Kopftuch erlaubt

Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Sep 2003

Hi!

Nun ist es amtlich:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat entschieden, dass muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Tragen des Kopftuches erlaubt sein muss. Allerdings liegt es in der Gesetzgebungsgewalt der Bundesländer, rechtliche Vorschriften zu erlassen, die das Tragen eines Kopftuches gestatten oder verbieten.

Das Urteil wurde mit 5 zu 3 Stimmen gefällt.

Zur Diskussion stand der Konflikt um die Lehrerin Fereshda Ludin, gebürtige Afghanin und seit 1995 deutsche Staatsbürgerin, die 1998 auf Anstellung als Lehrerin mit dem Recht, als Muslima im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und bisher in allen Instanzen verloren hatte.

Interessant in dem Zusammenhang zwei Kommentare.

Zum einen von Lale Akgün (MdB der SPD aus Köln, gebürtige Türkin und selbst gläubige Muslima), die das Tragen eines Kopftuches als "Verhaltensregel", aber keinesfalls als "religiöse Pflicht" bezeichnet. Da alle Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, so Akgün weiter, müsse man auch erwarten, dass die Unterrichtenden religiös und politisch neutral seien. Akgün hat das Kopftuch in einem Interview als äußeres Zeichen der Ungleichheit zwischen Mann und Frau bezeichnet, als Versuch, Konflikten aus dem Weg zu gehen oder sich über andere Frauen zu stellen - oder als Ausdruck der Unterwerfung unter männliche Autorität, auch und gerade wenn viele Muslima sagen, sie würden das Kopftuch freiwillig tragen.

Zum anderen der marokkanische Schriftsteller Tahar Ben Jelloun, der seit 30 Jahren in Paris lebt und sich in seinen Werken intensiv mit dem Konflikt kultureller, relgiöser und nationaler Vielfalt auseinander setzt. Jelloun sagt, daß in Frankreich, Deutschland und Großbritannien die Weichen für ein Zusammenleben oder einen Konflikt zwischen dem christlich geprägten Europa und der vordrängten moslemischen Welt gestellt werden. Auf die Frage zur Symbolik eines Kopftuches bei einer Muslima, z.B. im Schulunterricht, sagt Jelloun:

"Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus*. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht mehr am Musik- oder Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, die sind anstößig. Und so weiter. Das ist unerträglich. Das Kopftuch ist alles andere als harmlos." (Quelle: Spiegel Special "Allahs blutiges Land", Seite 21)

*Laizismus = Trennung von Staat und Religion

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

Grüße
Heinrich

82 Antworten zu dieser Frage

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^2: Schade....

          Hallo Car!
          Du bist aber keine Beamtin, die politisch, religiös usw.
          neutral sein müssen. Und genau darum geht es in diesem Fall.
          Übrigens habe ich bei keinem meiner Lehrer ein Kreuz am Hals
          gesehen.

          Nein, ich bin keine Beamtin, aber LEHRERIN. Und werde mein Kreuz NICHT ablegen, auch wenn es etwas symbolisiert.
          Ich bin ja (noch) ein freier Mensch.

          Gruß
          Camilla

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^3: Schade....

            Hallo Camilla!
            Du bist aber keine Beamtin, die politisch, religiös usw.
            neutral sein müssen. Und genau darum geht es in diesem Fall.
            Übrigens habe ich bei keinem meiner Lehrer ein Kreuz am Hals
            gesehen.

            Nein, ich bin keine Beamtin, aber LEHRERIN. Und werde mein
            Kreuz NICHT ablegen, auch wenn es etwas symbolisiert.
            Es geht aber um Beamte, sie darf ja Lehrerin sein. Dein Kreuz hat keine religiöse Bedeutung bei dir, da sieht es schon anders aus. Ich bin ja (noch) ein freier Mensch.
            Es gibt Gesetze, an die man sich halten muss. Loyalität und Neutralität gehören bei Beamten dazu und sind mMn höher zu bewerten als Religionsfreiheit.

            MfG,
            Car

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Problem nicht erkannt

      Man kann es übertreiben. Niemals war die Rede davon, daß die
      Lehrerin Kinder zum Islam bekehren will und nirgendwo ist die
      Rede davon, daß Religionslehrer Kinder zum Christentum
      bekehren wollen, die ein Kruzifix tragen.
      Die ganze Debatte dreht sich letztlich darum, daß wir den
      Islam und andere Religionen nicht verstehen bzw. Angst vor
      ihnen haben. Dumm nur, daß die meisten Lehrer auch keine
      Ahnung vom Christentum haben. Aber die dürfen fröhlich
      Kruzifixe tragen und müssen sonntags nicht arbeiten.
      Hier verkennst Du - wie die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer - den Gegenstand des Problems. Es geht nicht darum, ob wir eine fremde Religion/Weltanschauung neben dem Christentum tolerieren oder nicht.

      Es geht allein um die Frage, ob mit der Ausübung deutscher Staatsgewalt, die von verfassungs wegen zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist, ein Mensch beauftragt werden darf, der diese Neutralität nicht gewährleistet und mitträgt, sondern eine bestimmte Weltanschauung/Religion nach außen deutlich sichtbar zu Schau trägt. Diese Frage (und nur diese) ist zu verneinen. Der Staat - und ein Teil desselben ist auch der Lehrer in seiner Eigenschaft als Beamter - muß seinen Bürgern, das verlangt die Verfassung, weltanschaulich neutral gegenüber treten. Damit ist das Zurschaustellen eines so dominanten weltanschaulichen Symbols wie des Kopftuchs nicht zu vereinbaren. Wir erlauben, daß jeder wo auch immer ein Kruzifix als
      Halskette tragen darf, aber ein Kopftuch in der Schule böse
      ist
      Dieser Einwand drängt sich zwar auf, ist aber im Ergebnis verfehlt. Die Bundesrepublik Deutschland hat eine lange und tiefe christliche Tradition. Das Grundgesetz zwingt uns nicht dazu, unsere Tradition zu verleugnen oder zu verheimlichen (alles andere wäre auch lebensfremd); diese Tradition ist vielmehr, wie die Präambel des Grundgesetzes unmißverständlich zu erkennen gibt, Gegenstand und Grundlage des Grundgesetzes und insoweit auch Grenze des Gebots weltanschaulicher Neutralität. Das Gebot reicht daher nicht so weit, dass der Staat verpflichtet wäre, auch alle Symbole, die Ausdruck dieser Tradition sind, zu unterdrücken. Das Gebot weltanschaulicher Neutralität greift vielmehr erst dann ein, wenn die christliche Glaubensbekundung diesen "üblichen" Rahmen verläßt und zu sehr in den Vordergrund rückt. In einem solchen Fall wird die Pflicht zu weltanschaulicher Neutralität auch den christlichen Glauben nachdrücklich in seine Schranken verweisen. Und das ist in der Vergangenheit auch bereits deutlich geschehen (Kruzifix-Urteil!).

      Insgesamt gesehen ist dieses System ausgewogen und in der Sache nicht zu beanstanden.

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Suche nach dem Problem - Heureka...

        Hier verkennst Du - wie die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer
        - den Gegenstand des Problems. Es geht nicht darum, ob wir
        eine fremde Religion/Weltanschauung neben dem Christentum
        tolerieren oder nicht.
        Du sprichst über das Gerichtsurteil, ich spreche über das, was hinter dem Prozeß steht. Irgendein verquastes Beamten- oder Ministerialhirn hat sich daran gerieben, daß diese Frau im Kopftuch unterrichtet hat.

        Übrigens: Du glaubst doch nicht im Ernst, daß es an keiner deutschen Schule Lehrerinnen muslimischen Glaubens gibt, die mit Kopftuch unterrichten.

        Der ganze Prozeß ist Auswuchs eines gestörten, mißtrauischen und/oder verständnislosen Verhältnisses vieler Menschen in diesem Land zu Ausländern, anderen Kulturen und Religionen.

        Daß das Urteil formaljuristisch in Ordnung ist, wird von mir nicht bestritten. Es ist weiterhin ein schönes Beispiel dafür, wie gerne sich das BVerfG um tatsächliche Entscheidungen drückt.

        Ich habe lediglich ein Problem mit der Ursache des Prozesses und einigen Reaktionen auf die ganze Angelegenheit, sowohl in den Medien als auch hier.

        Gruß,
        Christian

        P.S.
        In der ganzen Debatte wird übrigens unterstellt, daß Lehrer einen wie auch immer ausgeprägten Einfluß auf die von ihnen unterrichteten Kinder haben. Was für ein Witz.

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re: Suche nach dem Problem - Heureka...

          Du sprichst über das Gerichtsurteil, ich spreche über das, was
          hinter dem Prozeß steht. Irgendein verquastes Beamten- oder
          Ministerialhirn hat sich daran gerieben, daß diese Frau im
          Kopftuch unterrichtet hat.
          Der ganze Prozeß ist Auswuchs eines gestörten, mißtrauischen
          und/oder verständnislosen Verhältnisses vieler Menschen in
          diesem Land zu Ausländern, anderen Kulturen und Religionen.
          Ok, da stimme ich Dir zu. Übrigens: Du glaubst doch nicht im Ernst, daß es an keiner
          deutschen Schule Lehrerinnen muslimischen Glaubens gibt, die
          mit Kopftuch unterrichten.
          Ich habe noch keine getroffen. Ich habe allerdings - das muss ich wohl fairerweise dazusagen - insoweit auch nicht den Überblick ... Es ist weiterhin ein schönes Beispiel dafür,
          wie gerne sich das BVerfG um tatsächliche Entscheidungen
          drückt.
          Das unterschreibe ich für diesen Fall voll und ganz. Das Gericht hat es sich durch seinen formalen Ansatz erspart, in der Sache abschließend Stellung nehmen zu müssen. Die eigentlich interessante Abwägung der widerstreitenden Verfassungsgüter - und damit auch die Gelegenheit, sich als erster die Finger zu verbrennen - hat es dem Landesgesetzgeber überlassen, dem es nun anheimgestellt ist, das Auftreten seiner Lehrerschaft zu reglementieren oder nicht. Ich bin allerdings einigermaßen zuversichtlich, dass das Thema eben aus diesem Grunde früher oder später erneut beim BVerfG aufschlagen wird. Insofern ist der Vorwurf der "Feigheit", der bisweilen zu hören war, so polemisch er auch ist, jedenfalls im Kern nicht ganz unberechtigt. P.S.
          In der ganzen Debatte wird übrigens unterstellt, daß Lehrer
          einen wie auch immer ausgeprägten Einfluß auf die von ihnen
          unterrichteten Kinder haben. Was für ein Witz.
          *g*

          Grüße,
          atn

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^2: Suche nach dem Problem - Heureka...

            Insofern ist der Vorwurf der "Feigheit", der
            bisweilen zu hören war, so polemisch er auch ist, jedenfalls
            im Kern nicht ganz unberechtigt.
            Ich finde ihn insoweit unberechtigt, als allein schon die Dikussion hier zeigt, daß es sich um ein ziemlich heikles Thema handelt. Natürlich wäre es uns allen in so einem Fall lieber, daß ein oberstes Gericht eine klare Entscheidung fällt, auf die sich in Zukunft alle "Anwender" der Regelung berufen könnten. Allerdings sind derartige Richtungsentscheidungen in einer Demokratie Aufgabe der Parlamente, während die Gerichte nur anhand des bestehenden Gesetzesmaterials urteilen können.

            LG
            Stuffi

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Einschränkung von Grundrechten

              Allerdings sind derartige
              Richtungsentscheidungen in einer Demokratie Aufgabe der
              Parlamente, während die Gerichte nur anhand des bestehenden
              Gesetzesmaterials urteilen können.
              Das kann per Gesetz nicht geregelt werden. Hier geht es um die Einschränkung von Grundrechten bzw. um das Austarieren von Einschränkungen. Das BVerfG hätte die Möglichkeit - und m.E. die Pflicht - gehabt, zu klären, inwieweit persönliche Freiheit/Religionsfreiheit und Trennung von Kirche und Staat einander einschränken dürfen. Das ist sehr wohl eine Entscheidung, die das Verfassungsgericht zu treffen hat und spätestens den ersten Gesetzen wird treffen müssen.

              Allein schon die Tatsache, daß die einzelnen Bundesländer verschiedene Regelungen planen, spricht dafür, daß man sich dann in KA wieder trifft.

              Gruß,
              Christian

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re: Einschränkung von Grundrechten

              Allein schon die Tatsache, daß die einzelnen Bundesländer
              verschiedene Regelungen planen, spricht dafür, daß man sich
              dann in KA wieder trifft.
              Da stimme ich dir zu.... zum Glück maximal 16 Mal!

              Gruß ivo

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re: Kinderquatsch mit...

      Hallo,
      ich habe von etwas weiter oben mal für dich kopiert, wofür das Kopftuch steht.:

      Amina Lawal freigesprochen

      Katsina - Die in Nigeria wegen Ehebruchs zur Steinigung verurteilte Amina Lawal hat am Donnerstag ihren Berufungsprozess gewonnen. Die heute 32 Jahre alte Lawal wurde im März 2002 zum Tod durch Steinigung verurteilt, weil sie ein nichteheliches Kind zur Welt gebracht hatte. Sie wurde nach dem islamischen Gesetz, der Scharia, des Ehebruchs für schuldig befunden, obwohl sie bei der Geburt ihrer Tochter schon seit zwei Jahren geschieden war. Das Urteil sollte vollstreckt werden, sobald Lawals Tochter Anfang kommenden Jahres abgestillt ist.

      Der Fall hatte in aller Welt für Aufsehen gesorgt. Ein Gremium von fünf islamischen Richtern sprach Lawal am Donnerstag schließlich frei. Der Schuldspruch vom März vergangenen Jahres wurde verworfen mit der Begründung, Lawal habe nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, sich zu verteidigen.


      cu Rainer

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        typical

        Die Anzahl der Steinigungen von vergewaltigten Frauen durch kopftuchtragende Lehrerinnen hat in Deutschland in der Tat eine bedrückende Höhe erreicht.

        Es wurde wirklich Zeit, daß da mal was unternommen wurde.

        Mal im Ernst: Ich finde diese Vergleiche peinlich. Mit dem gleichen Gedankengang könnte man in Zukunft das Tragen von T-Shirts mit US-Flagge, Disney-Motiven usw. verbieten. Man denke nur an die Hinrichtung geistig Behinderter in den USA oder die dortigen Hinrichtungen von Ausländern, die das Recht nicht ausüben durften, während des Verfahrens Kontakt mit einem Botschaftsangehörigen aufzunehmen.

        Wenn ich es recht überlege, habe ich den Artikel "Suche nach dem Problem - Heureka..." genau für Leute wie Dich geschrieben.

        Gruß,
        Christian



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!