Wohnunswechsel wg. Lärm
Von: , Frage gestellt am Di, 21. Mär 2006
Hallo!
Angenommen, Herr A. hat seit Jahren ein oft nächtliches Lautstärkeproblem
mit seinem Nachbarn, Herrn B.. Um für das Verständnis und etwas geringe Lautstärke bei Herrn B. zu werben, hat Herr A. selbigen seinerzeit zum nachbarschaftlichen Gespräch bei Bierchen und Chips eingeladen, was jedoch selbst zweimalig keinen Erfolg zeigte. Nun wurde im Laufe von fast drei Jahren, neben kleineren nächtlichen Ruhestörungen, die A. gerade noch unter Nutzung von Gehörschutz hinnehmen konnten, rund 10x die Polizei und ebenso häufig ein privater Sicherheitsdienst eingeschaltet. Auch wurde nicht weniger als 6x mal der Vermieter informiert, mit der Bitte, hier Abhilfe zu schaffen. Leider hat der Vermieter keine (oder wenigstens keine nachvollziehbaren) Maßnahmen in die Wege geleitet, so daß A. sich letztlich im Interesse seines Wohnfriedens entschloss, die Wohnung zu wechseln, wobei er allerdings wieder den selben Vermieter wählte.
Da A. im Interesse seines Wohnfriedens die Wohnung jedoch mehr oder minder unfreiwillig wechselte, trägt er nun dennoch die Kosten für den Umzug, die ihm ja nicht entstanden wären, hätte der Vermieter den Krachmacher in die Schranken gewiesen und ihn zum Einhalten der Hausordnung verpflichtet. Nun wechsel A. letztlich die Wohnung, weil B. immer wieder in recht erheblichem Maße gegen die Hausordnung verstieß und der Vermieter nicht handelte. Nun fordert der Vermieter jedoch von A., obendrauf auch noch die in Bälde zu verlassene Wohnung zu renovieren. Nun muss A. im Interesse seines Wohnfriedens nicht nur die Wohnung wechseln und die neue (auch noch teurere, weil größere Wohnung (eine der bisherigen Größe entsprechende Wohnung war nicht im Angebot)) in einen entsprechenden Zustand bringen, sondern zudem auch noch eine Wohnung renovieren, in der er ja hätte bleiben wollen, wenn es nicht diesen Trouble gegeben hätte?
Es wäre anzumerken, dass A. dem Vermieter bereits vor der Kündigung der derzeitigen Wohnung mitteilte, dass er dies tue a) aus diesem Krachgrunde, der seitens des Vermieters trotz mehrfachen Bittens nicht abgestellt wurde und b) wegen eines anderen Nachbarn, der im gesamten Haus einen erheblichen Gestank verbreitet, der ohnehin schon den Ruf des Gesundheitsamtes erforderlich machen müsste.
Welche erfolgversprechenden Argumentationsmöglichkeiten eröffnen sich für A. gegenüber dem Vermieter, wenigstens diese zusätzlichen Renovierungskosten einzusparen? Was kann man konkret noch machen?
Danke!
Mike
