Re^2: Festplatte wechseln > Garantie futsch?
Hi,
da muss man zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der
ggf. längeren Herstellergarantie unterscheiden. Letzter ist
eine freiwillige Leistung des Herstellers, so dass der die
Bedingungen selbst festlegen kann, u.a. dass die Garantie bei
Eingriffen durch nichtautorisierte Personen erlischt.
Üblicherweise wird das aber nur für Fehler die
aufgrund eines solchen Eingriffs entstehen in Anspruch
genommen.
Bei der gesetzlichen Gewährleistng kann sich der Händler nicht
so leicht aus der Verantwortung stehlen. Im ersten Teil der
Gewährleistungsfrist muss der Händler nachweisen, dass
das Produkt mängelfrei ist, im Zweiten Teil muss der Käufer
nachweisen,dass der Mangel bereits bei Kauf bestand.
Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung sind mir bewusst :-)
Ist aber halt bei Notebooks nicht unüblich, dass die Herstellergarantiezeiten länger sein können, als die geseztlich vorgeschriebene Gewährleistung. Und diese Herstellergarantie behinhaltet ja z.B. Services auf die man im Zweifelsfall nicht verzichten will (Collect&Retourn-Garantie, Pick-Up-Garantie und wie das alles heißt).
Nun es geht halt nur darum, dass mir der Hersteller oder Händler diese Garantie verweigert, weil ich nur eine andere Festplatte haben will...klar, ich könnte die alte ja aufheben und wenn das NB seinen Geist aufgibt (was hoffentlich nicht geschieht, aber man weiß ja nie), die dann einbauen. Aber doof sind die auch nicht, dass die nicht merken, wenn was geöffnet wurde und außerdem würde ich die nutzlose Platte dann lieber versilbern anstatt als Staubfänger dienen zu lassen. Aber am besten, ich schreibe mal zwei Hersteller an für dessen Notebooks ich mich Interessiere.