Tipps zu Kopftuch erlaubt

Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Sep 2003

Hi!

Nun ist es amtlich:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat entschieden, dass muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Tragen des Kopftuches erlaubt sein muss. Allerdings liegt es in der Gesetzgebungsgewalt der Bundesländer, rechtliche Vorschriften zu erlassen, die das Tragen eines Kopftuches gestatten oder verbieten.

Das Urteil wurde mit 5 zu 3 Stimmen gefällt.

Zur Diskussion stand der Konflikt um die Lehrerin Fereshda Ludin, gebürtige Afghanin und seit 1995 deutsche Staatsbürgerin, die 1998 auf Anstellung als Lehrerin mit dem Recht, als Muslima im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und bisher in allen Instanzen verloren hatte.

Interessant in dem Zusammenhang zwei Kommentare.

Zum einen von Lale Akgün (MdB der SPD aus Köln, gebürtige Türkin und selbst gläubige Muslima), die das Tragen eines Kopftuches als "Verhaltensregel", aber keinesfalls als "religiöse Pflicht" bezeichnet. Da alle Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, so Akgün weiter, müsse man auch erwarten, dass die Unterrichtenden religiös und politisch neutral seien. Akgün hat das Kopftuch in einem Interview als äußeres Zeichen der Ungleichheit zwischen Mann und Frau bezeichnet, als Versuch, Konflikten aus dem Weg zu gehen oder sich über andere Frauen zu stellen - oder als Ausdruck der Unterwerfung unter männliche Autorität, auch und gerade wenn viele Muslima sagen, sie würden das Kopftuch freiwillig tragen.

Zum anderen der marokkanische Schriftsteller Tahar Ben Jelloun, der seit 30 Jahren in Paris lebt und sich in seinen Werken intensiv mit dem Konflikt kultureller, relgiöser und nationaler Vielfalt auseinander setzt. Jelloun sagt, daß in Frankreich, Deutschland und Großbritannien die Weichen für ein Zusammenleben oder einen Konflikt zwischen dem christlich geprägten Europa und der vordrängten moslemischen Welt gestellt werden. Auf die Frage zur Symbolik eines Kopftuches bei einer Muslima, z.B. im Schulunterricht, sagt Jelloun:

"Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus*. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht mehr am Musik- oder Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, die sind anstößig. Und so weiter. Das ist unerträglich. Das Kopftuch ist alles andere als harmlos." (Quelle: Spiegel Special "Allahs blutiges Land", Seite 21)

*Laizismus = Trennung von Staat und Religion

Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

Grüße
Heinrich

82 Antworten zu dieser Frage

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^9: Kopftuch erlaubt

              Hallo Heinrich, Was bedeutet: Entweder mit Kopftuch und Kreuz - oder ohne
              Kopftuch und ohne Kreuz (mit allen weiteren Folgen des Verbots
              von Tragen von jeglichen religiösen oder politischen Symbolen,
              was ziemlich skurril werden könnte.)
              Nach meinem Verständnis hat kein Lehrer ein Kreuz, ein
              Kopftuch, einen "Atomkraft Nein danke"-Aufkleber, einen
              "Ausländer raus"-Sticker, einen
              CDU-CSU-SPD-GRÜNE-FDP-PDS-Milli Görüs-Button oder sonstwas
              offen im Unterricht zu tragen.

              Was kann daran skurril werden?
              das skurrile daran (siehe für weitere Beispiele auch Forum Inlandspolitik) ist, daß die Definition, welche Kleidungsstücke religiöse oder politische Bedeutung implizieren, schwierig ist ->
              Halskette oder Armband mit Kreuz: Katholisch --> verboten,
              Turnschuhe / Ökolook kann auch interpretiert werden als: Grüne-Anhänger,
              Schwarze Krawatte <-> CSU / CDU,
              Rote Socken: SPD, PDS,
              etc. (und was ist mit braunen Autos, die man als Lehrer nutzt, um zur Schule zu fahren? = Nazi?)
              und das finde ich skurril, wenn man in dieser Richtung anfängt, weiterzudenken.
              Mir fällt keine juristisch einwandfreie Definition zu tragbaren vs. nicht tragbaren Kleidungsstücken ein, ich bin aber auch keine Juristin.

              Grüße
              Claudia

            • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
              Re^10: Kopftuch erlaubt


              das skurrile daran (siehe für weitere Beispiele auch Forum
              Inlandspolitik) ist, daß die Definition, welche
              Kleidungsstücke religiöse oder politische Bedeutung
              implizieren, schwierig ist ->
              Halskette oder Armband mit Kreuz: Katholisch --> verboten,
              Turnschuhe / Ökolook kann auch interpretiert werden als:
              Grüne-Anhänger,
              Schwarze Krawatte <-> CSU / CDU,
              Rote Socken: SPD, PDS,
              etc. (und was ist mit braunen Autos, die man als Lehrer nutzt,
              um zur Schule zu fahren? = Nazi?)
              und das finde ich skurril, wenn man in dieser Richtung
              anfängt, weiterzudenken.
              Ich denke man kann in viele Kleidungsstücke etwas hineininterpretieren.
              Möchte aber an dieser Stelle einmal sagen, daß ich nicht haben möchte, daß mein Kind eine lehrerin hat die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, oder eine Nonnenkluft, daß ich auch nicht möchte wenn der der lehrer Atomkraft nein Danke oder ähnliche Sticker hat. Die Diskussion wieso weshalb warum mag müssig sein, aber ich möchte es nicht. gerade weil ich als Eltern meinem Kind gewisse Werte mitgeben möchte und ich es nicht akzeptabel finde, daß Lehrer gewisse Werte oder Überzeugungen offen zur Schau stellen. Und wen ein lehrer sagt, daß er nur rote Socken trägt weil dies seiner politischen Überzeugung entspricht, sollte ihm verboten werden rote Socken zu tragen.

              Grüsse
              PP

  1. Antwort von nach 49 Minuten hilfreich
    Re: Kopftuch erlaubt

    Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?
    IMHO ja. Allerdings besagt die Entscheidung ja, daß man dem mit einer Gesetzesänderung Abhilfe schaffen könnte - insofern ist sie rein rechtlich wahrscheinlich richtig.

    Insgesamt finde ich, daß religiöse Symbole in öffentlichen Schulen (außer im Religionsunterricht) keine Berechtigung haben.
    Da man ja nicht irgendeiner Religion den Vorzug geben kann, muß die Konsequenz eines laizistischen Staates sein, derartige "Meinungsäußerungen" in Schulen überhaupt nicht zuzulassen.
    Ich finde es schlimm genug, daß fundamentalistische Eltern ihre Töchter aus der Türkei nach Deutschland schicken, weil sie hier ein Kopftuch tragen dürfen, in ihrer Heimat aber nicht.

    LG
    Stuffi

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Kopftuch erlaubt

    Hi!

    Nun ist es eben an den Ländern, sicherzustellen, dass die religiöse Agitation, auch seitens des Islam, weiterhin aus unseren Schulen ausgeschlossen bleibt.
    Die aktuell gefährlichste Weltreligion hat in unseren Schulen nicht auch noch beworben zu werden.

    Grüße,

    Mathias




    Nun ist es amtlich:

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat entschieden, dass
    muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Tragen des
    Kopftuches erlaubt sein muss. Allerdings liegt es in der
    Gesetzgebungsgewalt der Bundesländer, rechtliche Vorschriften
    zu erlassen, die das Tragen eines Kopftuches gestatten oder
    verbieten.

    Das Urteil wurde mit 5 zu 3 Stimmen gefällt.

    Zur Diskussion stand der Konflikt um die Lehrerin Fereshda
    Ludin, gebürtige Afghanin und seit 1995 deutsche
    Staatsbürgerin, die 1998 auf Anstellung als Lehrerin mit dem
    Recht, als Muslima im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, gegen
    das Land Baden-Württemberg geklagt und bisher in allen
    Instanzen verloren hatte.

    Interessant in dem Zusammenhang zwei Kommentare.

    Zum einen von Lale Akgün (MdB der SPD aus Köln, gebürtige
    Türkin und selbst gläubige Muslima), die das Tragen eines
    Kopftuches als "Verhaltensregel", aber keinesfalls als
    "religiöse Pflicht" bezeichnet. Da alle Eltern ihre Kinder in
    die Schule schicken, so Akgün weiter, müsse man auch erwarten,
    dass die Unterrichtenden religiös und politisch neutral seien.
    Akgün hat das Kopftuch in einem Interview als äußeres Zeichen
    der Ungleichheit zwischen Mann und Frau bezeichnet, als
    Versuch, Konflikten aus dem Weg zu gehen oder sich über andere
    Frauen zu stellen - oder als Ausdruck der Unterwerfung unter
    männliche Autorität, auch und gerade wenn viele Muslima sagen,
    sie würden das Kopftuch freiwillig tragen.

    Zum anderen der marokkanische Schriftsteller Tahar Ben
    Jelloun, der seit 30 Jahren in Paris lebt und sich in seinen
    Werken intensiv mit dem Konflikt kultureller, relgiöser und
    nationaler Vielfalt auseinander setzt. Jelloun sagt, daß in
    Frankreich, Deutschland und Großbritannien die Weichen für ein
    Zusammenleben oder einen Konflikt zwischen dem christlich
    geprägten Europa und der vordrängten moslemischen Welt
    gestellt werden. Auf die Frage zur Symbolik eines Kopftuches
    bei einer Muslima, z.B. im Schulunterricht, sagt Jelloun:

    "Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus*. Duldet man es,
    sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag:
    Du nimmst nicht mehr am Musik- oder Malunterricht teil, denn
    das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische
    Texte nicht lesen, die sind anstößig. Und so weiter. Das ist
    unerträglich. Das Kopftuch ist alles andere als harmlos."
    (Quelle: Spiegel Special "Allahs blutiges Land", Seite 21)

    *Laizismus = Trennung von Staat und Religion

    Ist die Entscheidung der BVerfG also falsch?

    Grüße
    Heinrich

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Kopftuch erlaubt

      hallo, Die aktuell gefährlichste Weltreligion hat in unseren Schulen
      nicht auch noch beworben zu werden.
      die gefährlichen moslems sind solche, die sich weltlich geben aber in wirklichkeit einer verdrehten islamistisch-faschistischen politischen bewegung angehören. und die kannst du nicht an einem kopftuch erkennen!

      gruß
      datafox

      • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
        Re^3: Kopftuch erlaubt

        hallo, Die aktuell gefährlichste Weltreligion hat in unseren Schulen
        nicht auch noch beworben zu werden.
        die gefährlichen moslems sind solche, die sich weltlich geben
        aber in wirklichkeit einer verdrehten
        islamistisch-faschistischen politischen bewegung
        angehören. und die kannst du nicht an einem kopftuch erkennen!
        Man kann sie u.a. am beharrlichen Bestehen auf Regeln wie z.B. dem Koptuch erkennen.

        Grüße,

        Mathias

        • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
          Re^4: Kopftuch erlaubt

          Man kann sie u.a. am beharrlichen Bestehen auf Regeln wie z.B.
          dem Koptuch erkennen.
          dem widerspreche ich. aber ich weiß, die diskussion bringt nichts.

          datafox

      • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
        Re^3: Kopftuch erlaubt

        hallo datafox, die gefährlichen moslems sind solche, die sich weltlich geben
        aber in wirklichkeit einer verdrehten
        islamistisch-faschistischen politischen bewegung
        angehören. und die kannst du nicht an einem kopftuch erkennen!

        ... sondern am langen bart ! :-)

        gruß

        rasta

        • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
          Re^4: Kopftuch erlaubt

          hallo datafox, die gefährlichen moslems sind solche, die sich weltlich geben
          aber in wirklichkeit einer verdrehten
          islamistisch-faschistischen politischen bewegung
          angehören. und die kannst du nicht an einem kopftuch erkennen!

          ... sondern am langen bart ! :-)
          ja genau. Wie im "Leben des Brian", wo die Frauen Bärte trugen.

          Gruß
          Frank

          • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
            Re^5: Kopftuch erlaubt

            ja genau. Wie im "Leben des Brian", wo die Frauen Bärte trugen.
            ha ha sehr witzig. mein einwand war durchaus ernst gemeint.

            datafox



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