Hallo liebe Experten,
das neue Jahr fängt schon mal gut an - Erstmal noch ein schönes Neues Jahr euch allen.
Fragen rund um das Thema „ZEITMIETVERTRAG“:
- Gab es seit dem 01.09.2001 Änderungen im Mietrecht in Bezug auf Zeitmietverträge?
Mein letzter Stand von 01.09.01 ist der, dass nur durch die schriftliche Begründung a)Eigenbedarf (mit Name der Person), b) bauliche Veränderungen oder c) Beseitigung des Wohnraums ein Zeitmietvertrag gültig ist und durch keine der beiden Parteien vor Ablauf des Vertrags gekündigt werden kann (Sonderkündigungsrechte ausgenommen). Ist dies so noch gültig?
Viele Stimmen in meinem Umfeld meinen, dass ein 3monatiges Kündigungsrecht durch die Mieter trotzdem vorliegt - ich bin der Meinung, dass es seit dem 01.09.01 hier keine Veränderung gab und somit eine „normale“ Kündigung beiderseits NICHT möglich ist.
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Muss der Mieter bei einem Zeitmietvertrag (Dauer 5 Jahre, von Mai 02 bis Mai 07), der wegen eines geplanten Dachgeschoss-Ausbaus (Wohnung liegt unter dem Dach) befristet ist, bei Auszug streichen/tapezieren/renovieren?
Ich meine, die Wohnung wird durch den Ausbau doch baulich so beeinträchtigt, dass es Blödsinn wäre, vorher die Wände zu streichen oder zu tapezieren. Vertraglich vereinbart sind die üblichen Fristen für Schönheitsreparaturen (3/5/7 Jahre), aber bei Auszug keine Abschlußrenovierung, weil die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, d.h. beim Einzug Mai 02 haben wir neu tapeziert, gestrichen, Teppiche erneuert (auf unseren eigenen Wunsch). Der Vermieter zahlt keinen neuen Boden (Parkettboden ist definitiv kaputt), wegen dem geplanten Dach-Ausbau. -
Sollte der Vermieter den Dachgeschoss-Ausbau dann doch NICHT vornehmen - ist evtl. Schadenersatz möglich? Ich hab gelesen, dass evtl. Umzugskosten, Maklerkosten und ggf. auch einen Mietdifferenz bis zu 24 Monaten vom Vermieter verlangt werden können - unter welchen Voraussetzungen kann man solchen Schadenersatz verlangen? Ich habe die starke Vermutung, dass dieser Dachgeschoss-Ausbau nie stattfinden wird… wir aber trotzdem im Zeitmietvertrag festhängen.
Bzw. andersrum gefragt: Sollte der Vermieter beispielsweise jetzt oder in einem halben Jahr schon wissen, dass er im Mai 2007 das Dachgeschoss NICHT ausbauen wird - ist er dann verpflichtet, dies uns als Mieter unverzüglich mitzuteilen und den Mietvertrag in einen unbefristeten umzuwandeln?
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Kann er einfach mal so, sollte er evtl. vielleicht im Mai 2007 das Dachgeschoss ausbauen, vorsichtshalber einen Zeitmietvertrag abschließen, auch wenn der Dachgeschossausbau noch nicht sicher ist?
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eine der beiden Mieterinnen zieht nun mit Zustimmung der Vermieters aus der Wohnung aus, die zweite (ich) bleibt in der Wohnung mit neuem Mitbewohner (hab aber noch niemanden).
Der erste Vertrag vom Mai 02 muss also von uns beiden gekündigt werden, ein neuer Vertrag von mir und dem Neuen unterschrieben werden.
Zum zeitpunkt des Wechsels der Vertragsparteien wird die wohnung vom Vermieter abgenommen - wegen Kaution und haftung, logisch.
Bin ich nun mit dem/der neuen Mitbewohnerin „Nachmieter“ oder können wir einen neuen Vertrag aufsetzen? Ein Nachmieter muss doch in den bestehenden Vertrag einsteigen - Muss ich alle Bedingungen übernehmen? Mehr oder weniger haben wir Mieter in dem Vertrag nur den einen Vorteil, dass wir vor Mai 07 nicht gekündigt werden können - alles andere wurde zugunsten des Vermieters geregelt (Recht zur Mieterhöhung, er kann verlangen, dass wir den (schon bei Einzug kaputten) Parkett abschleifen müssen, Schönheitsreparaturen, Quotenregelung trotz des Vorhabens, die Wohnung baulich zu verändern), usw. Muss ich das alles weiterhin akzeptieren?
Ich hoffe, ihr könnte mir weiterhelfen - natürlich weiß ich, dass ich mit ihm reden werde und versuche, mit ihm gemeinsam Lösungen zu finden, ohne Streitereien; aber so blöd, einfach alles zu akzeptieren, will ich auch nicht sein.
Danke schonmal und viele Grüße
Alexa

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