Übertriebene Sicherheit?

Nehmen wir an ein Vermieter hat in seiner Hofeinfahrt ein Boot stehen. Aus lauter Angst um sein Boot schließt der Vermieter das Hoftor bei verlassen des Hauses immer ab. (Die Hoftür muss abgeschlossen werden da diese nicht richtig ins Schloss rastet und der Vermieter kein Geld hat diese zu reparieren.)

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen wird auch noch die Haustür abgeschlossen. Die Mieter in der 2. Etage müssen immer, sobald der Vermieter das Haus verlässt, aus der 2. Etage runterlaufen und Haustür und Hoftür aufschliessen wenn Besuch kommt und natürlich auch wieder abschliessen. Sind diese Türen nicht wieder beim erscheinen des Vermieters verschlossen macht er den Mieter drauf aufmerksam das die Türen doch bei „nichtanwesentheit“ des Vermieters geschlossen zu halten sind. Der Mieter wohnt im 2. Stock und könnte ja nicht bemerken wie einer das Boot (nehmen wir an es ist 8 Meter lang und 3 Meter breit) klaut :smile:

Weiterhin macht der Vermieter sogar jeden Besuch des Mieters darauf aufmerksam das die Hoftür doch bitte richtig zugezogen wird damit diese richtig schliesst.

Welche Möglichkeiten hat der Mieter das abzustellen.
Das einfachste wäre natürlich das der Vermieter das Hoftor repariert. Doch wie kann der Mieter ihm das am „schonensten“ beibringen ?

Der Mieter soll auch eine Mieterhöhung erhalten. Könnte er diese Verweigern bis das Tor repariert ist?

Schöne Grüße

P.S.: Weiterhin ist bei dem Mieter an der Wohnungstür das Schloss ebenfalls defekt so das immer abgeschlossen werden muss. Das wären im Brandfall also DREI ?!?! Schlüssel an die der Mieter denken müsste um auf die Straße zu gelangen. Könnte man damit vor dem Vermieter argumentieren.

Nehmen wir an ein Vermieter hat in seiner Hofeinfahrt ein Boot
stehen. Aus lauter Angst um sein Boot schließt der Vermieter
das Hoftor bei verlassen des Hauses immer ab. (Die Hoftür muss
abgeschlossen werden da diese nicht richtig ins Schloss rastet
und der Vermieter kein Geld hat diese zu reparieren.)

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen wird auch noch die Haustür
abgeschlossen. Die Mieter in der 2. Etage müssen immer, sobald
der Vermieter das Haus verlässt, aus der 2. Etage runterlaufen
und Haustür und Hoftür aufschliessen wenn Besuch kommt und
natürlich auch wieder abschliessen. Sind diese Türen nicht
wieder beim erscheinen des Vermieters verschlossen macht er
den Mieter drauf aufmerksam das die Türen doch bei
„nichtanwesentheit“ des Vermieters geschlossen zu halten sind.

Fordern kann er das eine Pflicht ist eine andere Sache. (steht das im Mietvertag )
Eine gute Verhandlungsbasis um die Miete zu drücken.

Der Mieter wohnt im 2. Stock und könnte ja nicht bemerken wie
einer das Boot (nehmen wir an es ist 8 Meter lang und 3 Meter
breit) klaut :smile:

Weiterhin macht der Vermieter sogar jeden Besuch des Mieters
darauf aufmerksam das die Hoftür doch bitte richtig zugezogen
wird damit diese richtig schliesst.

Welche Möglichkeiten hat der Mieter das abzustellen.
Das einfachste wäre natürlich das der Vermieter das Hoftor
repariert. Doch wie kann der Mieter ihm das am „schonensten“
beibringen ?

In dem man diese Maßnahmen verweigert
ist ja nicht nur das Abholen sonder das Wegbringen von Besuchern auch.
Unbilligkeiten müssen sich in der Miethöhe wiederfinden.

Der Mieter soll auch eine Mieterhöhung erhalten. Könnte er
diese Verweigern bis das Tor repariert ist?

Bei dem Theater Ja, sollte man sagen - keine Zustimmung lieber Vermieter nicht bei der Rennerei.

ansonsten Vergleichmiete ist maßgeblich.

Schöne Grüße

die wünsche ich auch.
Jakob

P.S.: Weiterhin ist bei dem Mieter an der Wohnungstür das
Schloss ebenfalls defekt so das immer abgeschlossen werden
muss. Das wären im Brandfall also DREI ?!?! Schlüssel an die
der Mieter denken müsste um auf die Straße zu gelangen. Könnte
man damit vor dem Vermieter argumentieren.

Nehmen wir an ein Vermieter hat in seiner Hofeinfahrt ein Boot
stehen. Aus lauter Angst um sein Boot schließt der Vermieter
das Hoftor bei verlassen des Hauses immer ab. (Die Hoftür muss
abgeschlossen werden da diese nicht richtig ins Schloss rastet
und der Vermieter kein Geld hat diese zu reparieren.)

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen wird auch noch die Haustür
abgeschlossen. Die Mieter in der 2. Etage müssen immer, sobald
der Vermieter das Haus verlässt, aus der 2. Etage runterlaufen
und Haustür und Hoftür aufschliessen wenn Besuch kommt und
natürlich auch wieder abschliessen. Sind diese Türen nicht
wieder beim erscheinen des Vermieters verschlossen macht er
den Mieter drauf aufmerksam das die Türen doch bei
„nichtanwesentheit“ des Vermieters geschlossen zu halten sind.

Fordern kann er das eine Pflicht ist eine andere Sache.
(steht das im Mietvertag )
Eine gute Verhandlungsbasis um die Miete zu drücken.

Gehen wir davon aus das im Mietvertrag nichts darüber drin steht das die Türen immer „ABgeschlossen“ zu halten sind.

Wie sieht es aus wenn der Vermieter darauf pocht den Mietvertrag zu ändern. bzw. eine Hausordnung aufstellt (die es bisher nicht gibt) in der festgelegt wird das die Türen immer zu ABzuschliessen sind. Kann der Mieter dann Fristlos kündigen ?

Hallo,

nein, der VM kann nicht einseitig die Hausordnung ändern. Jedoch sind die Mieter auch nicht verpflichtet diese dauerhafte Vertragsverletzung des VM in Form der nicht abschliessbaren Türe zu dulden und daraus auch noch jeweils durch das Haus rennen müssen, wenn Besuch kommt. Da der VM ein Bott besitzt hat er wohl auch das Geld, um den Mangel zu beseitigen. Die Mieter sollten hier gemeinsam den Mangel anzeigen und seine Beseitigung verlangen.

Gruss Günter

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