Eine Loggia ist mit drei Seitemn umschlossen und daher auch nach der qm regelung Bestandteil der Kostenmietenberehcnung.
Eine Terasse ist frei und dito Bestandteil.
Die Renovierung einer Terasse ist wegen „Außen“ Sache des Vermieters.
Und eine Loggia???
Danke, Grüße
ede
Eine Loggia ist mit drei Seitemn umschlossen und daher auch
nach der qm regelung Bestandteil der Kostenmietenberehcnung.
Eine Terasse ist frei und dito Bestandteil.
Die Renovierung einer Terasse ist wegen „Außen“ Sache des
Vermieters.
Und eine Loggia???
Hi,
Der Aussenbereich der Loggia ist selbstverständlich auch Angelegenheit des Vermieters.
Gruss Günter
Hallo Günter,
ganz herzlichen Dank, kurz und knapp 
Grüße
ede