Hinweise zu Kopftuch erlaubt

Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Sep 2003

Hi!

Nun ist es amtlich:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat entschieden, dass muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Tragen des Kopftuches erlaubt sein muss. Allerdings liegt es in der Gesetzgebungsgewalt der Bundesländer, rechtliche Vorschriften zu erlassen, die das Tragen eines Kopftuches gestatten oder verbieten.

Das Urteil wurde mit 5 zu 3 Stimmen gefällt.

Zur Diskussion stand der Konflikt um die Lehrerin Fereshda Ludin, gebürtige Afghanin und seit 1995 deutsche Staatsbürgerin, die 1998 auf Anstellung als Lehrerin mit dem Recht, als Muslima im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und bisher in allen Instanzen verloren hatte.

Interessant in dem Zusammenhang zwei Kommentare.

Zum einen von Lale Akgün (MdB der SPD aus Köln, gebürtige Türkin und selbst gläubige Muslima), die das Tragen eines Kopftuches als "Verhaltensregel", aber keinesfalls als "religiöse Pflicht" bezeichnet. Da alle Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, so Akgün weiter, müsse man auch erwarten, dass die Unterrichtenden religiös und politisch neutral seien. Akgün hat das Kopftuch in einem Interview als äußeres Zeichen der Ungleichheit zwischen Mann und Frau bezeichnet, als Versuch, Konflikten aus dem Weg zu gehen oder sich über andere Frauen zu stellen - oder als Ausdruck der Unterwerfung unter männliche Autorität, auch und gerade wenn viele Muslima sagen, sie würden das Kopftuch freiwillig tragen.

Zum anderen der marokkanische Schriftsteller Tahar Ben Jelloun, der seit 30 Jahren in Paris lebt und sich in seinen Werken intensiv mit dem Konflikt kultureller, relgiöser und nationaler Vielfalt auseinander setzt. Jelloun sagt, daß in Frankreich, Deutschland und Großbritannien die Weichen für ein Zusammenleben oder einen Konflikt zwischen dem christlich geprägten Europa und der vordrängten moslemischen Welt gestellt werden. Auf die Frage zur Symbolik eines Kopftuches bei einer Muslima, z.B. im Schulunterricht, sagt Jelloun:

"Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus*. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht mehr am Musik- oder Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, die sind anstößig. Und so weiter. Das ist unerträglich. Das Kopftuch ist alles andere als harmlos." (Quelle: Spiegel Special "Allahs blutiges Land", Seite 21)

*Laizismus = Trennung von Staat und Religion

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

Grüße
Heinrich

82 Antworten zu dieser Frage

        • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
          Re^4: Kopftuch erlaubt

          Und hier scheint mir das wahre Problem zu liegen: der
          Mann/Bruder, der das Kopftuch ebenfalls nicht als Ausdruck
          einer Religion sieht, sondern nur als Mittel der Unterdrückung
          bzw. um sie vor den (eingebildeten??) lüsternen Blicken
          anderer Männer zu bewahren.
          Welchen Sinn sollte es denn sonst haben? IMHO handelt es sich dabei um eine Unterdrückung durch Ausgrenzung der Frauen und eine Beleidigung der Männer (die ja aufgrund ihrer unzügelbaren Triebe sicher über die Frau herfallen würden). Ludin weigert
          sich seit 1995, einem Mann die Hand zu geben, da dieser sie
          beschmutzen würde.
          Kann mir nicht vorstellen, dies so im Koran zu lesen. Also ist
          es die verschrobene Interpretation einer selbstgerechten
          Person. Dafür kann weder der Islam noch das Kopftuch
          verabtwortlich gemacht werden.
          Obs im Koran steht weiß ich nicht, es ist aber Gegenstand vieler Hadiths (Lehrmeinungen).

          LG
          Stuffi

      • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
        Re^3: Kopftuch erlaubt

        ....zu deinen sehr interessanten Bemerkungen zu Frau Ludin möchte ich noch hinzufügen, dass zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung als Lehrerin viele hundert andere PädagogInnen mit auch besseren Noten ebenfalls nicht in den Schuldienst in BaWü übernommen wurden, weil es keine Stellen gab. Ich verstehe bis heute nicht, warum bei ihr so eine Extrawurst gebraten wird. Ich hatte im gleichen Jahrgang wie sie mehrere Freundinnen und Bekannte, die z.T mit Notendurchschnitten von 1,4 und 1,8 nicht übernommen wurden und mittlerweile in einem anderen Bundesland bzw. ebenfalls wie Frau Ludin an privaten Schulen ihren Dienst tun. sie hat ja einen Job als lehrrin, von Berufsverbot kann also keine Rede sein. Was ihr fehlt sind die Vorteile des Beamtentums. Dazu gehört für mich aber auch die entsprechende Loyalität gegenüber dem säkularen Staat.

        grüße,

        barbara

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Was für ein Nicht-Urteil!

    Scheinbar traut sich momentan niemand mehr klare Entscheidungen zu treffen, nicht mal "unabhängige" Richter.

    Anstatt klar JA oder NEIN zu sagen, kommt etwas wie bei Radio Eriwan heraus:
    Im Prinzip erlaubt, aber wenn man will kann man es ja jederzeit verbieten.

    Der Hammer ist aber der Satz: "Auch gesetzliche Einschränkungen der Glaubensfreiheit sind denkbar". WAS soll DAS denn anderes bedeuten, als das der Artikel 4 GG
    >>Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.<<>> Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.<<
    eigentlich verändert werden sollte?

    Irre ich mich, oder war das ein Wink nach Berlin?

    Meine persönliche Meinung: Das Problem ist falsch gestellt, es sollte nicht darum gehen, wie man "Einflüsse" von Kindern fernhält (Das ist unmöglich, oder?) sondern wie man es ausbalanciert. Warum soll nicht mal ein Fundamentalist im Unterricht eingeladen werden? Kein Problem, solange am nächsten Tag ein Atheist seine Weltsicht darlegen kann.

    Das Ganze ist doch nur ein Beweis für die mittelalterliche Gesinnung der Gesellschaft, die der guten, alten Kleiderordnung nachtrauert.

    Gruß

    Thud

  2. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: Kopftuch erlaubt

    Hallo Heinrich,

    meiner Meinung nach ist die Entscheidung richtig.
    Ich trage ein Kreuz - bin zwar nicht gläubig, es ist ein Erinnerungsstück. Es ist aber ein Symbol einer Religion. Trotzdem möchte ich die Freiheit haben, es zu tragen.

    Ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum man freiwillig ein Kopftuch trägt, aber wenn jemand das möchte, sollte man das auch tun dürfen - auch als Pädagogin.
    Die Kinder sollen sich ruhig früh an den Gedanken gewöhnen, dass wir nicht alle gleich sind, nicht alle gleich denken und glauben, und dass wir in Deutschland Religionsfreiheit haben.

    Gruß
    Camilla

    • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
      Nachtrag

      Ich finde allerdings weniger gut, dass jedes Land im Grunde anders entscheiden kann als das Verfassungsgericht.

      Und kann mir schon vorstellen, wie es in "tolerantem" Bayern sein wird....

      Gruß
      Camilla

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re: Nachtrag

        Hallo Camilla,

        das Verfassungsericht hat lediglich festgestellt, dass es hier einer gesetzlichen Regelung bedarf. Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie mit einer Gewaltenteilung - und das liegt die Gesetzgebung eben nicht bei einem Gericht:-). Gut so! Und das es um die Schule geht, und Bildungssache in unserer föderalen Republik Ländersache ist, muss sich jetzt halt jedes Land zu irgendeiner Entscheidung durchringen. Gut daran finde ich, dass die Karlsruher den Politikern mal klar machen, dass es nicht ihr Job ist, jede unangenehme Entscheidung zu treffen, für die die Politik keinen Mut hat.

        grüßle,

        barbara

  3. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Kopftuch erlaubt

    Hey,

    ich hab grad im HG in den Nachrichten das Urteil gehört. Spar mir jetzt mal, mich durchzulesen, will mich unbeeinflusst äussern.

    Ich finde es richtig, dass die Bundesländer das recht haben, darüber zu entscheidenl. Ich glaube, es ist nicht wirklich notwendig bei kindern ein Kopftuch zu tragen. Die graben einem in der Regel nicht an. Ich möchte mein Kind nicht unbedingt von einer Kopftuchträgerin unterrichtet wissen. Umgedreht wäre es ja auch undenkbar, dass ne halb-nackische ne Koran-SChule unterrichtet. Ich muss meine Berufswahl ja auch nach meinen persönlichen Bedürfnissen ausrichten. Will ich Kopftuch tragen, darf es aber nicht, dann muss ich mir halt nen Job suchen, wo ich es darf. Ein FKK- Anhänger darf ja auch nicht nackisch in die Klasse. Schulklassen sind deutsch... oder muli/kulti, der Lehrer sollte dann neutral sein. Und ist es wirklich schlimm?
    Es ist doch auch nicht erlaubt, dass der überzeugte Katholik die Nicht-Junfrauen steinigt? überzogen zugegeben... aber es passt schon
    Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?
    Evtl chon manchmal ist der gesunde menschenverstand beser....

    Grüße

    Sarah

  4. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Muslima erklärt Eltern freie Wahl des Kopftuchs :)

    Hallo Heinrich, Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat entschieden, :dass
    muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Tragen des
    Kopftuches erlaubt sein muss.
    Finde ich gut. Entweder muessten alle religioesen Symbole am "Lehrkoerper" in staatlichen Schulen verboten werden oder alle relioesen Symbole erlaubt sein. Eine andere Sache sind nicht private religioese Symbole wie meinetwegen ein Kreuz in Klassenraeumen. Solches oder aehnlich haben imho zumindest in staatlichen Schulen nichts zu suche. Private Schulen sind eine andere Sache. Andere staatliche Einrichtungen entsprechend. Allerdings liegt es in der
    Gesetzgebungsgewalt der Bundesländer, rechtliche Vorschriften
    zu erlassen, die das Tragen eines Kopftuches gestatten oder
    Damit wiederrum ist es ein Gummiurteil, gefaellt mir nicht. Zusammenleben oder einen Konflikt zwischen dem christlich
    geprägten Europa und der vordrängten moslemischen Welt
    gestellt werden. Auf die Frage zur Symbolik eines Kopftuches
    bei einer Muslima, z.B. im Schulunterricht, sagt Jelloun:

    "Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus*. Duldet man :es,
    sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag:
    Du nimmst nicht mehr am Musik- oder Malunterricht teil, denn
    das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische
    Texte nicht lesen, die sind anstößig. Und so weiter. Das ist
    unerträglich. Das Kopftuch ist alles andere als harmlos."
    (Quelle: Spiegel Special "Allahs blutiges Land", Seite 21)
    Pffff, allein der Titel "Allahs blutiges Land" behinhaltet tendenzioeses. So ein Unsinn. *Laizismus = Trennung von Staat und Religion
    Das sollte so sein, allerdings halte ich tragen von religioesen Symbolen fuer Privatsache. Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?
    Gummiurteil, leider. Sonst s.o..

    Hier noch etwas von einer Lehrerin und Muslima und Kopftuchtraegerin, die Eltern ueberzeugte, dass es falsch ist , wenn sie ihre Kinder zum Kopftuch zwingen:

    "... Und schließlich probierte sie das Kopftuch. Zuerst zog die damals allein stehende 30-Jährige das brisante Stück Stoff nur gelegentlich im Supermarkt über, dann auch in Cafés und Restaurants, und zuletzt bei jedem Schritt in der Öffentlichkeit. "Ich fühlte mich von Anfang an freier und geborgener durch das Tuch", erinnert sie sich. Auf der Straße wurde sie nicht mehr so von Blicken durchlöchert, und abends an einsamen Bushaltestellen empfand sie das Kopftuch als Schutz. Bald darauf erwies die Haarbedeckung noch weitere Qualitäten. In der Schule vertrauten sich nämlich immer wieder muslimische Mädchen der Lehrerin an: Die Eltern zwängen sie, gegen ihren Willen Kopftuch zu tragen. Alzayed schnappte sich daraufhin ihren Koran, klingelte bei den Eltern und begann ein Gespräch über die gemeinsame Religion. An dessen Ende stimmten Eltern und Lehrerin überein, das Kopftuch sei zwar eine gute Sache, laut Gottes Wort dürfe es in Glaubensfragen aber keinen Zwang und ganz sicher keine Prügel geben. Und am nächsten Tag in der Schule sah man ein Kopftuch weniger - dank einer Kopftuchträgerin.

    ende seite 2 und anfang seite 3 von:

    http://www.wams.de/data/2003/09/21/171540.html?s=1

    viele gruesse, Peter

    • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
      Re: Beifall!!

      Hallo lego, Finde ich gut. Entweder muessten alle religioesen Symbole am
      "Lehrkoerper" in staatlichen Schulen verboten werden oder alle
      relioesen Symbole erlaubt sein. Eine andere Sache sind nicht
      private religioese Symbole wie meinetwegen ein Kreuz in
      Klassenraeumen. Solches oder aehnlich haben imho zumindest in
      staatlichen Schulen nichts zu suche. Private Schulen sind eine
      andere Sache. Andere staatliche Einrichtungen entsprechend.
      DAS unterschreibe ich doch voll!
      Sofort alles, was an Religion erinnert raus aus der Schule. Götzenbilder, Kruzifixe, Urknaller, Physikbücher....

      Gruß
      Frank

      • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
        Re^2: Beifall!!

        DAS unterschreibe ich doch voll!
        Sofort alles, was an Religion erinnert raus aus der Schule.
        Götzenbilder, Kruzifixe, Urknaller, Physikbücher....
        Warum Urkanll und Physikbücher? Bei den anderen gebe ich Dir Recht.

        LG
        Stuffi



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