Frau A mietet eine Wohnung, die mit 88qm in der Zeitung ausgeschrieben ist!
Im Mietvertrag stehen ebenfalls 88qm. Ebenso in 2 Mietbescheinigungen ist die Whng mit 88qm angegeben!
Nun rechnet der VM in der NK Abrechnung mit 110qm, und behauptet die Whng sei tatsächlich 110qm groß!
Muss Frau A dies so akzeptieren? Und falls der VM tatsächlich recht hätte, was dann??
Hi,
es bleibt Frau A unbenommen, die Wohnfläche nachzumessen. Der Vermieter ist verpflichtet, eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erstellen, und dazu gehört nun mal die Verteilung verschiedener Kosten nach der Wohnfläche.
Gruß Ralf
Ja ja, aber falls das mit den 110qm richtig ist, wurde Frau A ja absichtlich getäuscht!
Warum stand in der Zeitung 88qm? Im Mietvertrag 88qm, und auf 2 Mietbescheinigungen 88qm?? denn 22qm mehr machen an den NK viel aus! Frau A ging ja von 88qm aus, nicht von 110! Und wurde somit wohl vorsätzlich getäuscht!
Hallo,
laut allgemeiner Rechtsauffassung (die sich allerdings immer nur auf zu k l e i n e Wohnungen bezieht) ist eine im Mietvertrag aufgenommene Quadratzentimeteranzahl der Wohnung keine rechtsverbindliche Zusage, dass diese auch stimmt.
Ein VM ist gehalten, NK nach der tatsächlichen Wohnungsgröße abzurechnen, ebenso eine evtl. Mieterhöhung anhand der tatsächlichen Wohnungsgröße zu bemessen.
Bei zu kleinen Wohnungen darf die Miete erst ab einer Unterschreitung von 10% (manche Gerichte haben auch entschieden erst ab 25%) gemindert werden. Was natürlich kein Trost ist, da die beschriebene Wohnung ja g r ö s s e r ist und nicht kleiner.
De facto würde ich erst mal sagen: Wohnung noch einmal genau ausmessen und - sollte die Wohnung wirklich 110 qm gross sein - entsprechend die eigenen Möglichkeiten (die NK jährlich finanziell tragen zu können) neu berechnen.
Bei zu kleinen Wohnungen geht man ab der oben erwähnten Unterschreitung von einer verringerten Wohnqualität aus, was bei einer zu großen Wohnung ja wegfällt. Deswegen sehe ich (ohne Anwalt zu sein) keine großen Möglichkeiten.
Gruß
Nita
Falsche Sicht der Dinge
Hi,
bei einer vermuteten Täuschungsabsicht sollte sich der vermeintlich Getäuschte die Frage stellen, wem die Täuschung denn nützen sollte. Der Vermieter jedenfalls hat davon nichts - außer einem Mieter, der meines Erachtens eine ziemlich günstige Wohnung bezogen hat.
Warum stand in der Zeitung 88qm? Im Mietvertrag 88qm, und auf
2 Mietbescheinigungen 88qm??
Weil der Vermieter nicht viermal nachgemessen, sondern sich einmal vertan hat und diesen falschen Wert immer wieder benutzt hat. Und nun? Ändert diese Erkenntnis etwas an den Nebenkosten?
Frau A ging ja von 88qm aus, nicht von 110!
Das sollte Frau A auch hinsichtlich der Miete bedenken. 110 qm für den Preis von 88 qm - da würde mancher gerne tauschen.
Gruß Ralf