Ruhezeitenregelung für S-H? - miethäuser -

hallo,

ich habe eine allgemeine frage.

es gibt doch ruhezeitenregelungen für privathäuser. sprich - z.b. in meinem miethaus hier in münchen gilt: 13 - 15 uhr sollte von lärmmachenden dingen abgesehen werden - solange es keine firma ist die im hause tätig ist in der zeit.
aber wie ist das mit anderen regionen wie schleswig-holstein?
früher war es wohl mal so, aber wie ists es jetzt?
gelten solche regelungen überall oder gibt es da unterschiede?
gibts da evtl auch unterschiede ob miethaus oder eigentumswohnungen?
und welches gesetz ist es das hier zum tragen kommt?
wo kann man sowas nachlesen ggfs.?

vielen dank im voraus für hinweise oder auskünfte:smile:

LG
nina