Türrahmen bunt streichen

Hallo,
wie ist es denn, wenn ich in einer Mietwohnung die Türrahmen mit bunter Farbe streichen möchte, darf ich das? Muß ich vorher den Vermieter fragen?
das die Türrahmen beim Auszug in den Originalzustand gebracht werden müssen ist mir klar!

Grüßle Carolin

sure you can
Hallo Carolin,
das ist kein Problem!
Du musst nur den Vermieter bei baulichen Veränderungen fragen, wenn Du zum Beispiel die Wände herausreißen willst.
Franz

wie ist es denn, wenn ich in einer Mietwohnung die Türrahmen
mit bunter Farbe streichen möchte, darf ich das? Muß ich
vorher den Vermieter fragen?
das die Türrahmen beim Auszug in den Originalzustand gebracht
werden müssen ist mir klar!

Grüßle Carolin

Hallo Carolin, vor allem hallo Franz,

Dein Hinweis an Carolin ist purer Blödsinn. Caralon muss, wenn sie die Türrahmen bunt streichen will, spätestesn wenn sie auszieht, diese wieder neu in weiss streichen lassen. Nur wenn sie den Vermieter jetzt frägt, er ist einverstanden und stellt keine Bedingungen, dass bei Auszug alles so wie früher zu richten ist, muss Caolin nicht machen. Solche Massnahmen sollten immer mit dem Vermieter abgesprochen werden. Die Türe muss notfalls später abgeschliffen werden. es kann auch sein, dass die Türe mit weisser Frabe überstrichen weiterhin einen Farbstich hat und der Vermieter muss diese Türe nicht zurücknehmen.

Gruss Günter

wie ist es denn, wenn ich in einer Mietwohnung die Türrahmen
mit bunter Farbe streichen möchte, darf ich das? Muß ich
vorher den Vermieter fragen?
das die Türrahmen beim Auszug in den Originalzustand gebracht
werden müssen ist mir klar!

Grüßle Carolin

Hi Günter,

Franz hat schon richtig geantwortet, da sie in ihrer Frage bereits formuliert hat, daß ihr klar ist daß bei Auszug der Originalzustand wieder herzustellen ist.
Ich sehe es doch richtig, daß ich in meiner gemieteten Wohnung alles machen darf, sofern kein dauerhafter Schaden entsteht und ich den Originalzustand wieder herstelle.

BTW: Wie ist das eigentlich bei (kleineren) baulichen Veränderungen, wenn oben genannte Bedingungen eingehalten werden (kein dauerhafter Schaden, Originalzustand bei Auszug)? Muß der Mieter dann die Zustimmung einholen oder kann er darauf verzichten?

Gruß Stefan

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Hi,

Franz hat schon richtig geantwortet, da sie in ihrer Frage
bereits formuliert hat, daß ihr klar ist daß bei Auszug der
Originalzustand wieder herzustellen ist.
Ich sehe es doch richtig, daß ich in meiner gemieteten Wohnung
alles machen darf, sofern kein dauerhafter Schaden entsteht
und ich den Originalzustand wieder herstelle.

Du darfst die Wohnung nach Deinem Geschmack gestalten. Wenn Du aber dann die Wände rot streichst und beim Überstreichen schimmert die Farbe weiterhin durch, muss eben notfalls neu tapeziert und weiss gemalert werden. Türen und Fensterrahmen müssen notfalls abgelaugt oder abgeschliffen werden.

BTW: Wie ist das eigentlich bei (kleineren) baulichen
Veränderungen, wenn oben genannte Bedingungen eingehalten
werden (kein dauerhafter Schaden, Originalzustand bei Auszug)?
Muß der Mieter dann die Zustimmung einholen oder kann er
darauf verzichten?

Grundsätzlich bedarf jeder Eingriff in die Bausubstanz oder in vorhandele Einrichtugnen der Zustimmung des Vermieetrs. Wer z.B. von einem Raum zum anderen ein zweites Kabel für den Fernseher legen will, muss den Vermieter um Zustimmung bitten, wenn er ein Loch durch die Wand in der Wohnung schlagen will, auch wenn er beim Auszug alles wieder verschliesst. Ansonsten riskiert der Mieter eine Abmahnung wegen Vertragsverstosses.

Gruss Günter