Hallo Experten,
wenn man in einem Mietvertrag unter „Auflistung der vereinbarten Betriebskosten“ Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung und Gartenpflege stehen hat, aber es jedoch keinen Hausmeister im Haus gibt, geschweige denn jemand der für die Gartenpflege zuständig ist, ist das doch mit Sicherheit nicht rechtens oder?
Wie kann man sich jetzt verhalten? Soll man gleich zum Anwalt „rennen“ oder dem Vermieter eine Frist schriflich einräumen, diese zwei Posten aus dem Mietvertrag zu nehmen und die jeweiligen Kosten von den Nebenkosten wegrechnen zu lassen, sodass die Nebenkosten gesenkt werden? Oder soll man die Jahresabrechnung abwarten, ob diese Posten berechnet werden?
Ich jede Hilfe bin ich dankbar!
Liebe Katrin,
da stellt sich doch die Frage, welche Kosten für diese Posten abgerechnet werden sollen, wenn es keine Kostenverursacher gibt? Ist das nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?.
Außerdem kann der Vermieter doch z. B. bei einem Ungezieferbefall eine Firma beauftragen und die Kosten dann umlegen. Ich seh hier nichts Unrechtes. Das Gleiche würde ich bei einem externen Gärtner sagen.
Hier gilt der Grundsatz, Papier ist geduldig. Wenn Kosten zum laufenden Unterhalt des Gebäudes anfallen, kann der Vermieter diese ordnungsgemäß abrechnen. Wenn nicht, dann muß man sich doch nicht sein Verhältnis zum Vermieter mit Forderungen, die unterm Strich nichts verändern, verderben. Abgesehen davon kann der Vermieter bei neu entstehenden Betriebskosten diese nach Ankündigung zukünftig auf die Mieter umlegen, egal ob diese in der angesprochenen aufgeführten Liste stehen oder nicht.
Schöne Grüße
Thomas