Hallo,
ich dachte mir, inzwischen hätte ich mir über Nebenkosten alles nötige angelesen… nur heute kam die Abrechnung und ich war ein wenig verwundert:
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Wir sind zum 01.08.02 in die Wohnung eingezogen.
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Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf die Zeit vom 01.06.-31.05.03
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Und nun kommt das merkwürdige: Als Rechnungszeitpunkt für die Brennstoffkosten wird der 27.01.03 angegeben.
Und da wurde es für mich merkwürdig!? Zahle ich etwa die Kosten des Vormieters mit meiner anteilig genutzten Heizung (Wärme-Röhrchen)? Da vor uns eine Familie mit drei Kindern in dieser Wohnung war und wir nun zu zweit hier wohnen, gehen wir von stark geänderten Heizkosten aus!
Kann mir jemand helfen, diese Abrechnung zu verstehen!?
Gruß
Michael
Also, fangen wir mal unten an:
- Und nun kommt das merkwürdige: Als Rechnungszeitpunkt für
die Brennstoffkosten wird der 27.01.03 angegeben.
Es kann ja sein, dass Heizöl am 27.01.03 gekauft wurde. Das ist eventuell ungewöhnlich, weil mitten im Winter und dadurch teuer, aber nicht verboten. Schließlich wird nur euer Anteil am Gesamtverbrauch ermittelt und es ist eigentlich normal, dass Heizöl nur einmal im Jahr gekauft wird.
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Wir sind zum 01.08.02 in die Wohnung eingezogen.
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Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf die Zeit vom
01.06.-31.05.03
Das ist ein komplettes Jahr. Euer Anteil an dieser Jahressumme dürfte aber nur 10/12 Monate betragen, da der Zeitraum 01.06.2003 bis 31.07.2003 nicht in Euren Mietzeitraum gehört. Ist das irgendwo aud der Abrechnung ersichtlich, dass ihr ein verkürztes Jahr habt?
Jens
Hallo Michael,
der Vermieter ist im Normalfall verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung für mindestens 12 Monate zu erstellen. Hierbei müssen alle in diesem Zeitraum anfallenden Kosten erfasst werden. Wenn also die Abrechnung bis 31.05. geht, muss der Vermieter seine Heizkostenbeschaffung vom 27.01.2003 in diese Abrechnung aufnehmen.
Nun kann - üblicherweise muss er ablesen lassen - der Vermieter bei einem Mieterwechsel die Ablesung unterlassen udn es wird nach Gradzahlen abgerechnet.
Dies bedeutet in Deinem Fall, wenn die Heizung nicht abgelesen wurde, dass Du die anteiligen Kosten des Nachmieters tragen darfst. Wenn abgelesen wurde hat die Firma Dir genau den Verbrauch berechnet.
ich dachte mir, inzwischen hätte ich mir über Nebenkosten
alles nötige angelesen… nur heute kam die Abrechnung und ich
war ein wenig verwundert:
- Wir sind zum 01.08.02 in die Wohnung eingezogen.
Ist mir unklar in Bezug auf die Frage 3 - wirklich eingezogen ? -
- Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf die Zeit vom
01.06.-31.05.03
Bei den heizkosten ist dies unerheblich, da Juni/Juli kaum etwas anfällt.
- Und nun kommt das merkwürdige: Als Rechnungszeitpunkt für
die Brennstoffkosten wird der 27.01.03 angegeben.
Was wundert Dich die Rechnung, wenn Du am 01.08.02 eingezogen bist ? Diese Rechnung folgt doch in dem Abrehcnungszeitraum oder ist das Datum falsch ?
Soll es jedoch 27.01.2002 heissen, darf diese Rechnung nicht erscheinen.
Und da wurde es für mich merkwürdig!? Zahle ich etwa die
Kosten des Vormieters mit meiner anteilig genutzten Heizung
(Wärme-Röhrchen)? Da vor uns eine Familie mit drei Kindern in
dieser Wohnung war und wir nun zu zweit hier wohnen, gehen wir
von stark geänderten Heizkosten aus!
Kann mir jemand helfen, diese Abrechnung zu verstehen!?
Gruss Günter
Vielen Dank erstmal für Eure Antworten! Wahrscheinlich ist dieser Fall genauso unfair, wie jede Nebenkostenabrechnung 
Also, fangen wir mal unten an:
- Und nun kommt das merkwürdige: Als Rechnungszeitpunkt für
die Brennstoffkosten wird der 27.01.03 angegeben.
Es kann ja sein, dass Heizöl am 27.01.03 gekauft wurde. Das
ist eventuell ungewöhnlich, weil mitten im Winter und dadurch
teuer, aber nicht verboten. Schließlich wird nur euer Anteil
am Gesamtverbrauch ermittelt und es ist eigentlich normal,
dass Heizöl nur einmal im Jahr gekauft wird.
Wenn es Heizöl wäre, würde ich es verstehen. Aber es ist Gas und deshalb ist es Verbrauch, den wir nur zeitlich zur Hälfte hatten.
Wir zahlen also für den hohen Verbrauch unseres Vormieters. Ich habe mal versucht einen Vergleich zu finden:
An der Tankstellenkasse zahlt jeder die halbe Rechnung seines Vordermannes.
Versteht ihr jetzt, was ich nicht verstehe!?
Liebe Grüße,
Michael
Wenn es Heizöl wäre, würde ich es verstehen. Aber es ist Gas
und deshalb ist es Verbrauch, den wir nur zeitlich zur Hälfte
hatten.
Das heißt, Ihr habt einen Gastank, der einmal im Jahr befüllt wird?
Wie lautet denn der Verteilerschlüssel dieser Heizkosten? Wird nach qm berechnet oder nach Anzahl der Personen? Oder habt ihr Meßröhrchen an den Heizungen?
Jens
Das heißt, Ihr habt einen Gastank, der einmal im Jahr befüllt
wird?
Nein, es ist normale Gaslieferung im Stadtgebiet. Das heißt, die Rechnung vom Janauar 2003 bezieht sich auf den Verbrauch vom Jahr 2002.
Wie lautet denn der Verteilerschlüssel dieser Heizkosten? Wird
nach qm berechnet oder nach Anzahl der Personen? Oder habt ihr
Meßröhrchen an den Heizungen?
50 % der Heizkosten werden nach dem Anteil an der Fläche berechnet (qm), die anderen 50% nach den Meßröhrchen.
Die Abrechnunsmethode ist aber nicht das Problem, sondern daß die Röhrchenablesung sich auf den Zeitraum Juni bis Juni bezieht, aber der Heizkosten auf die Zeit von Januar bis Januar.
Gruß
Michael
Hallo Günther
der Vermieter ist im Normalfall verpflichtet eine
Nebenkostenabrechnung für mindestens 12 Monate zu erstellen.
Hierbei müssen alle in diesem Zeitraum anfallenden Kosten
erfasst werden. Wenn also die Abrechnung bis 31.05. geht, muss
der Vermieter seine Heizkostenbeschaffung vom 27.01.2003 in
diese Abrechnung aufnehmen.
Wie auch schon im Parallel-Thread beschrieben, zahle ich aber dadurch den Verbrauch meiner Vormieter. Denn die Meß-Röhrchen werden Mitte des Jahres abgelesen, die Gasverbrauchsanzeige aber jeweils zum Jahresende. Meiner Meinung nach müßten beide Ablesungen möglichst zeitgleich erfolgen… und so etwas sollte dem Vermieter eigentlich zuzumuten sein…
Gruß
Michael
Hallo Michael,
der Vermieter ist im Normalfall verpflichtet eine
Nebenkostenabrechnung für mindestens 12 Monate zu erstellen.
Hierbei müssen alle in diesem Zeitraum anfallenden Kosten
erfasst werden. Wenn also die Abrechnung bis 31.05. geht, muss
der Vermieter seine Heizkostenbeschaffung vom 27.01.2003 in
diese Abrechnung aufnehmen.
Wie auch schon im Parallel-Thread beschrieben, zahle ich aber
dadurch den Verbrauch meiner Vormieter. Denn die Meß-Röhrchen
werden Mitte des Jahres abgelesen, die Gasverbrauchsanzeige
aber jeweils zum Jahresende. Meiner Meinung nach müßten beide
Ablesungen möglichst zeitgleich erfolgen… und so etwas
sollte dem Vermieter eigentlich zuzumuten sein…
Wenn der Verbrauch nach einem Auszug abgelesen wird, kann die Hauptuhr abgelesen werden wann man will, weil es keinen Einfluss hat. Wird jedoch bei einem Auszug während der Abrechnungsperiode nicht abgelesen, dann ergibt sich, dass hier nach Gradzahlen abgerechnet wird. Hie rkann es , je nach Auszugstermin, zum Vorteil oder Nachteil des ausziehenden Mieters sein. Im Übrigen sind Mehrkosten einer getrennten Abrechnung vom Mieter zu zahlen. Ebenso auch die Kosten der Zwischenablesungen.
Gruss Günter