Ratgeber zu Betrug ja oder nein?

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2006

Hallo!

Folgende Situation:
Artikel bei ebay gekauft und 4,80 Porto für - AUSDRÜCKLICH in der Auktion definiert - ein DHL Päckchen bezahlt. Gekommen ist ein Brief für 2,20 € - Ist das Betrug? Immerhin hatte der Verkäufer ja schon 50 Cent Verpackung aufgeschlagen und mir nicht das geliefert was ich bezahlt habe - ein Päckchen nämlich.

Außerdem waren die Maße des Kleidungsstücks in der Auktion anders angegeben als sie dann tatsächlich waren. Dies ist ein weiterer Punkt. Somit ist der Artikel auch noch unbrauchbar für mich.

MEIN RECHTSEMPFINDEN sagt mir, dass ich in beide Fällen nicht bekommen habe, was ich bezahlt habe. Sehe ich das richtig?

Bitte keine Diskussion, ob man bei kleinen Beträgen nun Anzeige erstatten sollte oder nicht.... Der Verkäufer stellt sich total stur, unkooperativ und dickfällig, was allein schon eine Anzeige aus Prizip rechtfertigen würde.... Ich habe diverse Einigungsvorschläge gemacht, er kommt keinen Schritt entgegen :-( Da mir sowas in letzter Zeit ständig passiert, möchte ich gern etwas unternehmen.

Es wäre toll, wenn ich einige Erfahrungen oder Meinungen zu dem Thema bekommen könnte....

Danke!

21 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Betrug ja oder nein?

    Hallo Anja,

    jetzt lass mal in Sachen Portokosten die Kirche im Dorf. Du hast das Teil mit 4,80 EUR Versandkosten ersteigert und damit ist das Thema erledigt. Selbst wenn er sich von vorneherein im Klaren war, dass die reinen Portokosten nur 2,20 EUR betragen, ist es für mich nicht schlimm. Für mich zählt immer nur der Gesamtpreis.

    Ich finde es auch ok, dass man sich seine realen Versandkosten erstatten lässt. Dazu gehören das Verpackungsmaterial inkl. Klebeband ebenso wie das Benzin für die Fahrt zur Post, wenn ich es extra hinbringen muss. Das ist nicht nur das Porto!!!!!!!

    Ist man schon ein Portoabzocker, wenn man sich diese Kosten bezahlen lässt?

    Was anderes ist es, wenn der Artikel nbicht derBeschreibung entspricht (z.B. falsche Größe oder falsche Farbe ...). Dann muss Dir der Verkäufer ein Rücktrittsrecht einräumen und Dir sämtliche Kosten erstatten.

    bubblegum

  2. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Betrug ja oder nein?

    Kannst du mir erklären, warum du die Frage nicht im Brett "Allgemeine Rechtsfragen" postet? Du selbst gibst ja ganz ausdrücklich zu verstehen, dass es dir um die rechtliche Würdigung - und nur um die - geht.

    Betrug ist ein recht komplizierter Tatbestand. Und was bringt er dir hier im Brett? Ich habe eben eine von den Antworten gelesen, da stand so in etwa drin: "Wenn ich das Päckchen bezahle, dann will ich es auch als Päckchen habe." Wow! Das ist rechtlich fundiert! (Ironie) Nach solchen Antworten bist du doch genauso schlau wie vorher.

    Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Dass der Verkäufer mehrere Versuche der "Einigung" abgelehnt hat, ist schon bemerkenswert. Wenn ich als Verkäufer wegen so was mehrere Nachrichten vom Käufer erhielte, würde ich irgendwann gar nicht mehr reagieren. Wie lange beschäftigst du dich und den Verkäufer denn jetzt schon mit so einem Müll?

    Hier ein Überblick über das Rechtliche:

    Betrug würde eine Täuschungshandlugn voraussetzen. Schon da wird's schwierig, denn dann müsste vor Gericht nachgewiesen werden, dass der Verkäufer von Anfang an vorhatte, einen Brief statt eines Päckchens zu schicken. Dann müsste eine Täuschung vorliegen, eine Vermögensverfügung und schließlich ein Vermögensschaden. Wo liegt der denn bei dir?

    Angenommen, hier würde Betrug vorliegen. Dann kannst du mal locker davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Betrug mit einem Schaden i.H.v. ein paar Cent... Glausbt du, die haben nichts Wichtigeres zu tun? Und damit wir uns da nicht falsch verstehen: Sie darf das Verfahren auch einstellen (es sei denn, der Betrug wäre gewerbsmäßig).

    Und angenommen, der "Täter" würde tatsächlich wegen Betruges verurteilt. Was wäre dann? Wem wäre damit gedient? Dir und deiner Verärgerung, weil du offenbar so wenig Sorgen im Leben hast, dass du dich über so was - noch mal: du hast keinen Schaden! - so lange aufregen kannst. Da würde ich ja bestenfalls einmal kräftig schlucken oder es in der Bewertung erwähnen (wenn überhaupt!), aber ich würde doch nicht oder nicht länger als zehn Sekunden über eine Strafanzeige nachdenken!

    Levay



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