Ausserdordentliche Mietkündigung wegen Jobverlust

hallo,

weiss jemand, ob ich bei aufgrund jobverlust meine Mietwohnung ausserordentlich kündigen darf, um von meinem Mietvertrag innerhalb von 90 Tagen befreit zu sein somit die vertraglich festgelegte Mindesmietzeit von 6 MOnaten vorzeitig zu beenden?
Mein Vermieter lehnt nämlich meine kündigung ab und will die Mindestmietzeit von 6 Monaten erfüllt sehen.

danke
tettssslaf

hätte nie gedacht, dass ich hier den „alten guten Tetslaff“ aus dem FS wiederfinde -
aber Spaß beiseite

Es gibt Fälle, da muss der Vermieter einen Aufhebungsvertrag abschließen. Der Mieter kann den Vermieter also zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags zwingen. So einfach ist es aber nicht.

Auf einen Mietaufhebungsvertrag muss der Vermieter sich immer dann einlassen, wenn der Mieter die folgenden 3 Punkte erfüllt:

  1. Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse an der Vertragsaufhebung haben.

  2. Das Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrags, muss das Vermieter-Interesse am Bestand des Vertrags ganz erheblich überragen.

  3. Der Mieter muss dem Vermieter einen geeigneten Nachmieter stellen.

Eine billigere und bessere Wohnung ist noch kein Grund, den Vertrag aufzuheben.
Will Ihr Mieter nur deshalb ausziehen, weil er eine bessere, billigere oder verkehrsgünstigere Wohnung bekommen kann, stellt das noch kein berechtigtes Interesse an der Mietvertragsaufhebung dar.

Krank, neuer Job, Familienzuwachs: Da darf der Mieter einen Nachmieter stellen

Es gibt allerdings Ereignisse, die den Mieter zwingen, seine Wohnungssituation zu verändern. Kann es dem Mieter nicht zugemutet werden, am bestehenden Vertrag festzuhalten, muss der Vermieter den Mietvertrag mit dem Mieter aufheben. Vorausgesetzt, er stellt Ihnen einen Nachmieter.

Als berechtigtes Interesse sind unter anderem anerkannt:
– schwere Krankheit,
– beruflich bedingter Ortswechsel,
– wesentliche Vergrößerung der Familie des Mieters,
– Umzug in ein Altersheim,
– Aufgabe der kleineren Wohnung wegen Heirat und Familiengründung.

Ist die restliche Vertragsdauer dagegen verhältnismäßig kurz, muss der Mieter trotz berechtigtem Interesse den Vertrag fortsetzen. So z.B. bei einer Rest-Vertragsdauer von nur noch 3 Monaten.

bitte - Gruß Gert

Hallo Gerd,

herzlichen Dank! bleibt aber dennoch meine frage unbeantwortet, ob ich AUFGRUND JOBVERLUST ausserordentlich meine Wohnung kündigen darf (zumal ich die Tätigkeit unter Aspekt der Doppelten Haushaltsführung fernab meines 1. Wohnsitzes gerae ert aufgenommen hatte)
Ich meine, ich hätte da einmal etwas gelesen, kann aber den Artikel nicht mehr auffinden, es hiess: bei jobverlust könne eine ausserordentliche kündigung rechtlich relevant sein…

Dass ich ab Zeitpunkt der ausserordentlichen Kündigung noch dazu verpflichtet bin, 90 Tage lang Miete zu zahlen, ist mir bekannt. Allerdings hätte ich ohne meine eingereichte ausserordentliche Kündigung noch 4 Monate Vertragslaufzeit zu beglichen gehabt.

Ist jemanden hierzu etwas bekannt…Jobverlust…ausserordentliche Mitekündigung?

Dank u. gRuss
tetslaff

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hallo,

weiss jemand, ob ich bei aufgrund jobverlust meine Mietwohnung
ausserordentlich kündigen darf, um von meinem Mietvertrag
innerhalb von 90 Tagen befreit zu sein somit die vertraglich
festgelegte Mindesmietzeit von 6 MOnaten vorzeitig zu beenden?
Mein Vermieter lehnt nämlich meine kündigung ab und will die
Mindestmietzeit von 6 Monaten erfüllt sehen.

Klare Antwort. Nein. Du hast nur die Möglichkeit eine vorzeitige Beendigung des Mietverhälktnisses durch Stellung eines Nachmieters zu ereichen.

Gruss Günter