An die Experten- Katzenhaltung in Eigentumswohnung

Hallo zusammen!

Ich habe folgende Anfrage erhalten, die ich nicht genau beantworten kann
und benötige deswegen kompetente Auskunft:

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Hallo,
können Sie mir vielleicht bei meinem Problem behilflich sein?!
Ich lebe in meiner Eigentumswohnung, aber den Nachbarn gefällt es wohl
nicht, dass ich 4 Katzen halte. Meine Wohnung ist ca. 90 m² groß und die
Katzen sind zum Teil draußen oder auch in der Wohnung.
Meine Nachbarin regt sich nun auf, dass die Katzen manchmal in den Keller
laufen, wo ich sie aber gleich herauf hole. Jetzt sind neulich zwei mit ins
Treppenhaus gewischt, als wohl jemand die Türe aufgemacht hat. Sie müssen
dort mehrere Stunden eingesperrt gewesen sein und haben wohl einen
Blumentopf, der im Keller abgestellt ist, als Toilette benutzt. Nun
behauptet die Nachbarin, dass ich nachts die Haustüre offen stehen lassen
würde, was aber nicht der Fall ist. Zudem stören sie die Mäuse, die ab und
an vor dem Haus liegen, die ich aber, sobald ich es sehe , entferne.
Meine Frage: Kann nachträglich per Eigentümerbeschluss die Tierhaltung
verboten werden, sodass ich meine Katzen abschaffen muss?
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar und würde mich freuen, wenn sie
mir weiterhelfen könnten.

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Wäre lieb, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte, ich möchte da keine unkorrekte Auskunft erteilen.

Danke

Hallo,

Ich habe folgende Anfrage erhalten, die ich nicht genau
beantworten kann
und benötige deswegen kompetente Auskunft:

Grundsätzlich gebe ich keine Auskünfte an jemand, der eine eigene HP mit Auskünften betreibt. Hier mal eine Ausnahme.

Hallo,
können Sie mir vielleicht bei meinem Problem behilflich sein?!
Ich lebe in meiner Eigentumswohnung, aber den Nachbarn gefällt
es wohl
nicht, dass ich 4 Katzen halte. Meine Wohnung ist ca. 90 m²
groß und die
Katzen sind zum Teil draußen oder auch in der Wohnung.
Meine Nachbarin regt sich nun auf, dass die Katzen manchmal in
den Keller
laufen, wo ich sie aber gleich herauf hole. Jetzt sind neulich
zwei mit ins
Treppenhaus gewischt, als wohl jemand die Türe aufgemacht hat.
Sie müssen
dort mehrere Stunden eingesperrt gewesen sein und haben wohl
einen
Blumentopf, der im Keller abgestellt ist, als Toilette
benutzt. Nun
behauptet die Nachbarin, dass ich nachts die Haustüre offen
stehen lassen
würde, was aber nicht der Fall ist. Zudem stören sie die
Mäuse, die ab und
an vor dem Haus liegen, die ich aber, sobald ich es sehe ,
entferne.
Meine Frage: Kann nachträglich per Eigentümerbeschluss die
Tierhaltung
verboten werden, sodass ich meine Katzen abschaffen muss?
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar und würde mich
freuen, wenn sie
mir weiterhelfen könnten.

Diese Eigentümerin/Mieterin verhält sich grob vertragswidrig. Tierhaltung ist dann gestattet, wenn andere Mieter/Vermieter nicht belästigt werden. Diese Kundin von Dir ist offenbar nicht in der Lage zu kontrollieren, welche ihrer vier Katzen mal gerade in der Wohnung ist und welche Katze sich in anderen Räumen oder gar zur Verrichtung der Notdurft im Treppenhaus aufhält. Hier sollte Deine Kundin zuerst einmal ihr eigenes Verhalten gegenüber den anderen prüfen. Ich würde den Eigentümer eine Abmahnung empfehlen. Im Wiederholungsfall die Entfernung der Katzen. Durch Eigentümerbeschluss würde ich darauf abzielen, dieser Eigentümerin die Haltung von mehr als einer Katze zu untersagen. Sicher ist diese Vermieterin mit einer Katze eher in der Lage ihre Tierliebe nicht zu Lasten andere zu leben. Mit vier Katzen ist sie eindeutig überfordert.

Gruss Günter

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Wäre lieb, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte, ich
möchte da keine unkorrekte Auskunft erteilen.

Danke

Also prinzipiell ist Tierhaltung in ETW erlaubt, soweit sie nicht eine unzumutbare Belastung darstellt. Bzgl Katzen gibts dazu ein Urteil, KG v.3.6.91, NJW-RR 1991,1116 - was dies bei mehr als 4 Katzen als gegeben ansieht.

Nach OLG Frankfurt kann mit Mehrheitsbeschluss die Anzahl der Tiere beschränkt werden (nicht ganz verboten). z.B. ein Hund und eine Katze pro Wohnung.
Gruß Norbert

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