Gewährleistungsrecht insbesondere Verschleißgüter

Von: , Frage gestellt am Mi, 14. Apr 2004

Hallo,
stimmt es, dass das Gewährleistungsrecht auf Verschleißgüter auf 6 Monate beschränkt ist?
Wird ein Akku für eine Laptop als solches eingestuft?
Gibt es eine Liste, in der die Verschleißgüter im PC Bereich definiert sind?

Dank und Gruß

Nikofun

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gewährleistungsrecht insbesondere Verschleißgü

    Hallo,

    ich denke diese Frage steht hier im falschen Brett.
    Wirf mal einen Blick in das Brett "Allgemeine Rechtsfragen", insbesondere in die FAQ zur Garantie/Gewährleistung, dann kannst du dir die Frage selbst beantworten.

    Gruß

    Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 12 Tagen 0 hilfreich
    Re: Gewährleistungsrecht insbesondere Verschleißgü

    Hi,
    Akkus sind grundsätzlich Verschließteile. Steht in jeder Bedienungsanleitung (auch bei Handys zum Beispiel). Mehr als 6 Monate wird Dir kaum einer Garantie darauf geben, ausser der Akku hat einen Chip mit Zähler, der die Voll-Ladungen zählt, dann kann es sein, dass der Hersteller eine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Voll-Ladungen gibt.

    Gruß
    Marc [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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