Hallo zusammen,
weiß jemand ob es bei Geschäften mit Nachmietern so etwas wie „stillschweigende Annahme“ eines Kaufvertrags gibt?
Situation wäre der Auszug aus einer Wohnung in der in Absprache mit dem Vermieter eine Einbauspülmaschine dringelassen wurde zum evtl. Verkauf an einen Nachmieter wenn dieser Interesse hat.
Der Nachmieter zieht ein und benutzt auch die Spülmaschine. In einem Telefonat wurde der Preis für den Verkauf genannt, der Nachmieter will sich überlegen ob er den Vertrag annimmt. Nach einiger Zeit, z.B. drei Wochen, hat sich dieser trotzdem noch nicht gemeldet.
Weiß jemand wie hier die rechtliche Lage ist, kam hier ein Kaufvertrag durch die Nutzung der Maschine zustande (der genannte Preis ist für die Maschine angemessen und kein Wucherpreis).
Vielen Dank schon mal im voraus,
Martin
Hallo,
nach dem Auszug des Vormieters und dem Überlassen der Maschine ist der
Nachmieter nicht automatisch Eigentümer der Spülmaschine geworden. Ein Kaufvertrag, der ihn zum Eigentümer erst machen würde, ist nicht durch die anschliessende Nutzung der Maschine zustandegekommen. Es fehlt an der Einigung über den Kaufpreis. Sollte der Nachmieter die Maschine nicht kaufen wollen, besteht die Möglichkeit, diese heraus zu verlangen.
Sinnvoll wäre eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetung. Für die Dauer der nachgewiesenen Nutzung der Spülmaschine kann ggfs. eine Nutzungsentschädigung verlangt werden. Auch in BRD ist nichts umsonst! Oder? Gruß Jürgen
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Hallo Jürgen,
danke für die Antwort, bestätigt was ich schon angenommen habe.
Viele Grüße,
Martin