Erhöhung des Nebenkostenabschlags / Nachforderung

Hallo an alle hier im Forum,

ich habe Ende 2002 eine Eigentumswohnung gekauft, in der bereits ein Mieter wohnte. Der Verkäufer war wohl mehr darauf bedacht schnell zu vermieten und das Objekt zu verkaufen als darauf, angemessenen Mietpreise und Abschläge auf nebenkosten zu vereinbaren. So kam es, dass mein Mieter für eine ca. 80qm große Wohnung lediglich 66,00 ? Abschlag pro Monat zahlt. Ab Januar 2003 ist eine Hausverwaltung für das Objekt tätig, deren Wirtschaftsplan für 2003 montliche Nebenkosten i.H. von ca. 110,00 ? auswarfen. Ich hatte daraufhin meine Mieter angeschrieben, diese auf den Umstand hingewiesen und - zur Vermeidung hoher Nachzahlungen - um eine entsprechende Angleichung der Abschlagszahlung gebeten. Meine Mieter gingen mit diesem Schreiben unverzüglich zum ansässigen Mieterschutzverein, der daraufhin richtigerweise feststellte, dass einer entsprechenden FORDERUNG meinerseits nur auf Grundlage einer Nebenkostenabrechnung nachgekommen werden muss. Ich teilte daraufhin meinem Mieter schriftlich mit, dass ich seinem Wunsch - nicht anzugleichen - natürlich folgen werde. Nun konnte die Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2003 durch die Hausverwaltung aufgrund verschiedener Gegebenheiten erst im September 2004 erfolgen. Diese Abrechnung bestätigte den Wirtschaftsplan 2003 nicht nur, sondern ergab, dass die lfd. Nebenkosten für meinen Mieter bei 117,00?/mtl. liegen. Daraufhin erstellte ich eine sehr detaillierte Abrechnung für meinen Mieter (Nachzahlungsforderung von ca. 650,00 ? für 2003 und Angleichung der Nebenkosten ab November 2004 von derzeit 66,00 ? auf 117,00 ?) und ließ diese im Oktober 2004 zustellen. Natürlich dieser sofort wieder den Gang zum Mieterschutzverein, der mich angeschrieben und mitgeteilt ich müsse noch eine Position genau darlegen. Ich übergab diese Angelegenheit meiner (zwischenzeitlich für mich tätigen) Mietverwaltung (= Hausverwaltung des Objektes) und diese ließ dem Mieterschutzverein die entsprechenden Unterlagen zukommen; das war Anfang Oktober 2004. Seitdem „ruht“ die Angelegenheit (Nachfragen ergab, dass DER Bearbeiter krank sei und erst im Dezember wieder käme, nachdem er nun im Dezember da ist verlangte er noch eine weitere Rechnung und befindet sich nunmehr im Urlaub und kommt erst nächtes Jahr wieder!) mit dem „Erfolg“, dass ich auch in 2004 komplett jeden Monat aus eigenen Mitteln ca. 50,00 ? der Verbrauchskosten meiner Mieter vorschießen darf und natürlich meine Forderung für 2003 noch aussteht und die für 2004 in gleicher Höhe ausfallen wird. FRAGE: Was kann und soll ich nun im nächsten Schritt unternehmen; es kann doch m.E. nicht sein, dass dieser wohllöbliche Mieterschutzverein fast ein Quartal lang prüft und noch kein Ende gefunden hat. Ich muss bei mir den Gürtel enger Schnallen um jeden Monat die laufenden Kosten meiner Mieter zu bestreiten. Ganz abgesehen von (für 2003 & 2004) ausstehende Rückzahlungsforderung i.H. von (rund) 1300,00 ?. Welches sind da meine juristischen Möglichkeiten (Verzugszinsen vom Mieterschutzverein oder oder oder). Zur Ergänzung sei gesagt, dass ich über einen Rechtsschutz als Vermieter für dieses Objekt verfüge.

Vielen Dank für die Hilfe

Gruß

Thomas

Hallo,

ich ärgere mich immer wieder, wenn solche Vorgänge bei Mietervereinen auftreten. Wenn die Unterlagen ordnungsgemäss eingegangen sind kann man binnen einer Woche antworten. Eine derartige Verzögerung scheint mir eher eine Gefälligkeitsleistung gegenüber dem möglicherweise finanziell nicht gut betuchten Mitglied sein, dass nun, nachdem man zuerst eine notwendige Erhöhung zurecht zurückgewiesen hat, nun mnagels Masse wohl auch bei der Nachforderung unterstützt. Wir verlangen von unseren Mitgliedern in diesen Fällen den Nachweis, dass sie die Differenz auf ein Sparbuch einzahlen. Dies mag rigoros erscheinen. Wer da nicht mitmacht, obwohl er hohe Nachforderungen erwarten muss, dem helfen wir noch Ratenzahlungen zu vereinbaren, aber taktische Manöver laufen bei uns nicht. Glaubwürdigkeit einer Organisation beginnt bei der Zusammenarbeit mit dem Vermieter.

An den Mieterverein hast Du keine Ansprüche.

Januar 2003 ist eine Hausverwaltung für das Objekt tätig,
deren Wirtschaftsplan für 2003 montliche Nebenkosten i.H. von
ca. 110,00 ? auswarfen. Ich hatte daraufhin meine Mieter
angeschrieben, diese auf den Umstand hingewiesen und - zur
Vermeidung hoher Nachzahlungen - um eine entsprechende
Angleichung der Abschlagszahlung gebeten. Meine Mieter gingen
mit diesem Schreiben unverzüglich zum ansässigen
Mieterschutzverein, der daraufhin richtigerweise feststellte,
dass einer entsprechenden FORDERUNG meinerseits nur auf
Grundlage einer Nebenkostenabrechnung nachgekommen werden
muss. Ich teilte daraufhin meinem Mieter schriftlich mit, dass
ich seinem Wunsch - nicht anzugleichen - natürlich folgen
werde. Nun konnte die Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2003
durch die Hausverwaltung aufgrund verschiedener Gegebenheiten
erst im September 2004 erfolgen. Diese Abrechnung bestätigte
den Wirtschaftsplan 2003 nicht nur, sondern ergab, dass die
lfd. Nebenkosten für meinen Mieter bei 117,00?/mtl. liegen.
Daraufhin erstellte ich eine sehr detaillierte Abrechnung für
meinen Mieter (Nachzahlungsforderung von ca. 650,00 ? für 2003
und Angleichung der Nebenkosten ab November 2004 von derzeit
66,00 ? auf 117,00 ?) und ließ diese im Oktober 2004
zustellen. Natürlich dieser sofort wieder den Gang zum
Mieterschutzverein, der mich angeschrieben und mitgeteilt ich
müsse noch eine Position genau darlegen. Ich übergab diese
Angelegenheit meiner (zwischenzeitlich für mich tätigen)
Mietverwaltung (= Hausverwaltung des Objektes) und diese ließ
dem Mieterschutzverein die entsprechenden Unterlagen zukommen;
das war Anfang Oktober 2004. Seitdem „ruht“ die Angelegenheit
(Nachfragen ergab, dass DER Bearbeiter krank sei und erst im
Dezember wieder käme, nachdem er nun im Dezember da ist
verlangte er noch eine weitere Rechnung und befindet sich
nunmehr im Urlaub und kommt erst nächtes Jahr wieder!) mit dem
„Erfolg“, dass ich auch in 2004 komplett jeden Monat aus
eigenen Mitteln ca. 50,00 ? der Verbrauchskosten meiner Mieter
vorschießen darf und natürlich meine Forderung für 2003 noch
aussteht und die für 2004 in gleicher Höhe ausfallen wird.

Hier den Mieterverein - Vorsitzenden anschreiben und auffordern, sich innerhalb einer Woche schriftlich zu erklären, isnbesondere zu erklären, nachdem mit Sicherheit die Mehrheit der Kosten anerkannt sind, weshlab auch die unbestrittenen Forderungen weiterhin vorsätzlich verschleppt werden. In dem Schreiben gleich ankündigen, dass nach Anerkennung dcer Kosten das Recht in Anspruch genommen wird, die Vorauszahlungen so zu erhöhen, dass in der Zukunft keine Nachforderungen mehr entsstehen.

Nun werden 600 EUR mehr verlangt. Der Mieter hat diese nach Vorlage der Rechnung 2003 - erst im Oktober nicht gezahlt - Rechnerisch wäre der Ausgleich so zu schaffen : 600 EURO für 12 Monate, es bleiben übrig 10-12/2004 also werden die Vorauszahlungen auf monatlich 200 erhöht.

Gerichtliches Mahnverfahren gleich androhen und es dann auch durchziehen. Auch vorsorglich den Mieterverein auf seine aus Untätigkeit erfolgten Schäden hinweisen und vorsorglich Haftungsansprüche stellen.

Im Übrigen empfehle ich hier einen Anwalt einzuschalten.

Gruss Günter und einen guten Rutsch.

( melde mich voraussichtlich vor 2.1.2005 nicht mehr im Brett )