Ist der Einbau einer Einbauküche genehmigungspflichtig wg. der baulichen Veränderungen (Beschädigung der Bausubstanz)?
Oder trifft dies nicht zu, weil das Einschlagen von Dübeln usw. zum „normalen Wohnbedarf“ dazuzählt?
Mathias
Ist der Einbau einer Einbauküche genehmigungspflichtig wg. der baulichen Veränderungen (Beschädigung der Bausubstanz)?
Oder trifft dies nicht zu, weil das Einschlagen von Dübeln usw. zum „normalen Wohnbedarf“ dazuzählt?
Mathias
Hi,
soweit ich weiß (Günther verbessere mich ggf.) darfst Du erstmal die Küche aufhängen.
Nur mußt Du beim Ausziehen die Löcher wieder verschließen und die Küche ggf. wieder malern, damit sie so aussieht, wie beim Einzug.
Wie das mit der Elektro- und Wasser-Installation sich verhält, weiß ich nicht…
Schöne Weihnachten
Winni
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Hallo Winni,
korrekt.
Anmerkung:
Der Mieter darf in seiner Mietwohnung eine Einbauküche einbauen und bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Einbauküchen gelten heute als Standard. Die Kosten für Strom- und Wasseranschlüsse muss der Mieter auf eigene Kosten aufbringen.
Bei Auszug muss der Mieter jedoch den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Aus diesem Grund ist es durchaus auch sinnvoll sich trotzdem mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und zu klären, wenn er die Anschlusskosten nicht übernimmt, dass die Anschlüsse zumindest nach dem Auszug bestehen bleiben dürfen. Auch ein anderer Mieter muss die Anschlüsse haben.
Ratsam ist auch, wenn die Einbauten entsprechende Kosten verursachen, sich zumindest mal gedanklich damit zu befassen, vorausgesetzt der Vermieter hätte Interesse, wie man den Wertverlust bei üblicher Nutzung festlegt und wie der Vermieter ggfls. die Einbauküche bei Auszug erwerben kann. Billige Einbauküchen werden bis zu 5 Jahre abgeschrieben, teure Einbauchküchen zwischen zehn und fünfzehn Jahre. Achtung aber. Dies gilt nur für gepflegte Einbauküchen. Schriftlich jedoch Besprochenes vereinbaren.
Gruss Günter und noch schöne Feiertage
soweit ich weiß (Günther verbessere mich ggf.) darfst Du
erstmal die Küche aufhängen.
Nur mußt Du beim Ausziehen die Löcher wieder verschließen und
die Küche ggf. wieder malern, damit sie so aussieht, wie beim
Einzug.
Wie das mit der Elektro- und Wasser-Installation sich verhält,
weiß ich nicht…Schöne Weihnachten
Winni
Ist der Einbau einer Einbauküche genehmigungspflichtig wg. der
baulichen Veränderungen (Beschädigung der Bausubstanz)?
Oder trifft dies nicht zu, weil das Einschlagen von Dübeln
usw. zum „normalen Wohnbedarf“ dazuzählt?Mathias
Thx!
Danke 
Mathias