Klage trotz Unterschriebener bergabe
Von: , Frage gestellt am Di, 2. Nov 2004
Angenommen ein Ex Vermieter hat bei der Wohnungsübergabe am ende des Mietverhältnisses keine Mängel beanstandet und dies auch Unterschrieben z.B.
"Hiermit bestätige ich die Ordnunggemäße Übergabe der Wohnung der Schlüßel und auch der anderen Räume"
Kann der jetzt klagen und wie weit kann er gehen.
