Hallo,
stellt Euch mal vor, folgendes wäre passiert:
Ein Mensch, nennen wir ihn Mieter, mietet in 2/2003 eine Wohnung an. Der Mieter weiss zu diesem Zeitpunkt, dass in der Wohnung keinerleit Möglichkeit gegeben ist (ausser Zimmerantenne), Fernsehprogramme zu empfangen. Ein anderer Mensch, den nennen wir Vermieter sagt dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages, dass nach Abschluss von Dachausbauarbeiten, die in Kürze anstehen eine Satellitenempfangsanlage installiert werden soll. Da sich Mieter und Vermieter persönlich kennen verlässt sich der Mieter auf diese Aussage
und unterschreibt den Mietvertrag, ohne dass die Zusage der Installation Sat-Anlage schriftlich fixiert wird. Allerdings hätte der Mieter die Wohnung ohne die Aussage des Vermieters auch nicht angemietet.
Der Mieter zieht in 3/2003 in die Wohnung und fragt in 4/2003 nochmal beim Vermieter nach, wann die Sat-Anlage installiert wird. Dieser sagt nochmals, nach Beendigung der Dachausbauarbeiten die aber frühestens in 6/2003 erfolgen. In 6/2003 beginnen besagte Arbeiten, die sich allerdings nicht als Ausbauarbeiten entpuppen, sondern als Komplettabriss des Dachgeschosses und Neubau dessen was sich bis Ende 9/2003 hinzieht. In 10/2003 fragt der Mieter nochmals nach und bekommt die Aussage, dass noch verschiedenen Arbeiten anstünden und vorher mit der Sat-Anlage nichts gemacht werden könne. Der Mieter, mittlerweile ziemlich angepisst lässt die Sache, auch in Ermangelung von Zeit, daraufhin erstmal auf sich beruhen.
In 6/2004 fragt der Mieter den Vermieter nochmals, als dieser zufällig bei ihm in der Wohnung zugegen ist. Der Vermieter sagt daraufhin, dass eine Installation der Sat-Anlage aufgrund der Dachschräge nicht mehr möglich ist, bietet dem Mieter aber an, eigenmächtig eine Sattelittenschüssel an der Aussenwand seiner Wohnung zu installieren. Während dieses Gespräches ist eine Bekannte des Mieters ebenfalls in der Wohnung zugegen und kann diese Aussage des Vermieters bezeugen. Das möchte der Mieter aber nicht. In 8/2004 „erinnert“ der Mieter den Vermieter schriftlich daran, nun doch mittels Installation einer Sat-Anlage oder der Schaffung eines Kabelanschlusses (ein Übergabepunkt ist zu diesem Zeitpunkt keiner in Haus) für Fernsehempfang zu sorgen. In 9/2004 teilt der Vermieter dem Mieter in einem Schreiben, in dem es vornehmlich um etwas anderes ging unter „p.s.“ mit, dass Kabel Deutschland einen Übergabepunkt im Keller geschaffen habe. Der Mieter nimnmt dies in Verbindung mit der Aussage die es ihm erlaubte eine Sat-Schüssel zu installieren, zum Anlass ein Antennenkabel durch den Fensterrahmen 1,5 m an der Hauswand entlang in den Keller zu führen um dies an dem Kabelübergabepunkt anzuschliessen.
Im gleichen Monat verlangt der Vermieter über seinen Rechtsanwalt die Beseitgung des Kabels und des Löchleins im Fensterrahmen. Der Mieter beseitigt das Kabel nicht und der RA des Vermieters droht mit Klage.
Nun meine Frage, wo gross sind die Chancen, dass der Mieter vor Gericht Recht zugesprochen bekommt und das Kabel so belassen werden kann, bzw. wie gross sind die Chancen, den Vermieter dazu zu verplichten die Wohnung mit einer Antennendose (sprich Empfangsmöglichkeit) zu versorgen
Gruss
Mick