Mietrecht/Renovierung

Hallo,

ich hab da noch eine Frage.

Und zwar: Als wir hier Eingezogen sind, haben wir einen Durchbruch vom Flur zur Küche gemacht, eigentlich fachmännisch mit Sturz und so.
Unter anderem haben wir einen bereits vorhandenen Eingang zum Wohnzimmer wieder aufgemacht (dieser war nur mit Rigips zu).

Müssen wir auch für den bereits vorhandenen (aber durch Rigips verschlossenen) Durchbruch eine Türzarge dem Vermieter einbauen???
Wir haben dort jetzt nur Abschlusswinkel drauf, da es nur ein Durchgang ist ???

MfG

Sandra David

Hallo Sandra,

zuerst sind beides bauliche Massnahmen und der Vermieter musste zustimmen. Liegt diese schriftliche Zustimmung nicht vor, müsst ihr bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

Hat der Vermieter zugestimmt, kommt es darauf an, was vereinbart wurde. Dann nämlich müsst ihr euch an die Vereinbarung halten. Nur wenn der Vermieter bei der Zusage auch zugesagt hat, dass er einen Teil der Kosten selbst trägt, habt ihr Ansprüche. Sonst habt ihr die Kosten selbst zu traen.

Und zwar: Als wir hier Eingezogen sind, haben wir einen

Durchbruch vom Flur zur Küche gemacht, eigentlich fachmännisch
mit Sturz und so.
Unter anderem haben wir einen bereits vorhandenen Eingang zum
Wohnzimmer wieder aufgemacht (dieser war nur mit Rigips zu).

Müssen wir auch für den bereits vorhandenen (aber durch Rigips
verschlossenen) Durchbruch eine Türzarge dem Vermieter
einbauen???
Wir haben dort jetzt nur Abschlusswinkel drauf, da es nur ein
Durchgang ist ???

Gruss Günter