Angenommen ein Ex Vermieter hat bei der Wohnungsübergabe am ende des Mietverhältnisses keine Mängel beanstandet und dies auch Unterschrieben z.B.
„Hiermit bestätige ich die Ordnunggemäße Übergabe der Wohnung der Schlüßel und auch der anderen Räume“
Kann der jetzt klagen und wie weit kann er gehen.
Klagen kann er. Der Mieter muss nur den Wohnungsübergabeschein dem Gericht vorlegen und Klagabweisung beantragen.
Gruss Günter
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Aber angenommen er stellte später mängel fest im streitwert von 7000€
dabei hat der mieter aber nur 8 mon. da gewohnt da kann mann doch nicht so einen schaden machen den man nicht sofort sieht und sofort bemänhelt. oder??
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Hallo Christoph,
wenn jemand kommt und stellt nachträglich fest, dass im Waschbecken ein Haarriss ist, wird man - auch wenn der Vermieter nachträglich keine Ansprüche hat - zumindest anerkennen können, dass dem so ist.
Wenn aber bestätigt wird, dass die Wohnung ordnungsgemäss übernommen wurde und es stellt sich, wenn es kein Tippfehler ist, eine Schaden von 7000 € heraus, wird man hier nicht von Fahrlässigkeit sondern von gröbster Vernachlässigung jedweder Sorgfaltspflicht sprechen müssen.
Gruss Günter
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