Wie kann man/frau die gesundheitliche Belastung in den privaten Mieträumen feststellen lassen bzw. welches Amt( Gesundheitsamt?) ist dafür zuständig?
Hintergrund: ein Pärchen hat vor 6 Monaten eine Wohnung bezogen, nun klagt sie über ständige Kopfschmerzen und Reizhusten, er klagt über Juckreiz im Auge und ebenso über Reizhusten.
Die Wohnung ist mit Teppichboden ausgestattet, auch neu renoviert, nur der Teppichboden liegt schon länger, wie lange, konnte nicht herausgefunden werden.
Ist diesbzgl. auch eine Mietminderung möglich?
Danke.
Hallo,
solange die Ursache nicht bekannt ist, kann man keine Mietminderung geltend machen. Die Ursache kann auch in Zusammenhang mit den selbst eingebrachten Möbelstücken und Sofas stehen. Hier das Gesundheitsamt unterrichten. Bitte vorher die Kostenfrage klären. Manche Ämter nehmen Prüfungen nur nach Zahlung einer bestimmten Summe vor.
Gruss Günter
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