Kündigung/Kaltmiete

Der Mieter hat eine Wohnung fristgerecht gekündigt.
Schon im ersten Monat der Kündigungsfrist zieht er aus.
Ende des zweiten Monats wird dem Mieter mitgeteilt das die Wohnung ab dem nächsten (dritten) Monat wieder vermietet wird. Es findet die Schlüsselübergabe statt. Dabei stellt der Mieter fest das der Vermieter zwischenzeitlich die Wohnung (ohne des wissens des Mieters) renoviert hat.

Kann der Vermieter für den zweiten Monat Miete verlangen?

Hallo erstmal.

Der Mieter hat eine Wohnung fristgerecht gekündigt.
Schon im ersten Monat der Kündigungsfrist zieht er aus.
Ende des zweiten Monats wird dem Mieter mitgeteilt das die
Wohnung ab dem nächsten (dritten) Monat wieder vermietet wird.
Es findet die Schlüsselübergabe statt.

Hat der VM den Schlüssel verlangt ? In diesem Fall zahlt der alte
Mieter nur bis zum Tag der Schl.übergabe. Ansonsten bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Dabei stellt der Mieter
fest das der Vermieter zwischenzeitlich die Wohnung (ohne des
wissens des Mieters) renoviert hat.

Ein unangemeldetes Betreten der Wohnung legitimiert den Mieter durchaus zur sofortigen Kündigung.

Kann der Vermieter für den zweiten Monat Miete verlangen?

Kommt drauf an, s. oben

HTH
mfg M.L.

Hallo erstmal.

Entschuldigung, Hallo

Ein unangemeldetes Betreten der Wohnung legitimiert den Mieter
durchaus zur sofortigen Kündigung.

Auch rückwirkend? Leider lässt sich nicht feststellen seit wann der VM die Wohnung betreten hat.