Mein Vermieter hat den 1978 eingebauten Heizkessel (ohne Regelung) durch einen neuen Kessel mit Außentemperatur gesteuerter Regelung ersetzt.
Er hat mich nun darüber informiert, daß er jährlich 20% der Kosten auf die jährlichen Heizkosten umlegen wird, da es sich um eine Verbesserung (geringere Verbrauch / bessere Wirkungsgrad) handelt.
FRAGE: Ist dies zulässig und falls JA wie hoch ist der jährliche %-Satz maximal?
Hallo,
hast Du eine Mieterhöhung bekommen und wie ist diese begründet ? Sind Dir vor der Massnahme die Arbeiten angekündigt worden ?
Der Vermieter hat zwei Möglichkeiten. Er kann die Wertverbesserung mit 11 % Zuschlag vornehmen. Er kann aber auch im Rahmen der ortsüblichen Miete die Miete erhöhen.
Um Deine Frage beantworten zu können muss bekannt sein, weil der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich begründet und welche Form der Mieterhöhung er auswählt. Wird das Vregleichsmietenverfahren angewandt, muss der Vermieter nachweisen, ob er öffentliche Gelder oder Gelder aus sonstigen Fonds erhalten hat.
Gruss Günter
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Mein Vermieter hat den 1978 eingebauten Heizkessel (ohne
Regelung) durch einen neuen Kessel mit Außentemperatur
gesteuerter Regelung ersetzt.
Er hat mich nun darüber informiert, daß er jährlich 20% der
Kosten auf die jährlichen Heizkosten umlegen wird, da es sich
um eine Verbesserung (geringere Verbrauch / bessere
Wirkungsgrad) handelt.
FRAGE: Ist dies zulässig und falls JA wie hoch ist der
jährliche %-Satz maximal?
Hallo,
schau doch auf dieser Site nach:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…
Liebe Grüße, Heike