'Eigenmächtige' Installation Antennenkabel

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Nov 2004

Hallo,

stellt Euch mal vor, folgendes wäre passiert:

Ein Mensch, nennen wir ihn Mieter, mietet in 2/2003 eine Wohnung an. Der Mieter weiss zu diesem Zeitpunkt, dass in der Wohnung keinerleit Möglichkeit gegeben ist (ausser Zimmerantenne), Fernsehprogramme zu empfangen. Ein anderer Mensch, den nennen wir Vermieter sagt dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages, dass nach Abschluss von Dachausbauarbeiten, die in Kürze anstehen eine Satellitenempfangsanlage installiert werden soll. Da sich Mieter und Vermieter persönlich kennen verlässt sich der Mieter auf diese Aussage
und unterschreibt den Mietvertrag, ohne dass die Zusage der Installation Sat-Anlage schriftlich fixiert wird. Allerdings hätte der Mieter die Wohnung ohne die Aussage des Vermieters auch nicht angemietet.

Der Mieter zieht in 3/2003 in die Wohnung und fragt in 4/2003 nochmal beim Vermieter nach, wann die Sat-Anlage installiert wird. Dieser sagt nochmals, nach Beendigung der Dachausbauarbeiten die aber frühestens in 6/2003 erfolgen. In 6/2003 beginnen besagte Arbeiten, die sich allerdings nicht als Ausbauarbeiten entpuppen, sondern als Komplettabriss des Dachgeschosses und Neubau dessen was sich bis Ende 9/2003 hinzieht. In 10/2003 fragt der Mieter nochmals nach und bekommt die Aussage, dass noch verschiedenen Arbeiten anstünden und vorher mit der Sat-Anlage nichts gemacht werden könne. Der Mieter, mittlerweile ziemlich angepisst lässt die Sache, auch in Ermangelung von Zeit, daraufhin erstmal auf sich beruhen.

In 6/2004 fragt der Mieter den Vermieter nochmals, als dieser zufällig bei ihm in der Wohnung zugegen ist. Der Vermieter sagt daraufhin, dass eine Installation der Sat-Anlage aufgrund der Dachschräge nicht mehr möglich ist, bietet dem Mieter aber an, eigenmächtig eine Sattelittenschüssel an der Aussenwand seiner Wohnung zu installieren. Während dieses Gespräches ist eine Bekannte des Mieters ebenfalls in der Wohnung zugegen und kann diese Aussage des Vermieters bezeugen. Das möchte der Mieter aber nicht. In 8/2004 "erinnert" der Mieter den Vermieter schriftlich daran, nun doch mittels Installation einer Sat-Anlage oder der Schaffung eines Kabelanschlusses (ein Übergabepunkt ist zu diesem Zeitpunkt keiner in Haus) für Fernsehempfang zu sorgen. In 9/2004 teilt der Vermieter dem Mieter in einem Schreiben, in dem es vornehmlich um etwas anderes ging unter "p.s." mit, dass Kabel Deutschland einen Übergabepunkt im Keller geschaffen habe. Der Mieter nimnmt dies in Verbindung mit der Aussage die es ihm erlaubte eine Sat-Schüssel zu installieren, zum Anlass ein Antennenkabel durch den Fensterrahmen 1,5 m an der Hauswand entlang in den Keller zu führen um dies an dem Kabelübergabepunkt anzuschliessen.
Im gleichen Monat verlangt der Vermieter über seinen Rechtsanwalt die Beseitgung des Kabels und des Löchleins im Fensterrahmen. Der Mieter beseitigt das Kabel nicht und der RA des Vermieters droht mit Klage.

Nun meine Frage, wo gross sind die Chancen, dass der Mieter vor Gericht Recht zugesprochen bekommt und das Kabel so belassen werden kann, bzw. wie gross sind die Chancen, den Vermieter dazu zu verplichten die Wohnung mit einer Antennendose (sprich Empfangsmöglichkeit) zu versorgen

Gruss
Mick

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: 'Eigenmächtige' Installation Antennenkabel

    Hallo,

    stellt Euch mal vor, folgendes wäre passiert:

    Ein Mensch, nennen wir ihn Mieter, mietet in 2/2003 eine
    Wohnung an. Der Mieter weiss zu diesem Zeitpunkt, dass in der
    Wohnung keinerleit Möglichkeit gegeben ist (ausser
    Zimmerantenne), Fernsehprogramme zu empfangen. Ein anderer
    Mensch, den nennen wir Vermieter sagt dem Mieter vor Abschluss
    des Mietvertrages, dass nach Abschluss von Dachausbauarbeiten,
    die in Kürze anstehen eine Satellitenempfangsanlage
    installiert werden soll. Da sich Mieter und Vermieter
    persönlich kennen verlässt sich der Mieter auf diese Aussage
    und unterschreibt den Mietvertrag, ohne dass die Zusage der
    Installation Sat-Anlage schriftlich fixiert wird. Allerdings
    hätte der Mieter die Wohnung ohne die Aussage des Vermieters
    auch nicht angemietet.

    Der Mieter zieht in 3/2003 in die Wohnung und fragt in 4/2003
    nochmal beim Vermieter nach, wann die Sat-Anlage installiert
    wird. Dieser sagt nochmals, nach Beendigung der
    Dachausbauarbeiten die aber frühestens in 6/2003 erfolgen. In
    6/2003 beginnen besagte Arbeiten, die sich allerdings nicht
    als Ausbauarbeiten entpuppen, sondern als Komplettabriss des
    Dachgeschosses und Neubau dessen was sich bis Ende 9/2003
    hinzieht. In 10/2003 fragt der Mieter nochmals nach und
    bekommt die Aussage, dass noch verschiedenen Arbeiten
    anstünden und vorher mit der Sat-Anlage nichts gemacht werden
    könne. Der Mieter, mittlerweile ziemlich angepisst lässt die
    Sache, auch in Ermangelung von Zeit, daraufhin erstmal auf
    sich beruhen.

    In 6/2004 fragt der Mieter den Vermieter nochmals, als dieser
    zufällig bei ihm in der Wohnung zugegen ist. Der Vermieter
    sagt daraufhin, dass eine Installation der Sat-Anlage aufgrund
    der Dachschräge nicht mehr möglich ist, bietet dem Mieter aber
    an, eigenmächtig eine Sattelittenschüssel an der Aussenwand
    seiner Wohnung zu installieren. Während dieses Gespräches ist
    eine Bekannte des Mieters ebenfalls in der Wohnung zugegen und
    kann diese Aussage des Vermieters bezeugen. Das möchte der
    Mieter aber nicht. In 8/2004 "erinnert" der Mieter den
    Vermieter schriftlich daran, nun doch mittels Installation
    einer Sat-Anlage oder der Schaffung eines Kabelanschlusses
    (ein Übergabepunkt ist zu diesem Zeitpunkt keiner in Haus) für
    Fernsehempfang zu sorgen. In 9/2004 teilt der Vermieter dem
    Mieter in einem Schreiben, in dem es vornehmlich um etwas
    anderes ging unter "p.s." mit, dass Kabel Deutschland einen
    Übergabepunkt im Keller geschaffen habe. Der Mieter nimnmt
    dies in Verbindung mit der Aussage die es ihm erlaubte eine
    Sat-Schüssel zu installieren, zum Anlass ein Antennenkabel
    durch den Fensterrahmen 1,5 m an der Hauswand entlang in den
    Keller zu führen um dies an dem Kabelübergabepunkt
    anzuschliessen.
    Im gleichen Monat verlangt der Vermieter über seinen
    Rechtsanwalt die Beseitgung des Kabels und des Löchleins im
    Fensterrahmen. Der Mieter beseitigt das Kabel nicht und der RA
    des Vermieters droht mit Klage.

    Nun meine Frage, wo gross sind die Chancen, dass der Mieter
    vor Gericht Recht zugesprochen bekommt und das Kabel so
    belassen werden kann, bzw. wie gross sind die Chancen, den
    Vermieter dazu zu verplichten die Wohnung mit einer
    Antennendose (sprich Empfangsmöglichkeit) zu versorgen

    Hallo Mick,

    hier handelt es sich um eigenmächtiges Vorgehen des Mieters. Das Verfahren endet entweder mit einem Vergleich und der Mieter darf das Kabel lassen, muss aber bei Auszug das Kabel entfernen und den Schaden am Fenster beseitigen oder der Mieter verliert und muss das Kabel entfernen und das Fenster wieder in Ordnung bringen.

    Der Mieter muss im Verfahren nachweisen, dass der Vermieter ihn seit Monaten täuscht.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: 'Eigenmächtige' Installation Antennenkabel


      Der Mieter muss im Verfahren nachweisen, dass der Vermieter
      ihn seit Monaten täuscht.

      Danke Günter!

      Wie sieht das denn aus, würde hier die Aussage der Bekannten zusätzlich zu dem Schreiben des Vermieters indem er mitteilt, dass ein Übergabepunkt gelegt wurde ausreichen...?

      Gruss
      Mick

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: 'Eigenmächtige' Installation Antennenkabel


        Der Mieter muss im Verfahren nachweisen, dass der Vermieter
        ihn seit Monaten täuscht.

        Danke Günter!

        Wie sieht das denn aus, würde hier die Aussage der Bekannten
        zusätzlich zu dem Schreiben des Vermieters indem er mitteilt,
        dass ein Übergabepunkt gelegt wurde ausreichen...?
        ja, reicht zur weiteren Unterstützung.

        Gruss Günter

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