Klage trotz Unterschriebener bergabe

Von: , Frage gestellt am Di, 2. Nov 2004

Angenommen ein Ex Vermieter hat bei der Wohnungsübergabe am ende des Mietverhältnisses keine Mängel beanstandet und dies auch Unterschrieben z.B.
"Hiermit bestätige ich die Ordnunggemäße Übergabe der Wohnung der Schlüßel und auch der anderen Räume"

Kann der jetzt klagen und wie weit kann er gehen.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Klage trotz Unterschriebener bergabe

    Klagen kann er. Der Mieter muss nur den Wohnungsübergabeschein dem Gericht vorlegen und Klagabweisung beantragen.

    Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Klage trotz Unterschriebener bergabe

      Aber angenommen er stellte später mängel fest im streitwert von 7000€
      dabei hat der mieter aber nur 8 mon. da gewohnt da kann mann doch nicht so einen schaden machen den man nicht sofort sieht und sofort bemänhelt. oder?? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Klage trotz Unterschriebener bergabe

        Hallo Christoph,

        wenn jemand kommt und stellt nachträglich fest, dass im Waschbecken ein Haarriss ist, wird man - auch wenn der Vermieter nachträglich keine Ansprüche hat - zumindest anerkennen können, dass dem so ist.

        Wenn aber bestätigt wird, dass die Wohnung ordnungsgemäss übernommen wurde und es stellt sich, wenn es kein Tippfehler ist, eine Schaden von 7000 € heraus, wird man hier nicht von Fahrlässigkeit sondern von gröbster Vernachlässigung jedweder Sorgfaltspflicht sprechen müssen.

        Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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