Hallo,
ein Bekannter wohnt in einer Einliegerwohnung.Das Haus gehört einer älteren Frau und die Wohnung wird von der Tochter vermietet.Nach einem Streit mit der älteren Frau musste er sich anhören:„Er solle nicht vergessen,er wohnt in einer Einliegerwohnung und die sei jederzeit kündbar!“ Hat sie Recht? Was für Fristen müssen da eingehalten werden? Sie kann ihn ja nicht von heut auf morgen vor die Tür setzen,oder?
Vielen Dank im vorraus
Hi,
es müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden und es muss ein Grund genannt werden. Jedoch kann hier - sofern nur noch die Vermieterin im Haus wohnt - ein Sonderkündigungsrecht ausgesprochen werden. Hierbei erhöht sich die Kündigungsfrist um weitere drei Monate. Gründe müssen dann nicht genannt werden.
Gruss Günter
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