eine ganz kurze Frage hab ich: Müssen eigentlich Gerüste (die in diesem Fall angebracht wurden, um die Hausfassade zu streichen) in jedem Fall angekündigt werden? Ich war heut morgen beim Aufwachen etwas erschreckt, als plötzlich ein Maler zum Fenster reingrinste. Zur Nacht ist das Gerüst erst mal wieder entfernt worden. Aber dennoch hab ich im Hinterkopf, dass man doch seine Haftpflichtversicherung informieren sollte, wenn da ein Gerüst den Zugang zur Wohnung erleichtert…
eine ganz kurze Frage hab ich: Müssen eigentlich Gerüste (die
in diesem Fall angebracht wurden, um die Hausfassade zu
streichen) in jedem Fall angekündigt werden? Ich war heut
morgen beim Aufwachen etwas erschreckt, als plötzlich ein
Maler zum Fenster reingrinste. Zur Nacht ist das Gerüst erst
mal wieder entfernt worden. Aber dennoch hab ich im
Hinterkopf, dass man doch seine Haftpflichtversicherung
informieren sollte, wenn da ein Gerüst den Zugang zur Wohnung
erleichtert…
Wie ist denn das nun?
Hallo Heidrun,
üblicherweise informiert ein Vermieter die Mieter (erfordert schon der Umgang mit einander). Ein Muss besteht dann, wenn z.B. während der Arbeiten der Balkon betreten wird oder Lichtverhältnisse durch Plane vor den Fenstern eingeschränkt sind. Wir der Bewegungsspielraum auf dem Balkon erheblich eingeschränkt und die die Arbeit nicht angekündigt, kann der Mieter die Entfernung des Gerüstes verlangen. Versicherungen müssen nicht benachrichtigt werden, zumindest ist mir so etwas nicht bekannt.
Aber dennoch hab ich im
Hinterkopf, dass man doch seine Haftpflichtversicherung
informieren sollte, wenn da ein Gerüst den Zugang zur Wohnung
erleichtert…
Wie ist denn das nun?
Hallo Heidrun,
üblicherweise informiert ein Vermieter die Mieter (erfordert
schon der Umgang mit einander). Ein Muss besteht dann, wenn
z.B. während der Arbeiten der Balkon betreten wird oder
Lichtverhältnisse durch Plane vor den Fenstern eingeschränkt
sind. Wir der Bewegungsspielraum auf dem Balkon erheblich
eingeschränkt und die die Arbeit nicht angekündigt, kann der
Mieter die Entfernung des Gerüstes verlangen. Versicherungen
müssen nicht benachrichtigt werden, zumindest ist mir so etwas
nicht bekannt.
Gruss Günter
Hallo Günter,
auch hier möchte ich Dir widersprechen (du weisst noch: brennbare Gegenstände in der Garage?). Ich habe zu einer solchen Massnahme ein Schreiben von dem Vermieter bekommen, in dem ich dazu aufgefordert worden bin, das Gerüst der Hausrat versicherung zu melden.
Von der bekam ich dann ein nettes Schreiben, dass sich dadurch der Versicherungsbeitrag nicht ändert
Durch ein Gerüst wird ja der Zugang zu den oberen Stockwerken ermöglicht, die evtl. keine Einbruchsicherungen am Balkon oder Fenstern haben.
Das Schreiben habe ich nicht hier, ich kann aber gerne nachschauen, ob eine Quelle angegeben war.
Eine Quelle sind auf jeden Fall die Versicherungsbedingungen, in denen (meistens) steht, dass Risikoveränderungen mitgeteilt werden müssen.
üblicherweise informiert ein Vermieter die Mieter (erfordert
schon der Umgang mit einander). Ein Muss besteht dann, wenn
z.B. während der Arbeiten der Balkon betreten wird oder
Lichtverhältnisse durch Plane vor den Fenstern eingeschränkt
sind. Wir der Bewegungsspielraum auf dem Balkon erheblich
eingeschränkt und die die Arbeit nicht angekündigt, kann der
Mieter die Entfernung des Gerüstes verlangen. Versicherungen
müssen nicht benachrichtigt werden, zumindest ist mir so etwas
nicht bekannt.
Gruss Günter
Hallo Günter,
auch hier möchte ich Dir widersprechen (du weisst noch:
brennbare Gegenstände in der Garage?).
Wenn Du in einer oder der anderen Frage bessere Informationen hast, ist es gut.
In meinen Versicherungsbedingungen steht hier nichts. Daher habe ich hingewiesen, "Versicherungen müssen nicht benachrichtigt werden, zumindest ist mir so etwas nicht bekannt ". Den Satz verstanden ?
Ich habe zu einer
solchen Massnahme ein Schreiben von dem Vermieter bekommen, in
dem ich dazu aufgefordert worden bin, das Gerüst der Hausrat versicherung zu melden.
Von der bekam ich dann ein nettes Schreiben, dass sich dadurch
der Versicherungsbeitrag nicht ändert
Durch ein Gerüst wird ja der Zugang zu den oberen Stockwerken
ermöglicht, die evtl. keine Einbruchsicherungen am Balkon oder
Fenstern haben.
Das Schreiben habe ich nicht hier, ich kann aber gerne
nachschauen, ob eine Quelle angegeben war.
Eine Quelle sind auf jeden Fall die Versicherungsbedingungen,
in denen (meistens) steht, dass Risikoveränderungen mitgeteilt
werden müssen.