Tipps zu Betrug ja oder nein?

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2006

Hallo!

Folgende Situation:
Artikel bei ebay gekauft und 4,80 Porto für - AUSDRÜCKLICH in der Auktion definiert - ein DHL Päckchen bezahlt. Gekommen ist ein Brief für 2,20 € - Ist das Betrug? Immerhin hatte der Verkäufer ja schon 50 Cent Verpackung aufgeschlagen und mir nicht das geliefert was ich bezahlt habe - ein Päckchen nämlich.

Außerdem waren die Maße des Kleidungsstücks in der Auktion anders angegeben als sie dann tatsächlich waren. Dies ist ein weiterer Punkt. Somit ist der Artikel auch noch unbrauchbar für mich.

MEIN RECHTSEMPFINDEN sagt mir, dass ich in beide Fällen nicht bekommen habe, was ich bezahlt habe. Sehe ich das richtig?

Bitte keine Diskussion, ob man bei kleinen Beträgen nun Anzeige erstatten sollte oder nicht.... Der Verkäufer stellt sich total stur, unkooperativ und dickfällig, was allein schon eine Anzeige aus Prizip rechtfertigen würde.... Ich habe diverse Einigungsvorschläge gemacht, er kommt keinen Schritt entgegen :-( Da mir sowas in letzter Zeit ständig passiert, möchte ich gern etwas unternehmen.

Es wäre toll, wenn ich einige Erfahrungen oder Meinungen zu dem Thema bekommen könnte....

Danke!

21 Antworten zu dieser Frage

          • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Betrug ja oder nein?

            Hallo, würdest du auf einem Flohmarkt am Wochenende auch erwarten das
            der Grundstücksbesitzer auf dem der Flohmarkt stattfindet bzw.
            der Veranstalter dafür haftet was ein Verkäufer und ein Käufer
            untereinander ausmachen und vollziehen?
            natürlich nicht, aber beim Flomarkt weiß man eben, dass es sich um Flohmarktartikel handelt, also meist nur wertloser Krimskrams. Eine Antiquität oder andere hochpreisige Artikel sind dort eben die Ausnahme. Beim Flohmarkt kann ich als Käufer allerdings die Ware auch anfassen und ausgiebig begutachten - das geht bei Ebay in der Regel nicht.
            Bei Ebay muss ich mich einfach drauf verlassen, dass der Verkäufer den Gegenstand nicht nur von der einzig schönen Seite fotografiert hat (wenn er überhaupt die Bilder selbst macht statt sie nur von anderen zu klauen) und dass der Zustand dem entspricht, was der Verkäufer schreibt. Wenn der Verkäufer es also drauf anlegt einen Käufer zu verar*** hat er es bei Ebay meines Erachtens einfach viel zu leicht.

            Er hat ja weder etwas von Ebay noch von seinem Käufer zu befürchten, denn wie ich schon schrieb wird die Anzeige im Sand verlaufen und 2 Euro einzuklagen lohnt nicht. Dann haben zusätzlich viel zu viel Leute Angst vor einer Negativen, also wird eine positive Bewertung abgegeben, um bloß nichts zu riskieren - und schon ist der Weg für solche Leute gänzlich frei.

            Grüße,
            Sue

      • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Betrug ja oder nein?

        Hi Michael!

        Ja, da hapert es wirklich dran. Mein Verkäufer hat über 650
        Bewertungen, da unterstelle ich auch, dass er die Portokosten
        und Versandmöglichkeiten schon kennt und es reine Abzocke ist.
        Also von rechtlicher Seite habe ich die Info bekommen, dass es
        schon ein Betrug ist, wenn klar eine Versandart genannt ist
        und diese dann nicht genommen wird. Das gehört ebenso zum
        Vertragsbestandteil, wie alle anderen Angaben.
        Aber wie kann man sich wehren? Ich habe auch immer öfter, dass
        die Leute einfach falsche Angaben machen, weil sie wissen,
        dass man sich als Käufer kaum wehren kann. Wenn man negativ
        bewertet, gibts eine Rachebewertung, die mir mein Verkäufer in
        diesem Fall regelrecht angedroht hat.
        ebay macht gar nichts - das habe ich auch schon gemerkt. Daher
        denke ich ja überhaupt über eine Anzeige nach, weil ich mich
        einfach irgendwie wehren will. So ist´s einfach super
        ungerecht :-(

        Viele Grüße
        Anja



        Hallo Anja,
        wnn Du Dich exakt an die eBay-Regeln hältst, kannst Du das Thema "Rachebewertungen" schon mal außen vor lassen.
        Du gibst den Artikel als "falsche Lieferung" oder so ähnlich im eBay-Formular an. Da brauchst noch nichtmal etwas zu begründen, von wegen Größe oder so.
        Dann hat der VK eine Woche Zeit auf die "Unstimmigkeit" zu antworten. Sollte er es NICHT tun, kannst Du völlig unbesorgt bewerten, da er nur bewerten darf, wenn er auf die Unstimmigkeit geantwortet hat. Anmerken muß ich allerdings, daß ich dieses erst aus VERKÄUFERSICHT ausprobiert und durchgezogen habe. Sollte aber aus der Käufersicht ähnlich funktionieren. Vielleicht weiß hier im forum ja jemand genaueres.
        Problematisch könnte es erst werden, wenn er antwortet und Aussage gegen Aussage steht.
        Gruß muß jetzt weg
        Michael

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Betrug ja oder nein?

    Hallo!

    Ich denke, der Fehler des Verkäufers war, DHL Päckchen anzugeben statt einfach nur unversicherten Versand. Klar, ganz korrekt ist das nicht, aber wenn es Dich immer wieder stört, solltest Du den Einkauf bei Ebay sein lassen. Der eigentliche Grund dafür liegt, meiner Meinung nach, bei den ständig steigenden Ebay-Gebühren. Wenn ein Verkäufer, um die Gebühren abzufangen, das Startgebot erhöht, wird er wiederum mit höheren Einstellgebühren bestraft. Wenn Dich das also so sehr stört, solltest Du Dir vielleicht die Konkurrenz wie z.B. Hood ansehen. (Ja, ich weiß, dass es dort nur wenige Sachen gibt und dass die Mindestgebote oft sehr hoch sind)

    Was aber ganz und gar nicht o.k. ist, dass die Maße des Kleidungsstücks nicht stimmen. Daher hättest Du ein Recht auf Rückgabe. Da sich der Verkäufer aber sperrt, würde ich das Teil bei Ebay unter "falscher Artikel geliefert" melden. U.U. gibt er dann nach. Wenn nicht, stelle das Teil selbst wieder ein. Wenn Du das gut machst, hast Du vielleicht sogar einen kleinen Gewinn.

    Leider kommen Deine Ärgernisse bei Ebay immer wieder vor. Das Versandkostenproblem ständig und die falsche Größenangabe ist auch häufig. Wenn man das vermeiden will, sollte man entweder woanders kaufen (Versandkosten) oder sich bei Ebay an gewerbliche Händler (Rückgaberecht / falsche Größe) oder an Leute mit vielen positiven Bewertungen halten. Eine Nachfrage per Mail kann auch oft nützlich sein. Viele Leute machen solche falschen Angaben nicht böswillig - sie wissen es einfach oft nicht besser oder sind einfach nachlässig.

    Gerade das Problem Päckchen/Brief entsteht oft dadurch, dass ein Mensch zur Post geht, um sein Päckchen abzugeben und der freundliche Angestellte fragt dann: "Warum als Päckchen? Das können Sie doch auch als Brief schicken! Das ist schneller und günstiger.!

    Ich frage Dich: Wer sagt dazu schon: "NEIN! Der Kunde hat doch ein Päckchen bezahlt!" Selbst dann bekommt er oft zu hören, dass ein Brief schneller sei und genauso unversichert. Ich denke, das ist vielen Ebay-Verkäufern schon so gegangen. Deshalb schreibe ich nur noch "Unversicherter Versand". Oft weiß man vorher doch gar nicht, ob das Teil mit Verpackung nun größer oder kleiner als 5 cm Dicke (das ist der Grenzwert für Briefe) sein wird.

    Und auch wenn Du Dich ärgerst: Ein Grund zur Polizei zu gehen, ist beides nicht!

    Viele Grüße

    Anne

  2. Antwort von nach 6 Stunden 2 hilfreich
    Re: Betrug ja oder nein?

    Hallo!

    Folgende Situation:
    Artikel bei ebay gekauft und 4,80 Porto für - AUSDRÜCKLICH in
    der Auktion definiert - ein DHL Päckchen bezahlt. Gekommen ist
    ein Brief für 2,20 € - Ist das Betrug? Immerhin hatte der
    Verkäufer ja schon 50 Cent Verpackung aufgeschlagen und mir
    nicht das geliefert was ich bezahlt habe - ein Päckchen
    nämlich.
    Moin moin,

    nur mal so aus Interesse: Worin bestand der Schaden für Dich nun in der anderen Lieferungsart? Kam der Brief anders an als es ein Päckchen getan hätte? Du wusstest doch vorher von den Versandkosten. Daraus jetzt einen Betrugsfall zimmern zu wollen, halte ich für übertrieben, solange Dir kein Schaden entstanden ist, und dazu zähle ich nicht die Differenz zwischen realer Verpackung und der von Dir bezahlten.
    Außerdem waren die Maße des Kleidungsstücks in der Auktion
    anders angegeben als sie dann tatsächlich waren. Dies ist ein
    weiterer Punkt. Somit ist der Artikel auch noch unbrauchbar
    für mich.
    Nochmals zum Verständnis: War eine falsche Größe angegeben (also Größe 42 statt 38?) oder stimmt zwar die Größenbezeichnung im Kleidungsstück (z. B. XL) aber das Kleidungsstück ist kleiner als man bei XL erwarten könnte? Ist mir auch schon passiert, dass ein XXL- TShirt (und ich brauch wirklich diese Größe) trotz XXL-Auszeichnung nur zum besseren Handschuh geeignet war. Hab das in meiner (positiven) Beurteilung mit einfließen lassen und das wars. Bitte keine Diskussion, ob man bei kleinen Beträgen nun
    Anzeige erstatten sollte oder nicht.... Der Verkäufer stellt
    sich total stur, unkooperativ und dickfällig, was allein schon
    eine Anzeige aus Prizip rechtfertigen würde.... Ich habe
    diverse Einigungsvorschläge gemacht, er kommt keinen Schritt
    entgegen :-( Da mir sowas in letzter Zeit ständig passiert,
    möchte ich gern etwas unternehmen.
    Ohne Dir jetzt etwas unterstellen zu wollen: Wenn das in letzter Zeit ständig passiert, solltest Du vielleicht auch Deine Verhaltensweisen prüfen, sei es in der Deutung von Ebay- Anzeigen oder in der Art des Verhandelns. Nur mal so eine Idee. Es wäre toll, wenn ich einige Erfahrungen oder Meinungen zu
    dem Thema bekommen könnte....
    Meine Erfahrungen zum Thema hohe Versandkosten. Ich habe ja eine Summe X, die ich bereit bin, für ein Produkt auszugeben. Diese beinhaltet auch die Versandkosten. Nun habe ich die Erfahrung gemacht, dass bei den Anbietern mit hohen Versandkosten weniger Bieter sind, da viele aus Prinzip die hohen Versandkosten vermeiden wollen. Somit habe ich häufig trotz bzw. wegen der hohen Versandkosten manches Schnäppchen machen dürfen, weil der Endpreis dann entsprechend viel niedriger war als bei vergleichbaren Ergebnissen.

    Gruß

    ALex

  3. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Betrug ja oder nein?

    Hi Anja,
    ohne die Umstände zu kennen: mir als VK ist es schon häufiger passiert, daß ich Päckchenversand geschrieben habe und die Postler dann "geht noch als Maxibrief durch" gesagt haben. Für mich war es dabei aber selbstverständlich, dem Käufer das mitzuteilen und eine Rücküberweisung anzubieten. Die meisten haben dann erfreut über meine Ehrlichkeit gesagt, laß gut sein.
    Was meine Meinung in den meisten Ebay-Fällen ist: der Ton macht die Musik. Sicher war es nicht korrekt vom VK, andererseits weiß ich nicht, wie du reagiert hast (soll keine Wertung sein, aber ich weiß es einfach nicht).

    Was natürlich nicht okay ist, ist die Größe, sofern wirklich eine andere Zahl angegeben war (z.B. 42 statt 38). Bei Angaben wie "Größe x steht drin, aber es fällt wie Größe y aus" wäre ich generell vorsichtig, das ist irgendwo subjektiv. Dann sollte man sich genaue Maße geben lassen.

    Viele Grüße,
    Julia

    PS: das gilt natürlich alles nur für den privaten VK, nicht für den gewerblichen.

  4. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Definitiv Nein !

    Hi,
    Betrug ist das definitiv nicht. Es fehlen die Vorraussetzungen dafür siehe auch http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
    Eine Bereicherung fand nicht statt, die Versandkosten waren vorher genau definiert.
    Bezüglich der Grösse:
    Dazu müsste man die Artikelbeschreibung kennen und im Gegenzug die gelieferte Ware. War die Grösse in cirka angegeben? War eine Konfektionsgrösse angegeben?
    Auch in diesem Fall liegen die Vorraussetzungen für Betrug nicht vor.
    Hier käme eher in Betracht die Ware zurückzugeben da sie nicht der Beschreibung entsprach. Bestenfalls aufgrund einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft, sofern die Grösse exakt angegeben war und definitiv nicht dem entsprach.
    Das jedoch wäre Zivilrecht mit dem die Polizei nichts zu tun hätte.
    Im Gegensatz zum Betrug. Das wäre Strafrecht und würde ggf. von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
    Aber wie gesagt, Betrug kommt nicht in Betracht.
    Auch wenn sowas ärgerlich ist.
    Gruss Sebastian

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re: Definitiv Nein !

      Eine Bereicherung fand nicht statt, die Versandkosten waren
      vorher genau definiert.
      doch

      ein päckchen zu 4,80 ist was anderes als ein maxibrief zu 2,20.
      obwohl beides als gewöhnliche sendung ohne zustellnachweis ausgeliefert wird.

      und wenn ich 4,80 bezahle, dann will ich auch, dass da 4,80 draufkleben und nciht 2,20.
      d.h. nämlich für mich, dass er 2,60 eingesteckt hat.
      wenn der das bei jedem macht kommt da auch schon ei stück zusammen.

      • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Definitiv Nein !

        Eine Bereicherung fand nicht statt, die Versandkosten waren
        vorher genau definiert.
        Das sehe ich genauso! doch
        Nein! Eine Bereicherung wäre es gewesen, wenn er versicherten Versand angeboten hätte und als Brief oder Päckchen verschickt hätte. Das liegt aber hier nicht vor.
        ein päckchen zu 4,80 ist was anderes als ein maxibrief zu
        2,20.
        obwohl beides als gewöhnliche sendung ohne zustellnachweis
        ausgeliefert wird.
        Rein sachlich ist es was anderes. Aber den Sinn des Transportes vom Verkäufer zum Käufer erfüllen beide Versionen. Der Brief vermutlich sogar noch besser, weil er in den meisten Fällen schneller beim Empfänger ist.
        und wenn ich 4,80 bezahle, dann will ich auch, dass da 4,80
        draufkleben und nciht 2,20.
        d.h. nämlich für mich, dass er 2,60 eingesteckt hat.
        wenn der das bei jedem macht kommt da auch schon ei stück
        zusammen.
        Wer bezahlt denn den Rest der Versandkosten, die über das reine Porto hinausgehen? Etwa der Verkäufer? Das kann nicht richtig sein. Das muss schon der Käufer machen.

        Herzliche Grüsse

        bubblegum

        • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
          Ein klares Jein :-)

          Eine Bereicherung fand nicht statt, die Versandkosten waren
          vorher genau definiert.
          Es waren nicht nur Versandkosten definiert, sondern auch VersandART. Letzten Endes ein Vertragsbestandteil. Deswegen gleich von Bereicherung zu sprechen, ist m.E. aber auch zu hoch gegriffen - wir kennen die Umstände nicht. und wenn ich 4,80 bezahle, dann will ich auch, dass da 4,80
          draufkleben und nciht 2,20.
          d.h. nämlich für mich, dass er 2,60 eingesteckt hat.
          wenn der das bei jedem macht kommt da auch schon ei stück
          zusammen.
          Wer bezahlt denn den Rest der Versandkosten, die über das
          reine Porto hinausgehen? Etwa der Verkäufer? Das kann nicht
          richtig sein. Das muss schon der Käufer machen.
          Da spielen natürlich selbstverständlich die Verpackungs- und sonstige Kosten eine Rolle, und da muß jeder selbst wissen, was er nimmt.

          Die andere Frage, die sich mir stellt: hätte der VK in der Auktion "Versand als Maxibrief für 4,80€" angegeben, es wäre also klar gewesen, daß er 2,60€ an sonstigen Kosten berechnet - hätte ein potentieller Käufer nicht gleich an "Portoabzocke" gedacht und nicht geboten? (Mal abgesehen davon, daß manche dann extra bieten, weil der Auktionspreis geringer ausfällt.) Unter diesem Gesichtspunkt sieht 4,80€ als Päckchen und dann als Maxibrief, wenn es denn von vornherein so geplant war, schon als Vorsatz aus...

          Viele Grüße,
          Julia

      • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
        Re^2: Definitiv Nein !

        Eine Bereicherung fand nicht statt, die Versandkosten waren
        vorher genau definiert.
        doch

        Nein. Die Versandkosten waren mit einem Preis ausgewiesen und dieser Preis wurde gezahlt.
        Dem Käufer entstand kein Nachteil.
        Willst Du demnächst jemanden wegen Betrug anzeigen weil er Geld verdient?
        Die Versandkosten bestehen nicht nur aus Porto !
        Aber es ist schlimm genug hier einen Thread loszutreten wegen solchem Pipifax.
        Gruss Sebastian



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