Hallo Wissende,
ich recherchiere für jemanden eine Frage.
Ein Gewerbeobjekt wurde aus diversen Gründen und mit erheblichen Schäden und Mietrückständen gekündigt. Die Sache ist so weit gegangen, daß der Mieter nach Kündigung noch dem Vermieter gehörende Einrichtungsgegenstände aus dem Objekt entfernt hat, welches dann von einem Dedektiv observiert werden musste… lange Geschichte, umfangreiche Klage ist eingereicht.
Nun hat der Vermieter das vorliegende Kautionssparbuch einlösen wollen. Die Bank schrieb nun, man könne den Vorgang nicht bearbeiten weil der Mieter Widerspruch eingelegt hat und die „Pfandreife“ noch nicht erlangt sei.
Telefonisch wurde erklärt, der Mieter habe nicht mal eine Begründung angegeben und der Bankmensch hat sich auf interne Regelungen berufen ohne das rechtlich begründen zu können/wollen.
Meiner Meinung nach wird hier die Einrichtung der Kaution total ad absurdum geführt.
- Wie kommt der Vermieter ans Geld? Die Klage um das Sparbuch erweitern oder wie?
- Und bis das geklärt ist fallen die Zinsen dem Mieter zu?
- Wann zum Teufel ist die Pfandreife erreicht?
Vielen Dank für hoffentlich eintreffende Hilfe 
Grüße
Tina