Einen lieben guten Tag,
Zur Situation: Meine Tochter möchte mit ihrem Freund und dem Baby ausziehen. Sie haben die jetzige Wohnung vor 2 Jahren so wie sie war übernommen. Jetzt verlangt der Vermieter daß sie alle Tapeten (3 Zi. Küche u. Bad, Deckenhöhe ca.3,20 m ) abreißen und neue Rahfaser tapezieren und streichen sollen. Im Mietvertrag steht nur Renovierung nach Vertragsbedingung(was auch immer daß heißen soll) und nichts weiter. Ist das Rechtens? Oder reicht es wie üblich besenrein und mit „nackten Wänden“? Ich würde mich über eine Antwort freuen und sage bis dahin tschüß Esther
Hallo,
solche Mietverträge liebe ich. Schau bitte im Mietvertrag nach ob vereinbart ist, dass bei Auszug die Tapeten entfernt werden müssen. Kläre dann im Mietvertrag ab, ob dort vereinbart ist, dass anteilig der Mietzeit Schönheitsreparaturen bei Auszug fällig sind, sodann kläre bitte ab, was unter Auszug vereinbart ist. KLäre bitte auch, ob im Mietvertrag steht, dass alle 3 Jahre Küche , Bad , WC und alle fünf Jahren Wohn- und Schlafräume zu renovieren sind. Ausserdem ist wichtig zu wissen, ob der Vermieter bei Auszug verlangt, dass ohne Rücksicht auf Schönheitsreparaturen bei Auszug renoviert werden muss. Dann erst, wenn man diese Antworten kennt, kann man eine vernünftige Auskunft erteilen.
Gruss Günter
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