfreiheit noch gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

      In der Türkei - extrem laizistisch - ist Frauen das Tragen des Kopftuches generell im Öffentlichen Dienst verboten. Das Kopftuch gilt als politisches Statement.

      Noch ein Wort zu Frankreich:
      Dort leben doppelt so viele Muslima wie bei uns (6 Millionen). Innerhalb der islamischen Bevölkerungsgruppe wuchs der Druck auf die Frauen, sich den Kleidungsvorschriften zu unterwerfen. Väter und Brüder setzten diese Regel mit Repression und Gewalt durch. Weigert sich eine Frau, wird sie geschlagen, überfallen, vergewaltigt oder - wie im Fall der 17jährigen Sohane Benziane - bei lebendigem Leib abgefackelt.
      Im Frühjahr 2002 wagten die Frauen den Schritt in die Öffentlichkeit und prangerten ihr Leid an. Als Folge wurde ein Konzil gebildet, dessen Leiter der Imam der Pariser Großen Moschee ist. Und ausgerechnet dieser Imam fordert vom Staat Gesetze, die das Tragen vom islamischer Symbolkleidung wie Tschador, Schleier, Kopftuch usw. verbietet, weil es das Anderssein betont und eine Integration verhindert. Dieses Gesetz würde nicht nur Lehrerinnen betreffen, sondern auch Schülerinnen.

      Vielleicht noch etwas zu Fereshta Ludin:
      Als Tochter des afghanischen Innenministers 1972 geboren, floh sie mit ihrer Familie beim Einmarsch der Russen 1979/80 nach Saudi-Arabien. Mit 13 übernahm sie die Kleidungsvorschriften des Islam für Frauen - sehr zur Verwunderung ihrer Eltern. Mit 18 Heirat mit Raimund Proschaska, einem zum Islam konvertierten Lehrer. Ab 1993 Pädogogik-Studium in Schwäbisch Gmünd, ab 1995 Dozentin für Lehrerinnen, wo sie Thesen vertritt wie "deutsche Frauen sind unrein, nur muslimische Frauen sind rein" (Zitat einer Teilnehmerin). Ludin weigert sich seit 1995, einem Mann die Hand zu geben, da dieser sie beschmutzen würde. 1997 Reise mit ihrem Mann nach Pakistan und Besuch der Taliban; nach der Rückkehr verweigert die Schulleitung ihr den Zutritt zum Klassenzimmer, wenn sie ein Kopftuch trägt. Ludin klagt.

      Ludin arbeitet z.Zt. an einer islamischen Grundschule in Berlin, deren Trägerverein der "Islam Kolleg e.V." ist. Die taz hat im letzten Jahr behauptet, der Schulträger sei eine Tarnorganisation der vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellten islamischen Gemeinschaft "Milli Görüs". Das Kolleg verklagte daraufhin die taz. Das Landgericht Berlin entschied, dass das Kolleg keinen Anspruch darauf hat, nicht als Tarnorganisation von Milli Görüs bezeichnet zu werden.

      Die Folgen des Kopftuches:
      muslimische Schülerinnen werden mit Segen der Schulleitung vom Sportunterricht befreit
      muslimische Schülerinnen werden mit Segen der Schulleitung von Klassenausflügen bebreit
      an der Hamburger Hochschule weigern sich islamische Studenten, Frauen die Hand zu geben

      Frage:
      Wann kommen die ersten Klagen gegen die Curricula der Kultusminister, weil der Lehrinhalt gegen das religiöse Empfinden muslimischer Schülerinnen verstößt?


      Grüße
      Heinrich

      • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
        Re^3: Kopftuch erlaubt

        Väter und Brüder setzten diese Regel mit Repression und Gewalt
        durch. Weigert sich eine Frau, wird sie geschlagen,
        überfallen, vergewaltigt oder - wie im Fall der 17jährigen
        Sohane Benziane - bei lebendigem Leib abgefackelt.
        Und hier scheint mir das wahre Problem zu liegen: der Mann/Bruder, der das Kopftuch ebenfalls nicht als Ausdruck einer Religion sieht, sondern nur als Mittel der Unterdrückung bzw. um sie vor den (eingebildeten??) lüsternen Blicken anderer Männer zu bewahren. Im Frühjahr 2002 wagten die Frauen den Schritt in die
        Öffentlichkeit und prangerten ihr Leid an. Als Folge wurde ein
        Konzil gebildet, dessen Leiter der Imam der Pariser Großen
        Moschee ist. Und ausgerechnet dieser Imam fordert vom Staat
        Gesetze, die das Tragen vom islamischer Symbolkleidung wie
        Tschador, Schleier, Kopftuch usw. verbietet, weil es das
        Anderssein betont und eine Integration verhindert. Dieses
        Gesetz würde nicht nur Lehrerinnen betreffen, sondern auch
        Schülerinnen.

        Wichtiger als ein entsprechendes Gesetz wäre, diejenigen Frauen, die keinen Tschador, Schleier oder Kopftuch tragen wollen, im Bestreben nach Selbstbestimmung zu unterstützen. Ludin weigert
        sich seit 1995, einem Mann die Hand zu geben, da dieser sie
        beschmutzen würde.
        Kann mir nicht vorstellen, dies so im Koran zu lesen. Also ist es die verschrobene Interpretation einer selbstgerechten Person. Dafür kann weder der Islam noch das Kopftuch verabtwortlich gemacht werden. Besuch der Taliban; nach der Rückkehr verweigert die
        Schulleitung ihr den Zutritt zum Klassenzimmer, wenn sie ein
        Kopftuch trägt. Ludin klagt.
        Glaubt die Schulleitung denn, dieser Frau ihre krausen Vorstellungen per Gerichtsurteil ausreden zu können? Die Folgen des Kopftuches:
        muslimische Schülerinnen werden mit Segen der Schulleitung vom
        Sportunterricht befreit
        muslimische Schülerinnen werden mit Segen der Schulleitung von
        Klassenausflügen bebreit
        an der Hamburger Hochschule weigern sich islamische Studenten,
        Frauen die Hand zu geben
        Das sind nicht die Folgen des Kopftuchs (was wäre eigentlich gewesen, wenn das betreffende Kleidungsstück die Hose wäre?), sondern die Auswüchse einer von allen Beteiligten fehlinterpretierten Religion. Frage:
        Wann kommen die ersten Klagen gegen die Curricula der
        Kultusminister, weil der Lehrinhalt gegen das religiöse
        Empfinden muslimischer Schülerinnen verstößt?
        Die Kultusminister haben die Aufgabe, Lehrinhalte unabhängig von religiösen und politischen Ansichten zu erstellen. Dies ist ihnen m.E. in der Vergangenheit gelungen und ich sehe keinen Grund, warum das in Zukunft nicht auch der Fall sein sollte. Klagen sind aber selbstverständlich auch von Schülern bzw. Eltern christlichen Glaubens denkbar. Dann werden diese Lerninhalte eben höchstrichterlich auf ihre Tauglichkeit geprüft. Und einem gefällten Urteil haben sich anschliessend alle unterzuordnen.



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