'Eigenmächtige' Installation Antennenkabel

Hallo,

stellt Euch mal vor, folgendes wäre passiert:

Ein Mensch, nennen wir ihn Mieter, mietet in 2/2003 eine Wohnung an. Der Mieter weiss zu diesem Zeitpunkt, dass in der Wohnung keinerleit Möglichkeit gegeben ist (ausser Zimmerantenne), Fernsehprogramme zu empfangen. Ein anderer Mensch, den nennen wir Vermieter sagt dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages, dass nach Abschluss von Dachausbauarbeiten, die in Kürze anstehen eine Satellitenempfangsanlage installiert werden soll. Da sich Mieter und Vermieter persönlich kennen verlässt sich der Mieter auf diese Aussage
und unterschreibt den Mietvertrag, ohne dass die Zusage der Installation Sat-Anlage schriftlich fixiert wird. Allerdings hätte der Mieter die Wohnung ohne die Aussage des Vermieters auch nicht angemietet.

Der Mieter zieht in 3/2003 in die Wohnung und fragt in 4/2003 nochmal beim Vermieter nach, wann die Sat-Anlage installiert wird. Dieser sagt nochmals, nach Beendigung der Dachausbauarbeiten die aber frühestens in 6/2003 erfolgen. In 6/2003 beginnen besagte Arbeiten, die sich allerdings nicht als Ausbauarbeiten entpuppen, sondern als Komplettabriss des Dachgeschosses und Neubau dessen was sich bis Ende 9/2003 hinzieht. In 10/2003 fragt der Mieter nochmals nach und bekommt die Aussage, dass noch verschiedenen Arbeiten anstünden und vorher mit der Sat-Anlage nichts gemacht werden könne. Der Mieter, mittlerweile ziemlich angepisst lässt die Sache, auch in Ermangelung von Zeit, daraufhin erstmal auf sich beruhen.

In 6/2004 fragt der Mieter den Vermieter nochmals, als dieser zufällig bei ihm in der Wohnung zugegen ist. Der Vermieter sagt daraufhin, dass eine Installation der Sat-Anlage aufgrund der Dachschräge nicht mehr möglich ist, bietet dem Mieter aber an, eigenmächtig eine Sattelittenschüssel an der Aussenwand seiner Wohnung zu installieren. Während dieses Gespräches ist eine Bekannte des Mieters ebenfalls in der Wohnung zugegen und kann diese Aussage des Vermieters bezeugen. Das möchte der Mieter aber nicht. In 8/2004 „erinnert“ der Mieter den Vermieter schriftlich daran, nun doch mittels Installation einer Sat-Anlage oder der Schaffung eines Kabelanschlusses (ein Übergabepunkt ist zu diesem Zeitpunkt keiner in Haus) für Fernsehempfang zu sorgen. In 9/2004 teilt der Vermieter dem Mieter in einem Schreiben, in dem es vornehmlich um etwas anderes ging unter „p.s.“ mit, dass Kabel Deutschland einen Übergabepunkt im Keller geschaffen habe. Der Mieter nimnmt dies in Verbindung mit der Aussage die es ihm erlaubte eine Sat-Schüssel zu installieren, zum Anlass ein Antennenkabel durch den Fensterrahmen 1,5 m an der Hauswand entlang in den Keller zu führen um dies an dem Kabelübergabepunkt anzuschliessen.
Im gleichen Monat verlangt der Vermieter über seinen Rechtsanwalt die Beseitgung des Kabels und des Löchleins im Fensterrahmen. Der Mieter beseitigt das Kabel nicht und der RA des Vermieters droht mit Klage.

Nun meine Frage, wo gross sind die Chancen, dass der Mieter vor Gericht Recht zugesprochen bekommt und das Kabel so belassen werden kann, bzw. wie gross sind die Chancen, den Vermieter dazu zu verplichten die Wohnung mit einer Antennendose (sprich Empfangsmöglichkeit) zu versorgen

Gruss
Mick

Hallo,

stellt Euch mal vor, folgendes wäre passiert:

Ein Mensch, nennen wir ihn Mieter, mietet in 2/2003 eine
Wohnung an. Der Mieter weiss zu diesem Zeitpunkt, dass in der
Wohnung keinerleit Möglichkeit gegeben ist (ausser
Zimmerantenne), Fernsehprogramme zu empfangen. Ein anderer
Mensch, den nennen wir Vermieter sagt dem Mieter vor Abschluss
des Mietvertrages, dass nach Abschluss von Dachausbauarbeiten,
die in Kürze anstehen eine Satellitenempfangsanlage
installiert werden soll. Da sich Mieter und Vermieter
persönlich kennen verlässt sich der Mieter auf diese Aussage
und unterschreibt den Mietvertrag, ohne dass die Zusage der
Installation Sat-Anlage schriftlich fixiert wird. Allerdings
hätte der Mieter die Wohnung ohne die Aussage des Vermieters
auch nicht angemietet.

Der Mieter zieht in 3/2003 in die Wohnung und fragt in 4/2003
nochmal beim Vermieter nach, wann die Sat-Anlage installiert
wird. Dieser sagt nochmals, nach Beendigung der
Dachausbauarbeiten die aber frühestens in 6/2003 erfolgen. In
6/2003 beginnen besagte Arbeiten, die sich allerdings nicht
als Ausbauarbeiten entpuppen, sondern als Komplettabriss des
Dachgeschosses und Neubau dessen was sich bis Ende 9/2003
hinzieht. In 10/2003 fragt der Mieter nochmals nach und
bekommt die Aussage, dass noch verschiedenen Arbeiten
anstünden und vorher mit der Sat-Anlage nichts gemacht werden
könne. Der Mieter, mittlerweile ziemlich angepisst lässt die
Sache, auch in Ermangelung von Zeit, daraufhin erstmal auf
sich beruhen.

In 6/2004 fragt der Mieter den Vermieter nochmals, als dieser
zufällig bei ihm in der Wohnung zugegen ist. Der Vermieter
sagt daraufhin, dass eine Installation der Sat-Anlage aufgrund
der Dachschräge nicht mehr möglich ist, bietet dem Mieter aber
an, eigenmächtig eine Sattelittenschüssel an der Aussenwand
seiner Wohnung zu installieren. Während dieses Gespräches ist
eine Bekannte des Mieters ebenfalls in der Wohnung zugegen und
kann diese Aussage des Vermieters bezeugen. Das möchte der
Mieter aber nicht. In 8/2004 „erinnert“ der Mieter den
Vermieter schriftlich daran, nun doch mittels Installation
einer Sat-Anlage oder der Schaffung eines Kabelanschlusses
(ein Übergabepunkt ist zu diesem Zeitpunkt keiner in Haus) für
Fernsehempfang zu sorgen. In 9/2004 teilt der Vermieter dem
Mieter in einem Schreiben, in dem es vornehmlich um etwas
anderes ging unter „p.s.“ mit, dass Kabel Deutschland einen
Übergabepunkt im Keller geschaffen habe. Der Mieter nimnmt
dies in Verbindung mit der Aussage die es ihm erlaubte eine
Sat-Schüssel zu installieren, zum Anlass ein Antennenkabel
durch den Fensterrahmen 1,5 m an der Hauswand entlang in den
Keller zu führen um dies an dem Kabelübergabepunkt
anzuschliessen.
Im gleichen Monat verlangt der Vermieter über seinen
Rechtsanwalt die Beseitgung des Kabels und des Löchleins im
Fensterrahmen. Der Mieter beseitigt das Kabel nicht und der RA
des Vermieters droht mit Klage.

Nun meine Frage, wo gross sind die Chancen, dass der Mieter
vor Gericht Recht zugesprochen bekommt und das Kabel so
belassen werden kann, bzw. wie gross sind die Chancen, den
Vermieter dazu zu verplichten die Wohnung mit einer
Antennendose (sprich Empfangsmöglichkeit) zu versorgen

Hallo Mick,

hier handelt es sich um eigenmächtiges Vorgehen des Mieters. Das Verfahren endet entweder mit einem Vergleich und der Mieter darf das Kabel lassen, muss aber bei Auszug das Kabel entfernen und den Schaden am Fenster beseitigen oder der Mieter verliert und muss das Kabel entfernen und das Fenster wieder in Ordnung bringen.

Der Mieter muss im Verfahren nachweisen, dass der Vermieter ihn seit Monaten täuscht.

Gruss Günter

Der Mieter muss im Verfahren nachweisen, dass der Vermieter
ihn seit Monaten täuscht.

Danke Günter!

Wie sieht das denn aus, würde hier die Aussage der Bekannten zusätzlich zu dem Schreiben des Vermieters indem er mitteilt, dass ein Übergabepunkt gelegt wurde ausreichen…?

Gruss
Mick

Der Mieter muss im Verfahren nachweisen, dass der Vermieter
ihn seit Monaten täuscht.

Danke Günter!

Wie sieht das denn aus, würde hier die Aussage der Bekannten
zusätzlich zu dem Schreiben des Vermieters indem er mitteilt,
dass ein Übergabepunkt gelegt wurde ausreichen…?

ja, reicht zur weiteren Unterstützung.

Gruss Günter